Die Kommission nutze die Gelegenheit für eine angeregte Diskussion, wobei vor allem Themen wie die Dividendenbesteuerung, die Kinderzulagen, eine allfällige Teilung der Vorlage, das Kapitaleinlageprinzip, die Umsetzung der SV 17 in den Kantonen und die Steuerreform der USA zur Sprache gekommen sind. Die Kommission geht davon aus, dass erhebliche Anstrengungen und Kompromisse nötig sein werden, damit die Vorlage mehrheitsfähig und möglichst referendumstauglich wird.
Der Bundesrat publiziert die Botschaft voraussichtlich am 28. März 2018. Daraufhin wird die WAK-S wahrscheinlich als Erstkommission die Beratung der SV 17 am 12./13. April aufnehmen. Das Ziel ist, die parlamentarischen Beratungen in der Herbstsession 2018 abzuschliessen, damit die Revision möglichst früh in Kraft treten kann.
2. Vom Ausland verhängte Bussen sollen steuerlich abziehbar sein
Die Kommission hat sich bereits an drei früheren Sitzungen mit dem Thema der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen (16.076) befasst. Sie spricht sich nun mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für eine klare und in der Umsetzung einfach zu handhabende Regelung im Interesse des Werkplatzes Schweiz aus: Vom Ausland gegen Unternehmen verhängten Bussen, Geldstrafen und Verwaltungssanktionen sollten steuerlich abzugsfähig sein. Die Erfahrung habe gezeigt, dass diese Sanktionen sehr oft einen politischen Aspekt hätten. Die betroffenen Unternehmen würden zudem kaum je willkürlich gegen ausländisches Recht verstossen. In der Praxis würden sie durch die verhängte Busse selbst und die Tatsache, dass diese in der Schweiz steuerlich nicht abzugsfähig ist, doppelt bestraft. Zahlungen von Bestechungsgeldern und Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten sowie in der Schweiz gesprochene Bussen und Sanktionen sollen steuerlich nicht abzugsfähig bleiben.
Eine Minderheit beantragt, dem Entwurf des Bundesrats zu folgen und festzuhalten, dass Bussen und Sanktionen unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland verhängt wurden, steuerlich nicht abzugsfähig sind. Abzugsfähig sind gemäss dieser Variante lediglich gewinnabschöpfende Sanktionen ohne Strafzweck. Aus Sicht der Minderheit widerspricht die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Bussen dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung und verstösst gegen das Rechtsempfinden.
In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 10 zu 3 Stimmen zu.
3. Nein zur Fair-Food-Initiative und zur Volksinitiative für Ernährungssouveränität
Nachdem sich die WAK-S bereits am 16. Oktober ein erstes Mal mit der Fair-Food-Initiative (16.073) befasst hatte (vgl.
Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017), holte sie nun die Anhörung des Initiativkomitees nach und lud dazu gleichzeitig das Initiativkomitee der Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» (17.023) ein. Beide Initiativen verlangen, die Bundesverfassung um einen neuen Artikel 104b zu ergänzen und beide finden in der WAK-S – wie bereits im Nationalrat – keine Unterstützung. Aus Sicht der Kommission greifen sowohl die Fair-Food-Initiative wie die Volksinitiative für Ernährungssouveränität mit ihren Forderungen nach fair und nachhaltig produzierten Lebensmittel und der Förderung einer regionalen, qualitativ hochstehenden bäuerlichen Produktion Punkte auf, die in der Bevölkerung zu Recht Sympathien geniessen. Um diese Ziele zu erreichen, biete die heutige Verfassung bereits eine gute und ausreichende Grundlage. Die Kommission verweist dabei insbesondere auf den neuen Artikel 104a BV, der auf einen von ihr ausgearbeiteten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» (15.050) zurückgeht. Bereits damals hatte die WAK-S die beiden nun zur Debatte stehenden Volksinitiativen vor Augen und nahm deren mehrheitsfähige Punkte in ihren Gegenentwurf auf (vgl.
Bericht der WAK-S vom 3. November 2016 zu 15.050). Weitere Punkte der Initiativen gehen aus Sicht der Kommission zu weit, unter anderem weil sie mit WTO-Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar seien. Mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt die Kommission die Fair-Food-Initiative deshalb zur Ablehnung und spricht sich mit 10 zu 3 Stimmen gegen einen direkten Gegenentwurf aus, der in derselben Form auch bereits im Nationalrat eingereicht und abgelehnt wurde. Die Volksinitiative für Ernährungssouveränität empfiehlt die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung.
4. Abschluss der Differenzbereinigung bei FIDLEG und FINIG
Die WAK-S hat die verbleibenden Differenzen beim Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und beim Bundesgesetz über Finanzinstitute (FINIG; 15.073) zu Ende beraten. Sie will sich in den meisten Punkten dem Nationalrat anschliessen, einige Differenzen bleiben jedoch bestehen. So will zwar auch die WAK-S mehrheitlich eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht, sie beschränkt die Ausnahme jedoch auf diejenigen Angebote, die bestehenden Kunden eines Finanzinstituts unterbreitet werden (Art. 40a OR, Anhang zum FIDLEG). Bezüglich Grandfathering-Klausel will die Kommission an ihrem Konzept festhalten (Art. 70 FINIG). Der Möglichkeit zur vorzeitigen Inkraftsetzung der Fintech-Bestimmungen (Art. 71 FINIG) hat die Kommission hingegen einstimmig zugestimmt, und auch bei den materiellen Bestimmungen im Zusammenhang mit Fintech hat sie sich weitgehend dem Nationalrat angeschlossen. Im Konsumkreditgesetz will die Mehrheit im Gegensatz zum Nationalrat jedoch die Absicht (Art. 32 Abs. 1) bzw. die Fahrlässigkeit (Art. 32 Abs. 2) einbauen. Weiter will die WAK-S die Artikel betreffend die Genossenschaftsbanken in der Vorlage belassen und sie nicht an den Bundesrat zurückweisen (Art. 11, 14, 14a, 14b BankG, Anhang zum FINIG). Bezüglich Auskunfts- und Meldepflicht (Art. 43p FINMAG, Anhang zum FINIG) schliesslich beantragt die Kommission Festhalten, d.h. auch «qualifiziert oder massgebend an den Beaufsichtigten beteiligten Personen und Unternehmen» müssen der Aufsichtsorganisation die nötigen Auskünfte erteilen.
Das Geschäft kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat, die Fahne mit den detaillierten Anträgen der Kommission wird in den nächsten Tagen aufgeschaltet.
5. Keine Chance für einen indirekten Gegenentwurf zur Hornkuh-Initiative
Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt die Kommission das Ansinnen ihrer Schwesterkommission, einen indirekten Gegenentwurf zur «Hornkuh-Initiative» (17.024) auszuarbeiten, klar ab. Auch mit dem von der WAK-N avisierten indirekten Gegenentwurf (18.400) würde ein neuer Subventionstatbestand geschaffen, der anderswo im Landwirtschaftsbudget eingespart werden müsste. Ferner seien unerwünschte Mitnahmeeffekte zu befürchten. Auch strategische Überlegungen sprechen aus Sicht der WAK-S gegen den Vorschlag der WAK-N: Einerseits sei es zu ungewiss, ob die Volksinitiative tatsächlich zurückgezogen würde, andererseits gelte es auch nicht, eine Volksabstimmung um jeden Preis zu vermeiden.
6. Aufnahme der Arbeiten zur Arbeitszeit
Die Kommission hat die Diskussion zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen (pa.Iv.) betreffend die Revision der Bestimmungen zur Arbeitszeit aufgenommen. Sie hat aus formellen Gründen beschlossen, dem Folgegeben bei der pa.Iv. Dobler (16.442) nicht zuzustimmen, weil sonst die nationalrätliche Schwesterkommission parallel am gleichen Thema gearbeitet hätte wie die WAK-S. Das Anliegen der pa.Iv. Dobler kann im Rahmen der Umsetzung der beiden pa.Iv. Graber (16.414) und Keller-Sutter (16.423) aufgenommen werden. Zu diesen beiden Initiativen gehen die Arbeiten an den folgenden Sitzungen weiter. Die Kommission wird nach Abschluss der Diskussion darüber informieren.
7. Weitere Beschlüsse
Die Kommission beantragt die Genehmigung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Lettland (17.045), Pakistan (17.066) und Kosovo (17.068) (Abstimmungsergebnisse: 10:0:1; 10:1:0; 10:1:0). Darüber hinaus folgt sie ohne Gegenstimme dem Beschluss des Nationalrats, jenen Artikel im vom Bundesrat vorgelegten Bundesbeschluss zu streichen, wonach künftige DBA, die dieselben Bereiche wie das DBA mit Lettland auf vergleichbare Weise regeln, nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen. Die Kommission will die bestehende Praxis, die ihrer Meinung nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung entspricht, beibehalten. Sie erinnert daran, dass das Parlament bereits einen ähnlichen Antrag des Bundesrates im Rahmen der Botschaft zum Freihandelsabkommen mit Georgien abgelehnt hatte (17.025). Ferner beantragt die Kommission, die entsprechende Bestimmung in den Bundesbeschlüssen zu Pakistan und zu Kosovo ebenfalls zu streichen.
Die Kommission hat am 22./23. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.