Zur Eröffnung der Sitzung begrüssten Ständeratspräsident Stefan Engler (Die Mitte, GR) und die Präsidentin der Del-ER, Ständerätin Marianne Binder-Keller (Die Mitte, AG), die Teilnehmenden. Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne, BS), Vizepräsidentin der Subkommission, und Nationalrätin Valérie Piller Carrard (SP, FR) moderierten die drei thematischen Panels.
Die Europäische Sozialcharta ergänzt die Europäische Menschenrechtskonvention im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte. Sie schützt unter anderem Rechte in den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Bildung und soziale Sicherheit. Die Schweiz hat die ursprüngliche Charta 1976 unterzeichnet, sie jedoch bis heute nicht ratifiziert. Mehrere Anläufe zur Ratifikation scheiterten im Parlament. In seinem Bericht von 2014 in Erfüllung des Postulats 10.3004 kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Schweiz die rechtlichen Mindestanforderungen für eine Ratifikation der revidierten Charta erfüllt, ohne dass Gesetzesänderungen erforderlich sind. Eine Ratifikation bleibt politisch umstritten. Vor diesem Hintergrund bot die Sitzung Gelegenheit, unterschiedliche Positionen und konkrete Auswirkungen eines möglichen Beitritts zu erörtern.
Eine erste Gesprächsrunde widmete sich dem Schweizer Modell der Sozialpartnerschaft. Nationalrätin Valérie Piller Carrard moderierte den Austausch. Sie stellte zunächst ihren Bericht zu europäischen Leitlinien gegen Sozialdumping und Ausbeutung am Arbeitsplatz vor, auf dessen Grundlage die PVER im April 2026 die Resolution 2653 verabschiedet hatte. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich der Schutz der Arbeitnehmenden mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und einem flexiblen Arbeitsmarkt vereinbaren lässt. Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, von Travail.Suisse, des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und des Schweizerischen Gewerbeverbands diskutierten mit Expertinnen und Experten der Verwaltung die Chancen und Bedenken im Zusammenhang mit einer Ratifikation. Thematisiert wurden insbesondere die Rolle der Gesamtarbeitsverträge, die Beteiligung der Sozialpartner an Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitsstandards.
Ein zweites Diskussionspanel, moderiert durch Nationalrätin Sibel Arslan, legte den Schwerpunkt auf die Umsetzung sozialer Rechte in föderalen Staaten. Ylber Zejnullahu, Vizepräsident und belgisches Mitglied des Regierungsausschusses der Sozialcharta, und der Urner Regierungsrat Urs Janett, Leiter der Schweizer Delegation beim Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, beleuchteten die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen. Die Diskussion galt der Frage, wie internationale Verpflichtungen mit kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten vereinbart werden können und welche Erfahrungen anderer Staaten für die Schweiz von Interesse sind.
In der dritten Gesprächsrunde, ebenfalls moderiert durch Nationalrätin Sibel Arslan, gingen die Teilnehmenden schliesslich auf den möglichen Mehrwert der Sozialcharta gegenüber den bestehenden sozialen Rechten auf nationaler und internationaler Ebene ein. Die Subkommission unterhielt sich hierzu mit Stefan Schlegel, Direktor der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution, Michael Windfuhr, Mitglied des UNO-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, und Giuseppe Palmisano, ehemaliger Präsident des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte. Themen waren unter anderem die Überwachung der Umsetzung der Charta.
Die Sitzung fand im Rahmen des 65-jährigen Bestehens der Sozialcharta und des 30-jährigen Bestehens ihrer revidierten Fassung statt. Die PVER hatte im Januar 2026 in ihrer Resolution 2644 die Bedeutung sozialer Rechte für stabile Demokratien und soziale Gerechtigkeit hervorgehoben und die nationalen Parlamente aufgerufen, sich stärker für deren Umsetzung einzusetzen.
Fotos des Anlasses finden sich auf der Mediathek.