Kartellgesetz
​Nach geführter Detailberatung hat die Kommission die Revision des Kartellgesetzes mit 16 zu 9 Stimmen in der Gesamtabstimmung abgelehnt.

12.028 Kartellgesetz. Änderung
Die Kommission hat die Detailberatung abgeschlossen und sich in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 9 Stimmen gegen diese Vorlage ausgesprochen. Die Gründe dieser Ablehnung sind unterschiedlich: Die einen begründen ihren Entscheid damit, dass in der Detailberatung Bestimmungen aus der Vorlage gestrichen worden sind, die in ihren Augen für die Stärkung des Wettbewerbs und die Bekämpfung der Schweizer Hochpreisinsel von zentraler Bedeutung sind. So wurde insbesondere Artikel 5 über das Verbot sogenannt harter Kartelle mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Artikel 7a über die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die andern lehnen die Vorlage ab, weil sie einerseits das geltende Recht für genügend halten und weil es andererseits noch keine Rechtspraxis gibt, womit eine Revision verfrüht wäre. Die Minderheit ist der Auffassung, dass die mehrheitsfähigen Änderungen jetzt ins geltende Recht aufgenommen werden sollen.
Der Beschluss, die Vorlage abzulehnen, kommt formell einem Antrag an den Nationalrat gleich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Für den Fall, dass der Nationalrat Nichteintreten beschliessen sollte, will die Kommission ihre Änderungen als Eventualanträge vorbringen, dies, um zu vermeiden, dass die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen werden muss, bevor der Rat deren Beratung aufnehmen kann. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession mit dieser Vorlage befassen.

 

10.467 Pa.Iv. Aubert. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite
Mit 13 zu 10 Stimmen hat die Kommission die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 10.467 Aubert verabschiedet und schlägt damit ein Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite vor. Der Entwurf, welcher in enger Zusammenarbeit mit der Branche sowie mit kantonalen und kommunalen Sachverständigen ausgearbeitet wurde, setzt auf die Selbstregulierung der Branche. So soll die Branche verpflichtet werden, in einer Konvention zu definieren, welche Werbung aggressiv ist. Kommt innert angemessener Frist keine entsprechende Vereinbarung zustande, regelt der Bundesrat, welche Werbung aggressiv ist. Die Vorlage sieht überdies Verschärfungen bei der Kreditfähigkeitsprüfung vor. Damit entspricht die heute verabschiedete Vorlage weitgehend dem Vorentwurf, welche die Kommission im vergangenen Jahr in die Vernehmlassung geschickt hat. Diese hatte ergeben, dass eine Mehrheit der Kantone, der betroffenen Branche sowie der interessierten Kreise den Vorentwurf grundsätzlich unterstützt. Rechtsstaatlichen Bedenken hat die Kommission Rechnung getragen, indem sie die ursprünglich vorgesehene Allgemeinverbindlicherklärung der privatrechtlichen Konvention durch eine Strafnorm im Gesetz ersetzt hat. Demnach soll mit Busse bis zu 100‘000 Franken bestraft werden, wer gegen das Verbot aggressiver Werbung verstösst.
Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass mit dieser Vorlage ein Beitrag zur Vermeidung von Privatverschuldung geleistet werden kann. Durch den Einbezug der Branche garantiert die Vorlage in ihren Augen eine praxisnahe Lösung und ein in die Pflicht nehmen aller Akteure. Eine Minderheit empfiehlt die Initiative abzuschreiben, da sie bezweifelt, dass damit die Privatverschuldung effektiv bekämpft werden kann. Deren Ursache liege nicht in erster Linie bei der Aufnahme von Kleinkrediten, sondern in mangelnder Finanzkompetenz. Diese können nur durch gezielte Bildung und Sensibilisierung erreicht werden.
Die Vorlage wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet und anschliessend an den Nationalrat weitergeleitet.

 

12.503 Pa.Iv. Vitali. Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen
Die Kommission hat mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die Initiative sieht eine Änderung des Art. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vor. Sie nimmt das Anliegen einer Motion (09.3965) auf, deren Umsetzung in der Vorlage zur unterdessen an den Bundesrat zurückgewiesenen Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (11.057) geplant war.

 

03.445 Pa.Iv. Lustenberger. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium
Die Kommission hält mit 18 zu 6 Stimmen an ihrem Vorschlag fest, die Ausbildung von Lernenden als Zuschlagskriterium für sämtliche öffentlichen Beschaffungen einzuführen. Dieses neue Kriterium soll somit nicht, wie vom Bundesrat beantragt, nur auf öffentliche Beschaffungen beschränkt werden, die nicht an internationale Verpflichtungen der Schweiz gebunden sind (insbesondere solcher, die im Rahmen der WTO eingegangen werden).

Die Kommission hat am 27. und 28. Januar 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 28. Januar 2014 Parlamentsdienste