Wie der Nationalrat will auch die WAK-S den Vorrang von Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen gesetzlich verankern. Den Kantonen Genf und Neuenburg soll es jedoch möglich bleiben, den bereits beschlossenen Vorrang ihrer kantonalen Mindestlöhne weiterzuführen.

Der Nationalrat hat in der Sommersession 2025 einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) zugestimmt, mit welcher der Vorrang von Mindestlöhnen in ave GAV gegenüber kantonalen Mindestlöhnen verankert wird (24.096). Auch die WAK-S beantragt ihrem Rat mit 10 zu 3 Stimmen, auf die entsprechende Vorlage einzutreten. Ein Vorrang von ave GAV sei wichtig, um der fortschreitenden Fragmentierung der Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken und die Sozialpartnerschaft vor einer Erosion zu schützen. Gleichzeitig sollen Kantone, die bereits einen Mindestlohn kennen, der Mindestlöhnen in ave GAV vorgeht, ihre bisherigen Regimes weiterführen können. Mit einer neuen Bestimmung sollen Lohnkürzungen unter das Niveau des aktuell geltenden Mindestlohns ausgeschlossen werden. Diese Besitzstandsklausel auf die Geltungsdauer des Gesamtarbeitsvertrags, höchstens jedoch auf zwei Jahre zu befristen, lehnt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen ab. Eine Kommissionsminderheit beantragt aus institutionellen Erwägungen, nicht auf den Entwurf einzutreten. Er sei nicht verfassungskompatibel und greife in die föderalistische Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein.

Schnellere Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bregy 22.441 («Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen») mit 10 zu 3 Stimmen zugestimmt. Sie befürwortet damit das vom Nationalrat vorgeschlagene, vereinfachte Bewilligungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien oder Österreich bereits zugelassen sind. Die Schweizer Behörden sollen solche Pflanzenschutzmittel nur noch in Bereichen, für die es in der Schweiz besondere Schutzbestimmungen gibt, umfassend prüfen, etwa beim Gewässerschutz. Aus Sicht der Kommission ist es dringend notwendig, Pflanzenschutzmittel in der Schweiz schneller zuzulassen, und sie sieht in der vorgeschlagenen Annäherung an die Zulassungen in der Europäischen Union dafür ein probates Mittel. Die Minderheit hingegen erkennt keinen Handlungsbedarf, da bereits auf dem Verordnungsweg ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren vorgesehen wurde, wobei auch sichergestellt ist, dass das Schutzniveau gewahrt bleibt.

Besonderes Augenmerk hat die Kommission der Thematik der Notfallzulassungen geschenkt. Es ist ihr ein Anliegen, dass eine automatische Übernahme von Notfallzulassungen nicht dazu führt, dass Mensch, Tier und Umwelt in der Schweiz weniger gut vor den negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln geschützt sind. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich deshalb dafür aus, Notfallzulassungen nur dann automatisch zu übernehmen, wenn im Land der ursprünglichen Zulassung gleichwertige Schutzbestimmungen gelten. Die Minderheit betont, es sei entscheidend, in Notfallsituationen unverzüglich über geeignete Pflanzenschutzmittel zu verfügen, und beantragt, hier dem Nationalrat zu folgen.

Die Kommission hat ausserdem die beiden gleichlautenden, vom Nationalrat angenommenen Motionen Bregy 23.4197 und Badertscher 23.4289 («Pflanzenschutzmittel. Fast-Track-Zulassung bei Wirkstoffen mit geringen Risiken») beraten, die ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Pflanzenschutzmittel mit risikoarmen Wirkstoffen fordern. Sie lehnt sie mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Selbst wenn die enthaltenen Wirkstoffe für sich genommen risikoarm seien, könne ein Pflanzenschutzmittel unter Umständen ein erhöhtes Risiko aufweisen, deshalb müsse es im Hinblick auf seine Zusammensetzung und die geplante Anwendung regulär geprüft werden.

Sonntagsarbeit im Detailhandel

Weiter hat die Kommission von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Standesinitiative des Kantons Zürich 23.325 («Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten») Kenntnis genommen. Sie hält fest, eine grosse Mehrheit der Kantone befürworte den Entwurf, da er den Kantonen die Freiheit belässt, zusätzliche Sonntagsverkäufe zu bewilligen oder aber auch darauf zu verzichten. Sie hat daher auf Änderungen an ihrem Entwurf verzichtet und ihn in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 2 Stimmen angenommen. Nun erhält der Bundesrat Gelegenheit, zur Vorlage Stellung zu nehmen, der Ständerat wird sich in der Sommersession damit befassen.

Weitere Beschlüsse

Mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt die Kommission den Entscheid ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Gutjahr 24.432 («Wettbewerb und Sozialversicherungen mit Solidarhaftung schützen») Folge zu geben. Wenn Subunternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichten, entgehen einerseits den Sozialversicherungen Einnahmen, andererseits sind diejenigen Mitbewerber, die ihre Beiträge bezahlen, im Wettbewerb benachteiligt. Da es aber schwierig ist, die Verantwortlichkeiten zu klären, wenn Subunternehmen beteiligt sind, soll in diesem Fall der Erstunternehmer haften. Damit hat nun die WAK-N den Auftrag, eine Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu erarbeiten. Sie soll dabei explizit prüfen, ob über das Entsendegesetz hinaus eine Regelung angezeigt ist.

Die Kommission hat die Behandlung der Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (25.089) sistiert. Bevor sie die Beratung aufnimmt, will sie von der Verwaltung Fragen rund um die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsebene klären lassen.

Die Kommission hat am 16. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) in Bern getagt.