Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 23. und 24. März mit dem Freihandelsnetz der Schweiz befasst. Dabei hat sie namentlich ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Malaysia und zwei Abkommen mit der Ukraine in den Bereichen Freihandel sowie Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess beraten. Weiter hat die Kommission die Planung ihrer Beratung des Mercosur-Freihandelsabkommens festgelegt.

In Anwesenheit des Bundespräsidenten Guy Parmelin hat die APK-N zwei Abkommen im Bereich Freihandel vorberaten. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia (26.018) wurde mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt. Die Diskussion drehte sich primär um Nachhaltigkeits- und Sozialbestimmungen. Dabei wurden drei Anträge behandelt: Ein Sistierungsantrag, der die Beratung bis zum Vorliegen der Verordnung über Palmölimporte sistieren wollte, wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltungen abgelehnt. Ein Rückweisungsantrag an den Bundesrat wurde mit 17 zu 8 Stimmen verworfen. Schliesslich lehnte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag, ab, welcher eine Verordnungsbestimmung in Bezug auf Zwangsarbeit verlangte. Nach der Beratung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Malaysia hat sich die Kommission auch mit dem modernisierten Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine (25.084) beschäftigt. Die APK-N hat dieses Abkommen mit 23 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt.

Im Zusammenhang mit der Ukraine beriet die Kommission zudem das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess (26.028) und genehmigte dieses mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Im Rahmen dieser Beratung wurden zwei Anträge auf eine Kommissionmotion abgehandelt. Die erste Kommissionsmotion zielte auf die Zuweisung der vorgesehenen Mittel an ein UNO-Wiederaufbauinstrument anstelle einer Verknüpfung mit der Schweizer Privatindustrie ab. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Ein weiterer Antrag auf eine Kommissionsmotion zur Verknüpfung des Abkommens mit der Auflösung des Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige aus stabilen Herkunftsregionen wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Schliesslich wurde ein Antrag auf eine neue Bestimmung im Bundesbeschluss bezüglich der Rücksichtnahme auf die Empfehlung des Development Assistance Committee (DAC) der OECD bei der Umsetzung mit 13 zu 12 Stimmen angenommen.

Zuletzt plante die Kommission auch das weitere Vorgehen bei der Beratung des Geschäfts (26.033) zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und dem Mercosur. Die APK-N hat entschieden, Anhörungen durchzuführen und die gesamte Vorberatung in der Kommission vor der Sommersession abzuschliessen.

Lage im Ir​​an

Im Nachgang zu ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 5. März informierte sich die APK-N über die neusten Entwicklungen im Iran und allgemein in der Region. Die Kommission befasste sich insbesondere mit Fragen rund um die Sanktionen gegenüber dem Iran und um das Schutzmachtmandat, welches die Schweiz für die USA im Iran ausübt. Auch die Situation der eskalierenden Gewalt im Libanon und anderen Ländern der Region wurde thematisiert. Die APK-N wird die Situation weiterhin verfolgen.

Weitere Themen und Besch​​lüsse

Ausserdem wurde die APK-N gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 ParlG zu den Richtlinien des Verhandlungsmandats für den Austausch militärischer Luftlagedaten konsultiert. Die Kommission spricht sich einstimmig für das Mandat aus. Sie ist der Ansicht, dass ein rascher Informationsaustausch über potenzielle Bedrohungen im Interesse der Schweiz liegt. Zwei Anträge zur Einhaltung der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz und zur einheitlichen Form der dem Parlament vorzulegenden Abkommen wurden mit 16 zu 6 Stimmen, beziehungsweise, mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, angenommen.

Die Kommission hat ferner Kenntnis genommen vom Aussenpolitischen Bericht 2025 (26.009) des Bundesrates. Dieser legt Rechenschaft über die aussenpolitischen Aktivitäten des vergangenen Jahres ab und zieht zur Halbzeit eine Bilanz der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Herausforderungen für den Multilateralismus angesichts einer zunehmend fragmentierten und angespannten Weltordnung. In diesem Zusammenhang wurde die Wahrung der Interessen der Schweiz thematisiert. Zudem wurde auch die Umsetzung der Ziele der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 erörtert.

Ferner hat die Kommission den Postulatsbericht (Po. Gredig. 22.3751) Personalstrategie im Aussendepartement. Durchlässigkeit und Flexibilität stärken beraten und zur Kenntnis genommen.

Schliesslich hat sich die APK-N eingehend mit den Europapolitischen Aktualitäten eingehend befasst.