Die Kommission stellt zufrieden fest, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 30. September 2022 anerkennt, dass die Defizite beim Vollzug des Grundwasserschutzrechts rasch beseitigt werden müssen. Wie die GPK-N möchte der Bundesrat die Instrumente des Bundes zur Unterstützung, Regulierung und Beaufsichtigung des kantonalen Vollzugs in diesem Bereich stärken. Die Kommission unterstützt die Absicht des Bundesrates, den Vollzug im Rahmen der derzeit laufenden Revision des Gewässerschutzrechts zu verbessern.
Die GPK-N bewertet die konkreten Massnahmen des Bundesrates zur Umsetzung ihrer Empfehlungen positiv. Sie begrüsst insbesondere die Ausarbeitung einer Aufsichts- und Interventionsstrategie des Bundes in diesem Bereich, die einen besseren Vollzug des Grundwasserrechts durch die Kantone gewährleisten soll. In diesem Sinne nimmt sie auch die Absicht des Bundesrates, die Vollzugshilfen zu vervollständigen und die Ressourcen des Bundesamtes für Umwelt zu prüfen, zur Kenntnis. Schliesslich befürwortet die Kommission die Absicht des Bundesrates, den Grundwasserschutz in der Raumplanung stärker zu berücksichtigen.
Die GPK-N stellt fest, dass der Bundesrat zwar bereit ist, auf die meisten der von ihr identifizierten Kritikpunkte einzutreten, doch ist die Kommission der Auffassung, dass zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um sicherzustellen, dass der Bund den Grundwasserschutz regelmässig auf politischer Ebene mit den Kantonen thematisiert. Angesichts der Bedeutung des Grundwasserschutzes und der festgestellten Vollzugsdefizite ist die Kommission der Ansicht, dass bei Gelegenheit auch an Treffen zwischen dem UVEK-Vorsteher und den Kantonsregierungen über die Vollzugsherausforderungen diskutiert werden sollte.
Im Rahmen ihrer Inspektion hat die GPK-N auch zwei Motionen (22.3873 und 22.3874) und ein Postulat (22.3875) eingereicht. Diese bezwecken insbesondere, die Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes zu klären. Die drei Vorstösse wurden in der Wintersession 2022 durch eine grosse Mehrheit im Nationalrat angenommen. Die Beratung der beiden Motionen im Ständerat ist noch nicht erfolgt.
Die GPK-N gelangt zum Schluss, dass der Bundesrat bereit ist, ihre Empfehlungen weitgehend umzusetzen. Sie hat daher beschlossen, ihre Inspektion abzuschliessen. Sie wird den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen in zwei bis drei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle prüfen.
Die Kommission hat am 24. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.