Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 4. und 5. Mai eingehend mit dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur befasst. Nach breit abgestützten Anhörungen mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und von Vertretenden von Nichtregierungsorganisationen und der Wirtschaft hat sie die Vorberatung des Geschäfts im Hinblick auf die Behandlung durch den Nationalrat während der Sommersession abgeschlossen.

Die APK-N hat sich eingehend mit dem neuen Freihandelsabkommen Mercosur (26.033) befasst. Insbesondere standen Themen rund um die Auswirkungen des Abkommens auf die Schweizer Landwirtschaft, die Nachhaltigkeit und soziale Aspekte im Zentrum. Zu diesem Anlass wurden diverse Expertenstimmen aus der Wissenschaft sowie Vertretende von Organisationen in diesen Bereichen angehört.

Nach den Anhörungen und einer vertieften Debatte hat die Kommission zunächst zwei Anträge auf Kommissionsmotionen behandelt. Die APK-N verabschiedete dabei mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsmotion (26.3525), welche den Bundesrat beauftragt, einen Vorschlag für Kompensationsmöglichkeiten zu unterbreiten, die materielle Einbussen im Agrarsektor aufgrund steigender Importe und Produktionskosten ausgleichen soll. Ein weiterer Antrag auf eine Kommissionsmotion mit ähnlichem Auftrag an den Bundesrat, mit der Präzisierung, innerhalb der Agrarpolitik (AP) eine Kompensationsmöglichkeit zu schaffen, wurde mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Im Anschluss ist die APK-N mit 22 zu 3 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Die Diskussion drehte sich primär um Nachhaltigkeits- und Sozialbestimmungen sowie um mögliche flankierende Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf die Landwirtschaft. Die Mehrheit der Kommission sieht das Abkommen als eine weitere Möglichkeit für die Diversifizierung der Schweizer Handelsbeziehungen in der aktuellen geopolitischen Weltlage. Die Minderheit lehnt das Abkommen ab und sieht es in dieser Form als nicht zeitgemäss an.

In der Detailberatung hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Bundesbeschluss um einen zusätzlichen Artikel ergänzt. Dieser verlangt, dass der Bundesrat die Vorgaben der Entwaldungsverordnung der EU (EUDR) übernimmt. Die Details werden vom Bundesrat in einer Verordnung geregelt, und der Zeitpunkt des Inkrafttretens orientiert sich an der EU. Die Mehrheit der Kommission betrachtet diese Ergänzung als zielführend für die Vermeidung von Deforestation. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die EUDR sich noch nicht bewiesen hat und dass ihre Wirkung noch schwierig abzuschätzen ist.

Ferner hat die Kommission folgende Anträge diskutiert und abgelehnt:

  • Ein Antrag, der als flankierende Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Freihandelsabkommens in der Landwirtschaft ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 880 Millionen Franken für die Jahre 2028 bis 2035 verlangte, wurde mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen verworfen.
  • Ein Antrag, der zur Abfederung der Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf das Klima und die indigenen Gemeinschaften in den Mercosur-Staaten einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 100 Millionen Franken an den Amazonienfonds bis mindestens zum Jahr 2035 verlangte, wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen. 
  • Ein Antrag wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, der vom Bundesrat verlangte, international abgestimmte Massnahmen einzuführen, um die Einfuhr von unter Zwangsarbeit hergestellten Gütern zu verbieten, inklusive Untersuchungsbefugnissen, vorläufigen Importstopps bei Verdacht, der Veröffentlichung von Hochrisikofällen sowie wirksamen Rechtsmitteln für Betroffene.
  • Ein Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen verworfen, der vom Bundesrat verlangte, das EFTA-Mercosur-Abkommen durch einen via Mikroabgabe finanzierten Fonds zu flankieren, der in den Mercosur-Staaten Programme für indigene Rechte, nachhaltige und entwaldungsfreie Produktion sowie Massnahmen gegen Zwangsarbeit und zur Stärkung von Arbeitsinspektionen und Gewerkschaften unterstützt.
  • Ein Antrag mit folgender Forderung wurde mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt: Der Bundesrat erlässt die erforderlichen Vorschriften und trifft geeignete Massnahmen, um sicherzustellen, dass ausschliesslich in der Schweiz nicht verbotene Pflanzenschutzmittel und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein- oder ausgeführt werden dürfen.

In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen an.

Lage im Nahen Osten

Mit 15 zu 9 Stimmen hat die APK-N die Motion 25.4381 «Israelisch-palästinensischer Konflikt. Für eine Schweiz, die sich für Verhandlungen und einen Friedensprozess einsetzt» gemäss Ständerat angenommen. In der Wintersession hatte der Ständerat eine teilweise Annahme der Forderungen der Motion beschlossen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Forderungen der Motion nach wie vor relevant sind, und verweist auf die Wichtigkeit, Perspektiven für den Frieden aufzuzeigen und die Zwei-Staaten-Lösung zu unterstützen. Die Minderheit hingegen kritisiert den einseitigen Tenor der Motion, der den Grundsätzen der Neutralität zuwiderläuft.

Die Kommission hat zudem mit 15 zu 9 Stimmen die Motion 25.4107 «Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza» angenommen, die darauf abzielt, bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine dringliche Resolution einzubringen, um einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zum Gazastreifen zu erwirken. Die Mehrheit weist darauf hin, dass die humanitäre Lage in Gaza nach wie vor sehr kritisch ist und dass die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen die Verantwortung hat, sich aktiv für die Wahrung des humanitären Völkerrechts einzusetzen. Für die Kommissionsminderheit ist das Ziel der Motion überholt und überflüssig.

Auch die Krise im Golf rund um die kriegerischen Auseinandersetzungen im Iran hat die Kommission erneut beschäftigt. Die Verwaltung hat über die neuesten Entwicklungen und die Aktivitäten des EDA informiert. Für die Hintergrundanalysen und Einschätzungen im grösseren Kontext wurde Toby Matthiesen angehört, Dozent an der Universität Bristol mit Fokus auf den Nahen Osten.

Weitere Themen und Beschlüsse

Die Kommission hat mit 16 zu 9 Stimmen einem Antrag auf eine Kommissionsmotion 26.3524 zugestimmt. Die Motion beauftragt den Bundesrat, den zuständigen parlamentarischen Kommissionen ein Verhandlungsmandat für eine Assoziierung der Schweiz am Programm AgoraEU für die nächste Programmperiode ab 2028 zur Konsultation zu unterbreiten.

Die APK-N hat Kenntnis genommen von den Tätigkeitsberichten der Delegationen bei internationalen parlamentarischen Versammlungen und der Delegationen zur Pflege der Beziehungen zu den Parlamenten der Nachbarländer. Weiter hat sie sich mit dem Einsatz der Schweiz in den Steuerungsgremien der multilateralen Entwicklungsbanken beschäftigt und vom zweiten Bericht des Bundesrates zu diesem Thema Kenntnis genommen. Schliesslich hat sich die Kommission in Anwesenheit des Bundeskanzlers über die Anwendung des Vernehmlassungsgesetzes im Zusammenhang mit internationalen Übereinkommen informiert und ausgetauscht.

Schliesslich befasste sich die Kommission mit dem Westsaharakonflikt und der Haltung der Schweiz dazu im Anschluss an den jüngsten Besuch des marokkanischen Aussenministers Bourita in Bern. Auch die Lage im Sudan, wo eine der weltweit schwersten humanitären Krisen herrscht, wurde diskutiert. In diesem Zusammenhang informierte sich die APK-N über mögliche politische Szenarien und Massnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung sowie zur Förderung von Stabilität.