Die Kommission lehnt die Bestimmung, die der Nationalrat in der Sommersession in das Embargogesetz (Art. 2 Absatz 2ter) aufgenommen hat, mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Diese Bestimmung sieht vor, dass gegen Personen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständige Sanktionen verhängt werden dürfen. Die Kommission hat Kenntnis genommen vom einschlägigen Mitbericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S). Wie die SiK-S erachtet auch die Mehrheit der APK-S die vom Nationalrat eingeführte Änderung als radikalen Paradigmenwechsel in der Schweizer Sanktionspolitik. Eine solche Änderung hätte zudem gravierende Auswirkungen auf die Neutralität der Schweiz und würde zu zahlreichen rechtsstaatlichen Problemen führen. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Schweiz dank diesem neuen Artikel eine Politik betreiben könnte, die im Einklang mit ihrer humanitären Tradition und ihrem Engagement für die Menschenrechte steht.
Ebenfalls im Bereich der Sanktionspolitik hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative 19.501 «Einführung einer Rechtsgrundlage für gezielte Sanktionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption durch hochrangige Politiker und Politikerinnen» keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass der Bundesrat gegen hochrangige ausländische Politiker, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben oder an schweren Korruptionsfällen beteiligt sind, Konto- sowie Reisesperren verhängen kann. Die Kommission hält fest, dass die Schweiz, gestützt auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen, bereits gezielte Sanktionen der UNO sowie der EU übernehmen und mittragen kann. Sie unterstreicht zudem, dass die Schweiz weltweit der kleinste Staat wäre, welcher ein Sanktionsregime im Stile des «Magnitsky Act» einführen würde. Die Erstellung der Sanktionslisten hätte ihres Erachtens einen unverhältnismässigen Bürokratieaufwand zur Folge und würde eine aus rechtsstaatlicher Sicht kritische Willkürgefahr mit sich bringen. Die Minderheit ist der Überzeugung, dass es sogenannte «Smart Sanctions» der Schweiz erlauben würden, schwere Menschenrechtsverletzungen und Korruptionsfälle gezielt und ohne negative Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung zu sanktionieren.
Weitere Beschlüsse
- Parlamentarische Initiative
21.480 «Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union».
Die Kommission wird sich im nächsten Quartal mit Wirtschaftsverbänden und Sozialpartnern zur europapolitischen Lage austauschen. Ihren Beschluss zur parlamentarischen Initiative bezüglich eines Europagesetzes wird sie im Anschluss an diesen Austausch fällen.
- Die APK-S wurde zu den Verhandlungsmandaten des Bundesrates für die UNO-Klimakonferenz 2022 (COP27) sowie für die Konvention zum Schutz vor Plastikverschmutzung konsultiert. Die Kommission unterstützt beide Mandate ohne Gegenstimme.