Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (25.094) angenommen. Sie hat sich mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, die Gültigkeit dieses Gesetzes nur bis Ende 2029 zu verlängern, statt bis Ende 2031, wie vom Bundesrat beantragt. Damit möchte Sie einerseits ihrer Erwartung Ausdruck verleihen, dass die Stabilität dieser Konzerne so schnell wie möglich mit einer definitiven Regulierung zu sichern ist. Andererseits sollen die Unternehmen der Strombranche die Kosten dieses Rettungsmechanismus nicht länger als angemessen tragen müssen.
Die Kommission hält fest, dass die betroffenen Unternehmen in den vergangenen Jahren weitreichende Vorkehrungen getroffen haben, um sich am Kapitalmarkt flüssige Mittel beschaffen zu können, und daher im Krisenfall von Seiten des Bundes auf weniger Unterstützung angewiesen sein werden. Die Höhe des bereitstehenden Kredits soll daher von 10 Milliarden Franken auf 5 Milliarden Franken reduziert werden, wie die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt. Auch damit werden die Kosten reduziert, die von den systemkritischen Stromunternehmen und damit letztlich von den Stromverbrauchenden zu tragen sind.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Kantone als Eigentümer der systemkritischen Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen: Diese sollen einerseits die Hälfte der Kosten übernehmen, die dem Bund für die Bereitstellung der Liquidität entstehen, und andererseits verpflichtet werden, selbst ein Dispositiv zur Rettung der systemkritischen Stromunternehmen in ihrem Besitz einzurichten. Dieser Antrag wurde mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Bereits an der letzten Sitzung (siehe Medienmitteilung vom 27.01.2026) hat eine Minderheit den Antrag gestellt, die Vorlage als Ganzes abzulehnen.
Obergrenze für Entschädigungen in der Elektrizitätswirtschaft
Weiter hat Kommission hat mit 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative 24.475 («Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von staatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern zulasten von Bevölkerung und Wirtschaft») Folge gegeben. Die Kommission betont, dass zahlreiche Betriebe der Elektrizitätswirtschaft staatlich beherrscht sind und daher die Allgemeinheit das unternehmerische Risiko trägt. Vor diesem Hintergrund erachtet sie die von den grössten Unternehmen der Branche ausbezahlten Entschädigungen nicht als angemessen und spricht sich für deren Beschränkung aus. Die Initiative geht nun an die zuständige Kommission des Ständerates.
Beschaffungsverluste in der Stromtarifgestaltung
Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission einen Erlassentwurf zur Änderung eines Artikels des Stromversorgungsgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 25.482 verabschiedet mit dem Ziel, den Verteilnetzbetreibern zu ermöglichen, Verluste aus der Strombeschaffung den Grundversorgungstarifen anzurechnen. Nach geltendem Recht sind diese verpflichtet, Strom möglichst vorausschauend einzukaufen. Unerwartete Stromüberschüsse (z. B. infolge einer erhöhten Produktion durch Photovoltaikanlagen) können jedoch dazu führen, dass überschüssige Mengen zu niedrigeren Preisen verkauft werden müssen. Künftig sollen deshalb die Nettokosten aller notwendigen Geschäfte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Aus Nachfrage- oder Angebotsschwankungen entstehende Verluste sollen somit mit möglichen Gewinnen verrechnet und in den Grundversorgungstarifen berücksichtigt werden. Eine vorausschauende Beschaffung auf Basis guter Prognosen soll die Weitergabe unnötiger Kosten an die Kundschaft auch zukünftig verhindern. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der Käufe und Verkäufe sollen der Kontrolle durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission unterliegen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die geplanten Kontrollmechanismen einen unnötigen Anstieg der Kosten für die Endverbrauchenden nicht verhindern könnten und lehnt eine Anrechnung der Beschaffungsverluste an die Grundversorgungstarife ab.
Zukünftige Entwicklung der Wasserkraft
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 24.476 («Jede einheimische erneuerbare Kilowattstunde zählt») Folge gegeben. Sie betont, dass die Kleinwasserkraft ein nicht zu vernachlässigendes Ausbaupotenzial aufweist. Dieses sollte nicht aufgrund starrer Grenzwerte bei der Förderung brachliegen. Die Effizienz der Förderung und die ökologischen Standards sollen dabei auf jeden Fall garantiert bleiben.
Die Kommission reicht zudem zwei Postulate ein: Mit 17 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen ein Postulat mit dem Titel «Entwicklung des Schweizer Wasserkraftpotenzials im Zeitraum 2030-2080» (26.3020) sowie mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen ein Postulat mit dem Titel «Quantitative Aktualisierung der Stromversorgungssicherheit bis 2060» (26.3019). Mit den beiden Postulaten möchte sie die Grundlage für eine Gesamtsicht auf die zukünftige Energieversorgung der Schweiz schaffen. Von besonderem Interesse ist dabei die Saisonalität von Stromverbrauch und -produktion, der sich daraus ergebende Bedarf an Speichern und steuerbarer Produktion, vor allem im Winter, und das Potenzial der Wasserkraft, diese Lücke zu schliessen.
Zur Einführung einer Bundeskompetenz im Berich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben (24.095) hat die Kommission eine erste Diskussion geführt, sie wird ihre Arbeiten an den kommenden Sitzungen fortsetzen.
Die Kommission hat am 23. und 24. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.