Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beauftragt den Bundesrat, im Bereich Strahlenschutz und Medizin einen Bericht auszuarbeiten. Im Fokus steht das Verhältnis von Schutz und Nutzen bei der Verwendung von Technologien, bei denen Radioaktivität auftritt.

Die Kommission hat einstimmig beschlossen ein Kommissionspostulat einzureichen (18.4107), das vom Bundesrat einen Bericht zu radioaktiver Strahlung im Alltag und Strahlenschutz verlangt. Der Bericht soll die Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen im Rahmen der Teilrevision vom 10. Januar 2018 der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung aufzeigen. Das Kommissionspostulat wurde im Rahmen der Beratungen zum Postulat 18.3175 «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» erarbeitet. Dieses verlangte eine nach Auffassung der Kommission zu eingeschränkte Betrachtung der Dosisgrenzwerte für den Nachweis von Auslegungsstörfällen von Kernanlagen und wird von der Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Die Kommission setzte sich intensiv mit dem Thema auseinander und führte umfangreiche Anhörungen mit verschiedenen Experten durch. Sie kam zum Schluss, dass nur eine umfassendere Betrachtungsweise dem Sachverhalt gerecht werden könne. Der Fokus müsse dabei auf die Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Nutzen von Technologien, bei denen Radioaktivität auftritt, gerichtet werden. Ausserdem sollen im Bericht die Vorschriften und Strahlenschutzkonzepte der Schweiz mit internationalen Empfehlungen und Standards verglichen werden.

Kein schweizweites Moratorium zur Förderung von Schiefergas

Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Genf «Import, Exploration und Förderung von Schiefergas. Schweizweites Moratorium» (18.311) keine Folge zu geben. Sie ist der Überzeugung, dass die Förderung von Schiefergas in der Schweiz vor allem aus wirtschaftlichen Überlegungen keine grosse Verbreitung finden wird. Die vorgeschlagene Massnahme eines Moratoriums geht der Kommission zu weit. Ausserdem sei ohne Herkunftsbezeichnung im Gashandel ein Importverbot für Schiefergas nicht umzusetzen. Im Weiteren spricht sich die Kommission gegen Technologieverbote aus. Den möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die mit heutigen Explorations- und Fördermethoden verbunden sind, könne nötigenfalls mit gezielten Verordnungsänderungen oder verbindlichen Richtlinien begegnet werden, ist die Kommission der Meinung. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Mit den energie- und klimapolitischen Zielen der Schweiz sei die Schiefergasförderung nicht vereinbar.

Im Weiteren hat die Kommission einen Bericht zum Zustand der Moore und Moorlandschaften in der Schweiz beraten. Vor einem Jahr beauftragte sie im Nachgang zu den Beratungen zur Standesinitiative des Kantons Bern 16.316 die Verwaltung mit einer Auslegeordnung. Die Kommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. Sie sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der Bericht kann auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden.

Schliesslich hält die Kommission einstimmig an ihrem Vorhaben fest, die Finanzierung des Fonds Landschaft Schweiz um zehn Jahre zu verlängern, dies auch nachdem der Bundesrat die Ablehnung der Kommissionsinitiative (18.401) beantragt hat.

Die Kommission hat am 13. November 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.