Die FK-N, die ihre Beratungen am 16. Oktober 2026 aufgenommen hatte (siehe
Medienmitteilung), hat sich zunächst mit den ergänzenden Berichten befasst, die sie beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und beim Bundesamt für Justiz (BJ) in Auftrag gegeben hatte. Darin haben die genannten Verwaltungseinheiten unter anderem Fragen zu den Vollkosten der Beschaffungen von Verteidigungssystemen, zur Vereinbarkeit des Fonds mit der Schuldenbremse, zum Kantonsanteil an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer, zu den dem Fonds belasteten Zinskosten sowie zu weiteren finanzpolitischen Aspekten geklärt.
Nachdem insgesamt 28 Anträge eingereicht worden waren, hat die FK-N die noch hängigen Änderungsanträge beraten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission das genannte Finanzierungsmodell mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommissionsmehrheit erachtet dieses Modell als konkrete und finanzpolitisch tragfähige Alternative zur Finanzierung der Rüstungsausgaben, die keine MWST-Erhöhung erfordert. Die Kommissionsminderheit bedauert hingegen, dass die FK-N kein Finanzierungsmodell vorlegt, das auf zusätzlichen Einnahmen beruht. Zudem kritisiert sie, dass das gewählte Finanzierungsmodell die Kantone finanziell belastet und grundlegende Prinzipien der Schuldenbremse infrage stellen könnte, da sich der Fonds mit bis zu 9 Milliarden Franken verschulden kann.
Die FK-N hat im Rahmen ihrer Beratungen unter anderem folgende Anträge abgelehnt:
- eine Alternative zum Modell der Mehrheit, das vorgesehen hätte, dem Fonds einen höheren Anteil der bestehenden MWST-Einnahmen (800 statt 400 Mio. Fr.) zuzuweisen, den Kantonsanteil an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer weniger stark zu kürzen (200 statt 400 Mio. Fr.) und auf die Einsparungen von 200 Millionen Franken bei den Bundesausgaben zu verzichten (abgelehnt mit 13 zu 12 Stimmen);
- ein Modell ohne MWST-Erhöhung, bei dem die Frage nach der Hauptfinanzierungsquelle offengeblieben wäre und die Finanzierung in einem separaten Erlassentwurf hätte bestimmt werden sollen (abgelehnt mit 13 zu 12 Stimmen);
- ein Modell, das als Alternative zu dem vom Ständerat verabschiedeten Modell vorgeschlagen wurde und ebenfalls eine Erhöhung des MWST-Normalsatzes um 0,2 Prozent vorgesehen hätte, jedoch die Höhe der Fondseinlagen an den Ausgang der Volksabstimmung über die MWST-Erhöhung knüpfen wollte (abgelehnt mit 16 zu 9 Stimmen) – zu erwähnen ist, dass das Konzept des Ständerates vorgängig einstimmig zugunsten dieser Alternative abgelehnt worden war;
- verschiedene Modelle, die neue Einnahmequellen als Alternativen zur Finanzierung über die MWST vorsahen, darunter eine Finanztransaktionssteuer, eine Übergewinnsteuer oder zusätzliche Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (alle abgelehnt mit 17 zu 8 Stimmen);
- eine Ausweitung des Sicherheits- und Verteidigungsfonds auf Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit (abgelehnt mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung) und für die zivile Sicherheit (abgelehnt mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Das von der FK-N beschlossene Finanzierungsmodell geht nun im Rahmen des Mitberichtsverfahrens an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N), die das Büro des Nationalrates im September als zuständige Kommission für die Vorberatung der bundesrätlichen Vorlage über die Finanzierung der Rüstungsausgaben (26.051 s) ernannte. Die Vorlage kommt anschliessend in der Wintersession 2026 in den Nationalrat.
Die Kommission hat am 27. Oktober 2026 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD) und in Anwesenheit des Vorstehers des VBS und der Direktorin der EFV in Bern getagt.