Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist oppositionslos auf den Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt.

Sie hat der vorgeschlagenen Umsetzung ihrer Eckwerte (keine Besteuerung des Eigenmietwerts am Hauptwohnsitz; Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung für Zweitliegenschaften; keine Abzüge für Unterhaltskosten; auf Bundesebene keine ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, für Rückbau und für denkmalpflegerische Arbeiten (im kantonalen Recht jedoch weiterhin möglich); zeitlich befristeter Ersterwerberabzug; Reduktion oder Aufhebung des Schuldzinsenabzugs) vorbehaltlos zugestimmt. Zum Schuldzinsenabzug hat sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Varianten beauftragt. Sie wird die Detailberatung nach Möglichkeit an ihrer Februarsitzung abschliessen und voraussichtlich im März die Vernehmlassung zu dieser Vorlage eröffnen.

2. Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» (18.035) will die staatliche Förderung von preisgünstigen Wohnungen ausbauen. Der Bundesrat legte dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag vor. Dieser sieht einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für eine Aufstockung des bestehenden Fonds de Roulement (FdR) zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus vor. Der Nationalrat beschloss in der Wintersession, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und stimmte dem indirekten Gegenvorschlag zu. Die WAK-S beantragt nun ihrerseits, dem Nationalrat zuzustimmen. Für die Mehrheit der Kommission gehen die Forderungen der Initiative zu weit. Sie ist der Auffassung, dass sich die bisherige marktwirtschaftlich orientierte Wohnungspolitik des Bundes bewährt hat und mit der Aufstockung des FdR weitergeführt werden soll. Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf war somit unbestritten. Mit 8 zu 4 Stimmen lehnt die WAK-S eine Aufstockung des FdR um 375 Mio. Franken ab und beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, die Verknüpfung zwischen der Volksinitiative und der Aufstockung des FdR beizubehalten: Letzterer soll nur ausgebaut werden, wenn die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. Aus Sicht der Minderheit ist diese Verknüpfung stossend. Würde die Volksinitiative angenommen, müsste der FdR auf jeden Fall aufgestockt werden, um deren Ziel zu erreichen. In der Gesamtabstimmung stimmte die WAK-S dem indirekten Gegenentwurf mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Volksinitiative selbst empfiehlt sie mit 9 zu 3 Stimmen zur Ablehnung.

3. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen

Seit rund zwei Jahren befassen sich die Räte mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen im Ausland gesprochene Bussen und Geldstrafen für die betroffenen Unternehmen steuerlich abzugsfähig sein sollen (16.076). Der Ständerat sprach sich gegen die steuerliche Abzugsfähigkeit von ausländischen Bussen aus, der Nationalrat beschloss in der Herbstsession die steuerliche Abzugsfähigkeit unter gewissen Bedingungen. Die WAK-S beantragt ihrem Rat nun einstimmig eine weitere Variante: Ausländische Bussen sollen steuerlich nur abziehbar sein, wenn die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst, oder das mit der Sanktion belegte Verhalten auf guten Glauben beruhte. Dieser neue Vorschlag geht weniger weit als der Beschluss des Nationalrats und ist aus Sicht der WAK-S mit dem Gerechtigkeitsgedanken vereinbar: Nur Unternehmen, die alles Zumutbare getan haben, um sich korrekt zu verhalten, würden steuerlich entlastet.

4. Massnahmen gegen den Einkaufstourismus

Die Kommission hat verschiedene Vorstösse und Standesinitiativen diskutiert, die das gemeinsame Ziel verfolgen, dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Die WAK-S unterstützt dieses Ziel. Der Einkaufstourismus hat – insbesondere an der Grenze zu Deutschland – Dimensionen angenommen, die politischen Handlungsbedarf erfordern. Auch der Nationalrat hat dies anerkannt: Er stimmte in der Wintersession 2017 einem Postulat der Finanzkommission (17.3360) zu, das vom Bundesrat einen Bericht über die Auswirkung der Frankenstärke auf die Mehrwertsteuer verlangt und insbesondere auch wissen will, wie das Mehrwertsteuerregime zur Bekämpfung des Einkaufstourismus angepasst werden kann. Der Bericht in Beantwortung dieses Vorstosses soll im 3. Quartal 2019 vorliegen. Die WAK-S will das Thema deshalb an ihrer Sitzung vom 29. August 2019 vor dem Hintergrund dieses Berichts wieder aufgreifen und auch einen eigenen Kommissionsvorstoss dazu prüfen. Aufgrund von parlamentsrechtlichen Fristen musste sie bereits jetzt Entscheide zu einigen Vorstössen fällen. Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motionen der Ständerate Werner Hösli (17.3131) und Peter Hegglin (17.3428) abzulehnen und gibt der Standesinitiative des Kantons St. Gallen (18.300) mit demselben Stimmenverhältnis keine Folge. Aus Sicht der Kommission wäre die Umsetzung der Vorstösse mit einem zu grossen administrativen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Ihr grundsätzliches Anliegen soll in den geplanten Kommissionsvorstoss der WAK-S einfliessen. Über die Standesinitiative des Kantons Thurgau (18.316) wird die WAK-S am 29. August 2019 befinden.

5. Erhöhung der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämie

Weiter hat die Kommission zwei Motionen beraten, die eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer fordern. Mit 9 zu 3 Stimmen überwiesen wurde die Motion Grin (17.3171), die die heutigen Abzüge nahezu verdoppeln möchte. Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sind Krankenkassenprämien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Höhere Abzüge seien dadurch sowie durch das starke Wachstum der Prämien über die letzten Jahre gerechtfertigt. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, da höhere Einkommen überproportional profitieren würden. Die Motion Lehmann/Regazzi (15.4027), die selbstbezahlte Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig machen möchte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Abstufung sei problematisch und verkompliziere das Steuersystem.

6. Zeitschriftenpreise

Die Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen die Ablehnung der vom Nationalrat in der Frühjahrsession 2018 angenommenen Motion 17.3629 ihrer Schwesterkommission. Diese beauftragt den Bundesrat, zusammen mit dem Preisüberwacher und der Wettbewerbskommission eine möglichst unbürokratische und effiziente Lösung für die unangemessen hohen Differenzen zwischen in- und ausländischen Zeitschriftenpreisen zu finden. Die Kommissionsmehrheit weist wie der Bundesrat darauf hin, dass die Umsetzung der Motion einer Regulierung der Zeitschriftenpreise gleichkäme, was in einem liberalen System problematisch wäre. Zudem hält sie fest, dass Kioske im aktuellen System nicht verkaufte Zeitschriften retournieren können, was einem vielfältigen Angebot im ganzen Land zuträglich ist. In den Augen der Minderheit sind die Preisdifferenzen derart gross, dass sie nicht mit den unterschiedlichen Kosten erklärt werden können. Es handle sich um Preisunterschiede, mit denen die Kaufkraft der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten missbräuchlich abgeschöpft werde.

7. Keine Anpassung des Binnenmarktgesetzes

Die Kommission hat einer parlamentarischen Initiative von Ständeratspräsident Jean-René Fournier (17.517), die Konkurrenzvorteile öffentlicher Unternehmen auf dem freien Markt durch eine Änderung des Binnenmarktgesetzes zu verhindern sucht, mit 8 zu 5 Stimmen keine Folge gegeben. In der Kommission ist unbestritten, dass bei Unternehmen, die in Monopolbereichen tätig sind, Handlungsbedarf besteht, um Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Auch staatliche Beihilfen müssten thematisiert werden. Für die Kommissionsmehrheit ist die vorliegende Initiative allerdings das falsche Mittel dazu. Die vorgeschlagenen jährlichen Berichte über die Eigentümerstrategie auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene schüfen sehr grossen bürokratischen Aufwand und würden unnötig weit in die kantonale Souveränität und die Gemeindeautonomie eingreifen. Eine Ausweitung der Verantwortlichkeiten der Wettbewerbskommission mit neuen Verfügungskompetenzen sei zudem verfassungsmässig problematisch.

8. Doppelbesteuerungsabkommen

Die Kommission folgt ausserdem dem Beschluss des Nationalrates aus der vergangenen Wintersession und beantragt, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien (18.064; 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung) und dem Vereinigten Königreich (18.062; einstimmig) zu genehmigen.

Die Kommission hat am 14./15. Januar 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Ueli Maurer in Bern getagt.