Littering
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will gegen das zunehmende Littering-Problem vorgehen. Sie hat einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die verlangt, dass Personen, die ihre Abfälle im öffentlichen Raum oder beispielsweise auf einem Feld oder Perron wegwerfen, schweizweit gebüsst werden können.

​In den Augen der Kommission muss etwas gegen das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen, das so genannte Littering, unternommen werden. Sie hatte in dieser Legislaturperiode bereits mehrmals Gelegenheit, sich mit dieser Problematik zu befassen. Sie hält fest, dass zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, um dieses gesellschaftliche Phänomen, das sowohl in der Stadt wie auch auf dem Land immer grössere Ausmasse annimmt, in den Griff zu bekommen. Sensibilisierung allein reiche nicht aus. Littering sei für viele ein Ärgernis, belaste die Umwelt und schade dem Ruf unseres Landes. Zudem könne es zur Erkrankung und gar zum Tod von Tieren führen und verursache für das Gemeinwesen und die öffentlichen Verkehrsmittel hohe Kosten – die Rede ist von jährlich rund 200 Millionen Franken. Die Kommission beantragt deshalb mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative 13.413 von Nationalrat Jacques Bourgeois Folge zu geben. Diese verlangt, im Bundesgesetz über den Umweltschutz vorzusehen, dass gegen Personen, die ihren Abfall – seien dies Aluminiumdosen, Zeitungen oder Zigarettenstummel – nicht ordnungsgemäss entsorgen, eine Busse verhängt werden kann.

Für eine bessere Erschliessung des Waldes

Die Kommission hat sich für eine vermehrte Unterstützung der Walderschliessung von Seiten des Bundes ausgesprochen. So hat sie der Initiative 13.414 „Waldpolitik 2020. Erschliessungen als Voraussetzung für die effiziente und wirksame Zielerreichung“ mit 13 gegen 4 Stimmen und 6 Enthaltungen Folge gegeben, die den Zugang zu den 8.2 Millionen Kubikmetern nachhaltig nutzbarem Holz verbessern und zum Unterhalt der bestehenden Infrastruktur beitragen will. Im Sinne der Waldpolitik 2020 will die Kommission durch die Förderung der nachhaltigen Nutzung des Schweizer Holzes das Potential der Ressource Holz besser ausnutzen.

Regulierung des Wolfbestandes

Die Kommission liess sich von der Verwaltung zum Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Motion 10.3264 „Revision von Artikel 22 der Berner Konvention“ unterrichten. Sie hat entschieden, erst über möglichen Handlungsbedarf und das weitere Vorgehen zu beschliessen, wenn vom Bundesrat konkrete Entwürfe für den Herdenschutz und zum überabeiteten Wolfkonzept vorliegen.

Zudem hat die Kommission beschlossen, weiter nach einer Lösung für die Laufzeitregelung von Kernkraftwerken zu suchen. Sie wird dazu Betreiber und weitere Betroffene zu Anhörungen einladen. In der Folge hat die Kommission die Motion 13.3284 „Verständigungslösung für die Stilllegung der Schweizer Atomkraftwerke“ zurückgezogen.

Schliesslich spricht sich eine Mehrheit der Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen dafür aus, den Text der Motion 12.3843 „Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes. Kostenteilung“ abzuändern. Massnahmen zur Beschleunigung der Plangenehmigungsverfahren beim Bau von Hochspannungsleitungen, insbesondere bei der Verkabelung, unterstützt die Kommission. Hingegen soll der Bundesrat die Umwälzung von Mehrkosten bei der Erdverlegung auf die Stromtarife vorerst nur prüfen. Die Forderung der Kantonsinitiative Wallis (12.316), alle Stromleitungen in den Erdboden zu verlegen, geht der Kommission allerdings zu weit. Sie beantragt mit 20 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 1. und 2. Juli 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) in Bern getagt.

Bern, 2. Juli 2013 Parlamentsdienste