Die Kommission hat einstimmig beschlossen
ein Kommissionspostulat einzureichen (18.4107), das vom Bundesrat einen Bericht
zu radioaktiver Strahlung im Alltag und Strahlenschutz verlangt. Der Bericht
soll die Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen im Rahmen der Teilrevision
vom 10. Januar 2018 der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung aufzeigen.
Das Kommissionspostulat wurde im Rahmen der Beratungen zum Postulat 18.3175
«Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» erarbeitet. Dieses verlangte eine nach
Auffassung der Kommission zu eingeschränkte Betrachtung der Dosisgrenzwerte für
den Nachweis von Auslegungsstörfällen von Kernanlagen und wird von der
Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Die
Kommission setzte sich intensiv mit dem Thema auseinander und führte
umfangreiche Anhörungen mit verschiedenen Experten durch. Sie kam zum Schluss,
dass nur eine umfassendere Betrachtungsweise dem Sachverhalt gerecht werden
könne. Der Fokus müsse dabei auf die Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz
der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Nutzen von Technologien, bei denen
Radioaktivität auftritt, gerichtet werden. Ausserdem sollen im Bericht die
Vorschriften und Strahlenschutzkonzepte der Schweiz mit internationalen
Empfehlungen und Standards verglichen werden.
Kein schweizweites Moratorium zur Förderung von
Schiefergas
Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 1
Enthaltung beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Genf «Import,
Exploration und Förderung von Schiefergas. Schweizweites Moratorium» (18.311)
keine Folge zu geben. Sie ist der Überzeugung, dass die Förderung von
Schiefergas in der Schweiz vor allem aus wirtschaftlichen Überlegungen keine
grosse Verbreitung finden wird. Die vorgeschlagene Massnahme eines Moratoriums
geht der Kommission zu weit. Ausserdem sei ohne Herkunftsbezeichnung im
Gashandel ein Importverbot für Schiefergas nicht umzusetzen. Im Weiteren
spricht sich die Kommission gegen Technologieverbote aus. Den möglichen Umwelt-
und Gesundheitsrisiken, die mit heutigen Explorations- und Fördermethoden
verbunden sind, könne nötigenfalls mit gezielten Verordnungsänderungen oder
verbindlichen Richtlinien begegnet werden, ist die Kommission der Meinung. Eine
Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Mit den energie- und
klimapolitischen Zielen der Schweiz sei die Schiefergasförderung nicht vereinbar.
Im Weiteren hat die Kommission einen
Bericht zum Zustand der Moore und Moorlandschaften in der Schweiz beraten. Vor
einem Jahr beauftragte sie im Nachgang zu den Beratungen zur Standesinitiative
des Kantons Bern 16.316 die Verwaltung mit einer Auslegeordnung. Die Kommission
nimmt den Bericht zur Kenntnis. Sie sieht keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf. Der Bericht kann auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden.
Schliesslich hält die Kommission einstimmig
an ihrem Vorhaben fest, die Finanzierung des Fonds Landschaft Schweiz um zehn
Jahre zu verlängern, dies auch nachdem der Bundesrat die Ablehnung der
Kommissionsinitiative (18.401) beantragt hat.
Die Kommission hat am 13. November 2018
unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in
Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.