Die Räte wurden ordnungsgemäss zur Frühjahrssession einberufen. Einen Unterbruch der Session hat der Nationalrat am vergangenen Montag mit 155 zu 13 Stimmen und acht Enthaltungen abgelehnt. Die Verwaltungsdelegation (VD) kommt nach einer erneuten Beurteilung der Situation zum Schluss, dass die Frühlingssession fortgesetzt werden soll. Gemäss Bundesverfassung Artikel 148 übt die Bundesversammlung die oberste Gewalt im Bund aus. Das Parlament hat eine Vorbildfunktion. Bei den parlamentarischen Sitzungen handelt es sich nicht um Veranstaltungen gemäss den neuen Massnahmen des Bundesrates, sondern um einen Arbeitsort. Nachdem sich die bisher getroffenen Massnahmen bewährt haben, hat die Delegation weitere Vorkehrungen getroffen, um einen Beitrag gegen die Verbreitung des Coronavirus zu leisten. Es handelt sich um folgende Massnahmen:
- Personen, die von einem Ratsmitglied eine Zutrittskarte erhalten haben (gemäss Art 69, Parlamentsgesetz), können das Parlamentsgebäude ab Montag 16.3.2020 nicht mehr betreten. So kann die Zahl der anwesenden Personen weiter gesenkt werden. Auch die Diplomatentribüne wird geschlossen.
- Die Ratsmitglieder können, als Massnahme des gegenseitigen Abstandhaltens, die Tribünen nutzen, um die Debatten zu verfolgen.
- Besonders exponierte Ratsmitglieder und solche, welche die Betreuung schulpflichtiger Kinder und Kinder im Vorschulaltersicherstellen müssen, können der Session entschuldigt fernbleiben.
- Fraktionen, parlamentarische Kommissionen sowie Departemente werden dazu angehalten, auf nicht zwingend notwendige externe Sitzungsteilnehmende zu verzichten.
- Die akkreditierten Medien werden während der Session gebeten, pro Medienhaus und Kanal nur noch eine akkreditierte Journalistin bzw. einen akkreditierten Journalisten ins Parlamentsgebäude zu senden.
- Das Parlamentsrestaurant «Galerie des Alpes»wird so umgestaltet, dass das gegenseitige Abstandhalten verstärkt eingehalten werden kann.
- Die Richterwahlen ans Bundesgericht durch die Vereinigte Bundesversammlung werden verschoben.
- Die Arbeit der Räte wird am Donnerstag abgeschlossen. Die Sitzung vom Freitag wird abgesagt.