Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung eingehend mit dem Konflikt im Iran und seiner Ausweitung auf die Region befasst. Die Kommission wurde über die neusten Entwicklungen unterrichtet, wobei ein starker Fokus auf der Sicherheit von betroffenen Schweizerinnen und Schweizern lag.

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​Die APK-N zeigt sich sehr besorgt über die Gewalteskalation im Iran, insbesondere im Zusammenhang mit den zivilen Opfern und der Ausweitung des Konflikts auf die Region. Sie hat sich über die neusten Entwicklungen informiert und einen umfassenden Lagebericht der Situation erhalten. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf den Schweizerinnen und Schweizer in der Krisenregion und deren Rückführung. Die Kommission hat sich mit den Möglichkeiten zur Unterstützung der betroffenen Personen befasst. Die Verwaltung hat zudem über die Situation des diplomatischen Personals in der Region informiert.

Die Kommission beschäftigte sich ebenfalls intensiv mit der Rolle der Schweiz als Trägerin des Schutzmachtmandates der USA im Iran. Sie liess sich von einer Vertretung des EDA über die Situation der Schweizer Botschaft im Iran und die diplomatischen Bemühungen der Schweiz informieren. Die APK-N unterstreicht die Bedeutung des Schutzmachtmandats sowie der Bemühungen um eine diplomatische Lösung des Konflikts.

Die Kommission hat mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen, dem Bundesrat einen Brief bezüglich der Situation im Iran und im Nahen Osten zuzustellen. Darin unterstreicht sie insbesondere folgende Elemente:

  • Die bewussten Angriffe auf zivile und touristische Ziele sowie die damit einhergehende Inkaufnahme ziviler Opfer ist unannehmbar.
  • Die Kommission betont die Bedeutung des Schutzmachtmandats, welches es der Schweiz ermöglicht, zur Verständigung zwischen den Konfliktparteien beizutragen und ihre Vertrauenswürdigkeit als neutrales Land zu stärken.
  • Die Kommission begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, seit Beginn der Krise alles Mögliche zu unternehmen, um Schweizer Bürgerinnen und Bürger bei der Rückkehr zu unterstützen.

Zuletzt unterbreitet sie dem Bundesrat in ihrem Schreiben die Frage, ob die USA und das Vereinigte Königreich gemäss dessen Einschätzung als Staaten gelten, die gemäss Kriegsmaterialgesetz (Art. 22a Abs. 2 Bst. a) in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.