Die Energiekommission des Nationalrates hat einstimmig eine Vorlage verabschiedet, welche die Ablösung des bis 2022 befristeten Einspeisevergütungssystems durch Investitionsbeiträge für alle Anlagetypen vorsieht. Zusätzliche Unterstützung für die bestehende Stromproduktion sollen Biomasseanlagen und Grosswasserkraftwerke erhalten. Mit dieser Überbrückungslösung soll sichergestellt werden, dass keine Förderlücke entsteht, bis eine umfassendere Revision der Energiegesetzgebung in Kraft tritt.

Einstimmig hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.443 verabschiedet. Das bis Ende 2022 befristete Einspeisevergütungssystem soll ersetzt und durch neue Instrumente weitergeführt werden. Dadurch kann eine drohende Förderlücke rechtzeitig geschlossen werden. Die Vorlage ist als Übergangslösung zu verstehen, welche Investitionssicherheit schafft und den Zubau weiterhin sicherstellt. Im Jahr 2030 soll die jährliche Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um 11 TWh höher liegen als heute (davon 75% aus Photovoltaik, 11% aus Grosswasserkraft und 7% aus Biomasse). Allerdings sollen die entsprechenden Regelungen noch vor Ende der Laufzeit der geplanten Massnahmen ergänzt oder abgelöst werden, etwa durch eine umfangreichere Revision des Energiegesetzes oder im Rahmen des vom Bundesrat im vergangenen November angekündigten Mantelerlasses. 

Der Entwurf sieht Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Für grosse Photovoltaikanlagen kann die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen. Biomasseanlagen können nebst dem Investitionsbeitrag auch einen Betriebskostenbeitrag erhalten, um die hohen Betriebskosten dieser Anlagen abzufedern. 

Für grosse Wasserkraftanlagen werden gegenüber dem geltenden Recht die zur Verfügung gestellten Mittel verdoppelt (0,2 Rp./kWh statt den derzeitigen 0,1 Rp./kWh gemäss Art. 36 EnG). Nicht beanspruchte Mittel können nicht reserviert werden und werden somit für andere Förderinstrumente verwendet. Ebenfalls soll die Unterstützung von bestehenden Grosswasserkraftwerken durch die Marktprämie bis Ende 2030 verlängert werden (der Mittelbedarf wurde auf 0,2 Rp./kWh aus dem Netzzuschlag festgelegt), anstatt dass diese wie im geltenden Recht vorgesehen 2022 ausläuft. Nicht beanspruchte Mittel für die Marktprämie fliessen im Folgejahr bestehenden Wasserkraftanlagen zu, etwa für Erweiterungen, Erneuerungen oder für ökologische Sanierungen solcher Anlagen (im Sinne von Art. 34 EnG). Was danach noch übrig bleibt, wird anderen Förderinstrumenten zur Verfügung gestellt. Schliesslich dürfen die Gestehungskosten für Elektrizität aus erneuerbarer inländischer Produktion über 2022 hinaus vollständig in die Tarife für Endverbraucher in der Grundversorgung verrechnet werden (Art. 6 Abs. 5bis StromVG). 

Die Finanzierung dieser Förderinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag, dessen Höhe unverändert bei 2.3 Rp./kWh bleiben soll. Die neuen Investitionsbeiträge und die Auktionen ermöglichen gegenüber dem Einspeisevergütungssystem mit den gleichen Fördermitteln mehr Zubau. Alle im Entwurf zum Energiegesetz vorgesehenen Fördermassnahmen sind bis Ende 2030 befristet. Die Vorlage wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt. 

Investitionen im Untergrund mit der Digitalisierung

Die Motion 19.4059 fordert einen Aktionsplan zur Digitalisierung von Daten über den geologischen Untergrund, mit dem Ziel, dass Bund, Kantone und Gemeinden Untergrunddaten in einem modernen digitalen Format verfügbar machen. Die Ständerätliche UREK hatte die Motion am 14. Januar 2021 abgeändert, um festzuhalten, dass die Umsetzung explizit in Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgt und keine negativen Folgen für die Eigentümer von geologischen Daten hat. Die UREK-N beantragt nun einstimmig, die Motion in der abgeänderten Form anzunehmen. Von der Umsetzung der Motion profitieren könnten verschiedenste Bereiche, insbesondere unterirdische Verkehrsinfrastrukturen, die Gewinnung von einheimischer Energie und von Georessourcen sowie die sichere Lagerung von Abfällen. 

Auswirkungen der zukünftigen Flugticketabgabe beobachten

Mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Motion 20.3946 anzunehmen. Diese fordert ein Monitoring über die Auswirkungen der zukünftigen Flugticketabgabe, die voraussichtlich ab 2022 gelten wird. Sollte es zu einer Verlagerung in den französischen Sektor von Basel-Mulhouse oder an ausländische Flughäfen kommen, müsste der Bundesrat Gegenmassnahmen vorschlagen. 

Im Weiteren hat sich die Kommission mit der Motion 19.4374 zum Thema Gewässerräume auseinandergesetzt. Sie hat die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu erhalten. 

Die Kommission hat am 19./20. April 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) getagt.