Erneut hat sich die Kommission mit der Frage einer
allgemeinen Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung befasst (
13.036 s Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung). Nachdem sie
an der letzten Sitzung nur knapp, mit 7 zu 6 Stimmen, für Eintreten auf die
Vorlage votiert hat, hat sie heute deutlich einen
neuen Grundversorgungsartikel beschlossen. Zur Diskussion standen eine kurze Grundsatzerklärung, die vom
Bundesrat als Variante A ins Spiel gebracht wurde, und eine etwas umfassendere
Bestimmung, welche in der Kommission erarbeitet wurde und sich formal und
inhaltlich zwischen den Varianten B und C bewegt. Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt
die Kommission ihrem Rat, die umfassendere Variante, um namentlich den Anliegen
der Randregionen gebührend Rechnung zu tragen. Eine Minderheit der Kommission
wird sich im Rat für die Variante A einsetzen, eine weitere Minderheit sieht
keinerlei Regelungsbedarf auf Verfassungsstufe und beantragt Nichteintreten.
Oppositionslos hat die Kommission entschieden, die Motion Nationalrat (Glättli).
Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität (
12.4212 n) zu sistieren, um insbesondere den für Ende Jahr angekündigten
Bericht des Bundesrates zum Fernmeldemarkt abzuwarten.
Bern, 28. August 2014, Parlamentsdienste