Sie hat der vorgeschlagenen Umsetzung ihrer
Eckwerte (keine Besteuerung des Eigenmietwerts am Hauptwohnsitz; Beibehaltung
der Eigenmietwertbesteuerung für Zweitliegenschaften; keine Abzüge für
Unterhaltskosten; auf Bundesebene keine ausserfiskalisch motivierten Abzüge für
Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, für Rückbau und für
denkmalpflegerische Arbeiten (im kantonalen Recht jedoch weiterhin möglich);
zeitlich befristeter Ersterwerberabzug; Reduktion oder Aufhebung des
Schuldzinsenabzugs) vorbehaltlos zugestimmt. Zum Schuldzinsenabzug hat sie die
Verwaltung mit der Ausarbeitung von Varianten beauftragt. Sie wird die
Detailberatung nach Möglichkeit an ihrer Februarsitzung abschliessen und
voraussichtlich im März die Vernehmlassung zu dieser Vorlage eröffnen.
2. Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare
Wohnungen» (18.035) will die staatliche Förderung von preisgünstigen Wohnungen
ausbauen. Der Bundesrat legte dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag
vor. Dieser sieht einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für eine
Aufstockung des bestehenden Fonds de Roulement (FdR) zugunsten des
gemeinnützigen Wohnungsbaus vor. Der Nationalrat beschloss in der
Wintersession, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und stimmte dem
indirekten Gegenvorschlag zu. Die WAK-S beantragt nun ihrerseits, dem
Nationalrat zuzustimmen. Für die Mehrheit der Kommission gehen die Forderungen
der Initiative zu weit. Sie ist der Auffassung, dass sich die bisherige
marktwirtschaftlich orientierte Wohnungspolitik des Bundes bewährt hat und mit
der Aufstockung des FdR weitergeführt werden soll. Eintreten auf den indirekten
Gegenentwurf war somit unbestritten. Mit 8 zu 4 Stimmen lehnt die WAK-S eine
Aufstockung des FdR um 375 Mio. Franken ab und beantragt mit 7 zu 5 Stimmen,
die Verknüpfung zwischen der Volksinitiative und der Aufstockung des FdR
beizubehalten: Letzterer soll nur ausgebaut werden, wenn die Initiative
zurückgezogen oder abgelehnt wird. Aus Sicht der Minderheit ist diese
Verknüpfung stossend. Würde die Volksinitiative angenommen, müsste der FdR auf
jeden Fall aufgestockt werden, um deren Ziel zu erreichen. In der
Gesamtabstimmung stimmte die WAK-S dem indirekten Gegenentwurf mit 9 zu 0
Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Volksinitiative selbst empfiehlt sie mit 9
zu 3 Stimmen zur Ablehnung.
3. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen
Seit rund zwei Jahren befassen sich die
Räte mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen im Ausland gesprochene
Bussen und Geldstrafen für die betroffenen Unternehmen steuerlich abzugsfähig
sein sollen (16.076). Der Ständerat sprach sich gegen die steuerliche
Abzugsfähigkeit von ausländischen Bussen aus, der Nationalrat beschloss in der
Herbstsession die steuerliche Abzugsfähigkeit unter gewissen Bedingungen. Die
WAK-S beantragt ihrem Rat nun einstimmig eine weitere Variante: Ausländische
Bussen sollen steuerlich nur abziehbar sein, wenn die Sanktion gegen den
schweizerischen Ordre public verstösst, oder das mit der Sanktion belegte
Verhalten auf guten Glauben beruhte. Dieser neue Vorschlag geht weniger weit
als der Beschluss des Nationalrats und ist aus Sicht der WAK-S mit dem
Gerechtigkeitsgedanken vereinbar: Nur Unternehmen, die alles Zumutbare getan
haben, um sich korrekt zu verhalten, würden steuerlich entlastet.
4. Massnahmen gegen den Einkaufstourismus
Die Kommission hat verschiedene Vorstösse
und Standesinitiativen diskutiert, die das gemeinsame Ziel verfolgen, dem
Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Die WAK-S unterstützt dieses Ziel. Der
Einkaufstourismus hat – insbesondere an der Grenze zu Deutschland – Dimensionen
angenommen, die politischen Handlungsbedarf erfordern. Auch der Nationalrat hat
dies anerkannt: Er stimmte in der Wintersession 2017 einem Postulat der
Finanzkommission (17.3360) zu, das vom Bundesrat einen Bericht über die
Auswirkung der Frankenstärke auf die Mehrwertsteuer verlangt und insbesondere
auch wissen will, wie das Mehrwertsteuerregime zur Bekämpfung des
Einkaufstourismus angepasst werden kann. Der Bericht in Beantwortung dieses
Vorstosses soll im 3. Quartal 2019 vorliegen. Die WAK-S will das Thema deshalb
an ihrer Sitzung vom 29. August 2019 vor dem Hintergrund dieses Berichts wieder
aufgreifen und auch einen eigenen Kommissionsvorstoss dazu prüfen. Aufgrund von
parlamentsrechtlichen Fristen musste sie bereits jetzt Entscheide zu einigen
Vorstössen fällen. Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die
Motionen der Ständerate Werner Hösli (17.3131) und Peter Hegglin (17.3428)
abzulehnen und gibt der Standesinitiative des Kantons St. Gallen (18.300) mit
demselben Stimmenverhältnis keine Folge. Aus Sicht der Kommission wäre die
Umsetzung der Vorstösse mit einem zu grossen administrativen Aufwand für die
Bürgerinnen und Bürger verbunden. Ihr grundsätzliches Anliegen soll in den
geplanten Kommissionsvorstoss der WAK-S einfliessen. Über die Standesinitiative
des Kantons Thurgau (18.316) wird die WAK-S am 29. August 2019 befinden.
5. Erhöhung der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämie
Weiter hat die Kommission zwei Motionen
beraten, die eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten
Bundessteuer fordern. Mit 9 zu 3 Stimmen überwiesen wurde die Motion Grin
(17.3171), die die heutigen Abzüge nahezu verdoppeln möchte. Für die Mehrheit
der Kommissionsmitglieder sind Krankenkassenprämien Zwangsabgaben und Teil der
unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Höhere Abzüge seien dadurch sowie durch
das starke Wachstum der Prämien über die letzten Jahre gerechtfertigt. Eine
Minderheit lehnt die Motion ab, da höhere Einkommen überproportional
profitieren würden. Die Motion Lehmann/Regazzi (15.4027), die selbstbezahlte
Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich
abzugsfähig machen möchte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Abstufung
sei problematisch und verkompliziere das Steuersystem.
6. Zeitschriftenpreise
Die Kommission beantragt mit 10 zu 3
Stimmen die Ablehnung der vom Nationalrat in der Frühjahrsession 2018
angenommenen Motion 17.3629 ihrer Schwesterkommission. Diese beauftragt den
Bundesrat, zusammen mit dem Preisüberwacher und der Wettbewerbskommission eine
möglichst unbürokratische und effiziente Lösung für die unangemessen hohen
Differenzen zwischen in- und ausländischen Zeitschriftenpreisen zu finden. Die
Kommissionsmehrheit weist wie der Bundesrat darauf hin, dass die Umsetzung der
Motion einer Regulierung der Zeitschriftenpreise gleichkäme, was in einem
liberalen System problematisch wäre. Zudem hält sie fest, dass Kioske im
aktuellen System nicht verkaufte Zeitschriften retournieren können, was einem
vielfältigen Angebot im ganzen Land zuträglich ist. In den Augen der Minderheit
sind die Preisdifferenzen derart gross, dass sie nicht mit den
unterschiedlichen Kosten erklärt werden können. Es handle sich um
Preisunterschiede, mit denen die Kaufkraft der Schweizer Konsumentinnen und
Konsumenten missbräuchlich abgeschöpft werde.
7. Keine Anpassung des Binnenmarktgesetzes
Die Kommission hat einer parlamentarischen
Initiative von Ständeratspräsident Jean-René Fournier (17.517), die
Konkurrenzvorteile öffentlicher Unternehmen auf dem freien Markt durch eine
Änderung des Binnenmarktgesetzes zu verhindern sucht, mit 8 zu 5 Stimmen keine
Folge gegeben. In der Kommission ist unbestritten, dass bei Unternehmen, die in
Monopolbereichen tätig sind, Handlungsbedarf besteht, um Marktverzerrungen
entgegenzuwirken. Auch staatliche Beihilfen müssten thematisiert werden. Für
die Kommissionsmehrheit ist die vorliegende Initiative allerdings das falsche
Mittel dazu. Die vorgeschlagenen jährlichen Berichte über die
Eigentümerstrategie auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene schüfen sehr
grossen bürokratischen Aufwand und würden unnötig weit in die kantonale
Souveränität und die Gemeindeautonomie eingreifen. Eine Ausweitung der
Verantwortlichkeiten der Wettbewerbskommission mit neuen Verfügungskompetenzen
sei zudem verfassungsmässig problematisch.
8. Doppelbesteuerungsabkommen
Die Kommission folgt ausserdem dem
Beschluss des Nationalrates aus der vergangenen Wintersession und beantragt,
das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien (18.064; 10 zu 1 Stimmen bei 1
Enthaltung) und dem Vereinigten Königreich (18.062; einstimmig) zu genehmigen.
Die Kommission hat am 14./15. Januar 2019
unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und teilweise in
Anwesenheit von Bundespräsident Ueli Maurer in Bern getagt.