Lebensmittelsicherheit
Nachdem sie an ihrer letzten Sitzung bereits einen Grossteil der Artikel beraten hatte, befasste sich die Kommission mit den noch offenen Punkten des Bundesbeschlusses 3 zur Lebensmittelsicherheit.
Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich die WBK-S dagegen aus, im Landwirtschaftsgesetz eine Ausnahme von der Parteistellung im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel einzuführen. Eine solche Änderung ist im vom Bundesrat vorgelegten Paket Schweiz-EU nicht vorgesehen; gemäss Mehrheit erfordert oder rechtfertigt die innerstaatliche Anpassung des Abkommens keine Einschränkung der Beschwerderechte. Eine Minderheit möchte diese Parteistellung streichen. Sie begründet dies damit, dass diese im Vergleich zu den EU-Zulassungsprozessen einen Schweizer Sonderfall darstelle und bislang ohnehin nur wenige Beschwerden eingegangen seien.
Mit 10 zu 2 Stimmen ohne Enthaltung lehnte die WBK-S zudem einen Antrag ab, der das Schweizer Gewässermonitoring an jenes der EU angleichen will. Diese Artikel sind nicht Gegenstand der Umsetzung des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit. Die Kommission weist darauf hin, dass die Thematik erst kürzlich im Rahmen zwei anderer parlamentarischen Vorstösse (24.4589 und 25.3154) aufgegriffen und ausführlich diskutiert worden ist. Sie ist der Auffassung, dass eine Abkehr vom bewährten Monitoring den Gewässerschutz in der Schweiz schwächen würde. Eine Minderheit beantragt dem Ständerat, das Schweizer Gewässermonitoring an jenes der EU anzupassen, um die Vergleichbarkeit zu verbessern. Dies sei zentral, da die Schweiz künftig vollständig in den Pflanzenschutzmittelzulassungsprozess der EU integriert sein soll.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich die WBK-S dafür aus, die Verweise auf EU-Rechtsakte im Bereich der Lebensmittelsicherheit anzupassen, namentlich im Lebensmittelgesetz, im Tierschutzgesetz und im Tierseuchengesetz. Ziel ist es, die parlamentarische Mitwirkung bei Änderungen auf europäischer Ebene bestmöglich sicherzustellen. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, die konkrete Formulierung dieser Verweise auszuarbeiten und ihr an der nächsten Sitzung vorzulegen. Gestützt auf die dann vollständige Übersicht wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung die Gesamtabstimmung vornehmen.
Anerkennung der Berufsqualifikationen
Die Kommission begrüsst die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen im Bereich der Berufsqualifikationen (Anhang 2 und Erlass 9 im Anhang 6 zum BB1) und empfiehlt ihrem Rat ohne Gegenstimme, diese anzunehmen. Die Änderungen sehen insbesondere ein neues Bundesgesetz über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen (BGVB) vor. Dieses soll der Schweiz den Zugang zum Internal Market Information System (IMI) und zum darin enthaltenen Warnmechanismus ermöglichen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU gegenüber ihren europäischen Konkurrentinnen und Konkurrenten nicht benachteiligt werden.
Studiengebühren für ausländische Studierende
Die Personenfreizügigkeit betrifft auch den Bildungsbereich, weshalb die WBK-S sich auch mit den Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland befasst. Aufgrund des Grundsatzes der Gleichberechtigung sollen für Studierende aus der EU künftig dieselben Studiengebühren erhoben werden wie für Schweizer Studierende. Dies hat Änderungen des ETH-Gesetzes und des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) zur Folge (Erlasse 4 und 5 im Anhang 6 zum BB1).
Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang zwar beschlossen, dass für ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind, höhere Studiengebühren festgelegt werden können. Dabei wird der vor weniger als zwei Jahren gefasste Parlamentsbeschluss nicht respektiert. Deshalb empfiehlt die WBK-S ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen festzulegen, dass diese Studiengebühren mindestens das Dreifache der Gebühren für Schweizerinnen und Schweizer sowie für Studierende aus der EU betragen müssen. Zudem empfiehlt die Kommission mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung, die Zulassungsbeschränkungen (für Studierende mit ausländischen Vorbildungen) nach Artikel 16a des ETH-Gesetzes um Qualitäts- und Finanzierungsgründe zu erweitern.
Für die Gleichbehandlung von Studierenden, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU sind, werden bei den kantonalen Hochschulen Mindereinnahmen erwartet. Der Bundesrat sieht vor, diese während vier Jahren vollständig zu übernehmen. Die Kommission befürwortet die entsprechende Änderung des HFKG. Eine Minderheit möchte auf die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen im ETH-Gesetz und im HFKG verzichten, womit ein Widerspruch zu dem vom Bundesrat verhandelten Vertragsergebnis entstehen würde.
Auch in diesen Bereichen verbleiben einige wenige offene Punkte, welche an der kommenden WBK-S Sitzung diskutiert werden. Unter anderem betreffen diese auch die konkrete Formulierung der Verweise auf EU-Rechtsakte in den beiden Anhängen, analog zum Auftrag an die Verwaltung betreffend die Lebensmittelsicherheit.
Die Kommission hat am 29./30. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) in Bern getagt.