Zusatzkredit für COVID-19-Solidarbürgschaften
Der Bundesrat beschloss am 20. März 2020 Abfederungsmassnahmen für Wirtschaft und Gesellschaft aufgrund des Coronavirus, welche er dem Parlament im Rahmen einer Nachmeldung zur Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns) unterbreitete. Nach eingehender Prüfung der Anträge des Bundesrats erkannte die FinDel am 23. März 2020 einen Teil der Nachmeldung aIs dringlich an und bewilligte einen Vorschuss im Umfang von insgesamt 30,7 Milliarden Franken (siehe
Medienmitteilung der FinDel vom 23. März 2020).
Am 3. April 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament im Rahmen einer weiteren Nachmeldung zum Nachtrag I 2020 einen Zusatzkredit von 20 Milliarden Franken zum von der FinDel bereits bewilligten Verpflichtungskredit für COVID-19-Solidarbürgschaften von ebenfalls 20 Milliarden Franken (siehe
Medienmitteilung des Bundesrates vom 3. April 2020). Die Summe des vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredits beträgt damit insgesamt 40 Milliarden Franken. Gleichentags stellte der Bundesrat der FinDel Antrag, eine erste Tranche von 10 Milliarden Franken des Zusatzkredits als dringlich anzuerkennen und einen Vorschuss zu gewähren.
Vorberatung des Zusatzkredits durch die Finanzdelegation
Im Rahmen ihrer kurzfristig einberufenen ausserordentlichen Sitzung vom 7. April 2020 befasste sich die FinDel eingehend mit der Notwendigkeit und Dringlichkeit des Zusatzkreditbegehrens. Sie liess sich von den Vorstehenden des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung im Detail über den Vollzug der vom Bundesrat am 20. März 2020 eingeleiteten Massnahmen orientieren.
Die FinDel stellt fest, dass die vom Bund verbürgten Bankdarlehen einem Bedürfnis der kleineren und mittleren Unternehmen entsprechen, welche unter den Folgen des Coronavirus leiden. Sie nimmt zur Kenntnis, dass bereits über 14 Milliarden Franken verpflichtet wurden und der von ihr am 23. März 2020 bewilligte Verpflichtungskredit von 20 Milliarden Franken aufgrund der grossen Anzahl an Kreditanträgen bereits zwischen dem 8. und 13. April 2020 ausgeschöpft sein könnte. Die FinDel begrüsst, dass das innert kürzester Zeit aufgebaute System funktionsfähig ist und die Gelder rasch und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen.
Beschluss der Finanzdelegation
In der Gesamtabwägung anerkennt die FinDel die Dringlichkeit der vom Bundesrat beantragten 10 Milliarden Franken und genehmigt diese. Damit hat sie bis heute insgesamt 30 der 40 Milliarden Franken für COVID-19-Solidarbürgschaften als dringlich anerkannt und genehmigt. Die Bürgschaftsgenossenschaften des Bundes können ab sofort Darlehen bis zur neuen Maximalhöhe von 30 Milliarden Franken verbürgen. Die 30 Milliarden Franken werden dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung im Rahmen der ausserordentlichen Session vom 4. bis 8. Mai 2020 unterbreitet.
Die Finanzdelegation erwartet vom Bundesrat, dass er die verbleibenden 10 Milliarden Franken (zweite Tranche des beantragten Zusatzkredits) wenn immer möglich dem Parlament im ordentlichen Verfahren mit Vorberatung in den federführenden Finanzkommissionen und Beschluss in der ausserordentlichen Mai-Session unterbreitet.
Missbrauchsbekämpfung
Am 23. März 2020 teilte die FinDel dem Bundesrat mit, sie erwarte, dass Missbrauch mit aller Härte verfolgt und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bei der Kontrolle der Umsetzung der Massnahmen beigezogen wird. Die Vorsteher des WBF und des EFD informierten die FinDel im Einzelnen über die Eckwerte des Prüfkonzepts zur Missbrauchsbekämpfung sowie die bisher umgesetzten und noch geplanten Massnahmen. Die FinDel nimmt zur Kenntnis, dass die betroffenen Bundesämter ihrem Anliegen nachkommen, die EFK bei der Prüfung und Kontrolle beiziehen und die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Verwaltungseinheiten und der EFK grundsätzlich gut funktioniert.
Finanzpolitische Perspektiven und Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivität
Besorgt zeigt sich die FinDel über die mittel- und langfristigen Auswirkungen der milliardenschweren Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen des Bundes sowie der zu erwartenden Mindereinnahmen in unbekannter Höhe auf den Finanzhaushalt. Sie befürchtet eine massive Einschränkung des finanzpolitischen Spielraums des Bundes. Aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht ist wichtig, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten nach und nach wiederaufgenommen werden können.
Die FinDel ersucht den Bundesrat, zuhanden der federführenden Finanzkommissionen für deren Sitzungen vom 23./24. April bzw. 27. April 2020 die aktuellen finanzpolitischen Perspektiven, die Auswirkungen auf die Schuldenbremse sowie mögliche Szenarien zur Reduktion der in den nächsten Jahren prognostizierten enormen Belastung für den Bundeshaushalt aufzuzeigen.
Weiteres Vorgehen
Die FinDel wird erneut am 14. April 2020 tagen, um allfällige weitere dringliche Kreditanträge des Bundesrats im Zusammenhang mit der Coronakrise zu beraten. Bei dieser Gelegenheit werden die betroffenen Departementsvorstehenden sie auch über das Ergebnis der Abklärungsaufträge des Bundesrats vom 1. April 2020 orientieren (Selbständige, Kinderkrippen, Reisebüros sowie den Kultur- und Sportbereich).
Gemäss Ziffer 7.4 der
Handlungsgrundsätze der Finanzdelegation ist ausschliesslich der Präsident der FinDel für die Kommunikation zuständig.