Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) befasst sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit der Schaffung eines Rüstungsfonds für die Armee (26.051). Sie ändert dabei die Vorlage des Bundesrates erheblich ab. Die Mehrwertsteuererhöhung soll tiefer ausfallen, für die Finanzierung sollen auch Kreditreste beigezogen werden, und die Laufzeit des Fonds soll auf 18 Jahre verlängert werden. Zudem werden die Verabschiedung des Fondsgesetzes und die obligatorische Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung entkoppelt.

Mitbericht an die SiK-S zur Finanzierung der Rüstungsausgaben durch Erhöhung der MWST (26.051)

Die Finanzkommission befasste sich in Anwesenheit des Vorstehers des VBS im Rahmen eines Mitberichts an die federführende Sicherheitspolitische Kommission (SiK-S) mit der Finanzierung der Rüstungsausgaben. Die Kommission hatte sich zuvor in einer gemeinsamen Sitzung mit der SiK-S die Vorlage vorstellen lassen (vgl. Medienmitteilung der SiK-S vom 21. August 2026). Die beiden Kommissionen gaben Abklärungsaufträge an die Verwaltung. Der Finanzkommission lag für die Beratung der entsprechende Bericht der Verwaltung vor. Eingangs präsentierte der Vorsteher VBS die finanzpolitisch relevanten Elemente der Vorlage.

Der Kommission lagen Anträge zu drei alternativen Konzepten vor, die am Schluss gegeneinander ausgemehrt wurden. Unbestritten war stets, dass ein Rüstungsfonds geschaffen wird. Das erste Konzept bestand aus sieben Anträgen und wollte als Kernelement auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer verzichten. Dieses Konzept wurde einem letztlich obsiegenden zweiten alternativen Konzept gegenübergestellt, welches die Mehrwertsteuer leicht erhöhen, die dafür notwendige Abstimmung aber erst im Jahr 2028 durchführen will (siehe zu den weiteren Details dieses Konzepts unten). Das zweite Konzept obsiegte mit 9 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung). Ein drittes Konzept wollte für die Finanzierung die Mehrwertsteuer erhöhen, insbesondere aber eine Einlage in den Fonds von 24 Milliarden Franken ausserordentlich buchen (vgl. Art. 15 Abs. 1 Bst. a FHG). Damit wären bei Inkrafttreten des Fonds sofort 24 Milliarden Franken zur Verfügung gestanden. Das zweite Konzept obsiegte mit 11 zu 1 Stimmen und setzte sich anschliessend auch gegen die Variante des Bundesrates durch (9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Wie der Bundesrat beantragt die Finanzkommission der SiK-S einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. In folgenden Punkten unterscheidet sich das Finanzierungskonzept der FK-S vom Antrag des Bundesrates: In Artikel 4 wird in einem neuen Absatz 1bis festgehalten, dass der Rüstungsfonds einen zusätzlichen jährlichen Bundesbeitrag von höchstens 1 300 Millionen Franken erhält. Die Gegenfinanzierung erfolgt insbesondere durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,2 Prozent (800 Mio. Fr.) sowie die Hälfte der Kreditreste (500 Mio. Fr.). Dazu wird Artikel 17e Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes (SR 611.0) angepasst; eine Hälfte der Kreditreste fliesst damit in den Abbau der Coronaschulden, die andere Hälfte in den Rüstungsfonds. Der Bundesrat beantragt mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2026 970 Millionen Franken. Für die Finanzkommission ist dieser Betrag den 24 Milliarden Franken anzurechnen. Eine wesentliche Änderung ist die Verlängerung der Laufzeit des Fonds auf 18 Jahre. Der Rüstungsfonds soll neu befristet werden bis zum 31. Dezember 2045. Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass die Abstimmung über den «Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» ins Jahr 2028 verschoben wird (der Bundesrat plante die Abstimmung im Jahr 2027) und die Erhöhung der Sätze tiefer ausfallen soll: Der Normalsatz (Bst. a) soll vom 1. Januar 2029 bis am 31. Dezember 2045 um 0,2 (statt 0,5) Prozentpunkte und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen (Bst. b) um 0,1 (statt 0,3) Prozentpunkte angehoben werden. Des Weiteren soll die Beschlussfassung über die Mehrwertsteuererhöhung zeitlich mit einer anderen Abstimmung über die Festsetzung des Mehrwertsteuersatzes gleichgeschaltet werden. Die Abstimmung soll zusammen mit der geplanten Abstimmung über die Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds (BIF) im Jahr 2028 stattfinden. Damit wird eine allfällige Abstimmung über den Rüstungsfonds (fakultatives Gesetzesreferendum) entkoppelt von der obligatorischen Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung.

Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 (26.041 ns)

Die Kommission nahm am 25. Juni 2026 Kenntnis von den am Vortag vom Bundesrat materiell beschlossenen Grundzügen des Voranschlags 2027. Nachdem der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 die Botschaft zum Voranschlag 2027 des Bundes mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 formell verabschiedet hatte, hat die Kommission nun die Beratung des Voranschlags aufgenommen.

Wie üblich hat sie zuerst den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur in der Schweiz und der weltweit erwarteten Wirtschaftsentwicklung angehört. Im Mittelpunkt der anschliessenden Diskussion standen die im Kontext des hohen Ölpreises bedingte Inflationsentwicklung in der Schweiz sowie die möglichen Auswirkungen des Wechselkurses auf die Schweizer Wirtschaft und die künftige Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone.

Anschliessend hat sich die FK-S von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die erste Hochrechnung 2026 vorstellen lassen. Die Zahlen per Ende Juni lassen ein deutlich besseres Ergebnis erwarten als veranschlagt. Anstelle eines Defizits von 0,7 Milliarden Franken dürfte ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 0,8 Milliarden Franken erzielt werden – und dies unter Berücksichtigung eines Nachtragskredits über 970 Millionen Franken, den der Bundesrat im Rahmen des Nachtrags II 2026 zur Finanzierung zusätzlicher Rüstungsausgaben beantragen wird. Die Verbesserung gegenüber dem Voranschlag ist in erster Linie auf den deutlich höheren Ertrag aus der Gewinnsteuer zurückzuführen. Zwar zeigt sich die gesamte Kommission erfreut über die positive Entwicklung der Aussichten für 2026, doch weisen einige Kommissionsmitglieder darauf hin, dass solche Steuereinnahmen stark schwanken und möglicherweise nicht nachhaltig sind, weshalb sie zu einer gewissen Zurückhaltung raten. Da die Zahlen in der Staatsrechnung systematisch besser ausfallen als im Voranschlag, sprechen sich andere Kommissionsmitglieder wiederum dafür aus, die Schätzmethoden für dessen Erstellung zu überarbeiten, um realitätsnähere Prognosen zu erhalten. Die FK-S hat zudem darüber diskutiert, ob der Nachtragskredit über 970 Millionen Franken für Rüstungsausgaben gerechtfertigt ist. Die eingehende Beratung wird im vierten Quartal im Rahmen der Prüfung des Nachtrags II zum Voranschlag 2026 erfolgen.

Ferner hat die FK-S die allgemeine Diskussion über den Voranschlag 2027 geführt. Dieser sieht einen strukturellen Überschuss von 185 Millionen Franken vor, der dem finanzpolitischen Handlungsspielraum entspricht. In diesem Zusammenhang hat das Eidgenössische Finanzdepartement darauf hingewiesen, dass dank den voraussichtlich höheren Einnahmen und der Umsetzung des vom Parlament beschlossenen Entlastungspakets 2027 die Vorgaben zur Schuldenbremse eingehalten werden können. Der vorgesehene Anstieg der Ausgaben, insbesondere im Verteidigungs- und Sozialbereich, dürfte mittelfristig nur einen äusserst geringen finanzpolitischen Handlungsspielraum lassen. Es wurden mehrere Fragen zu den veranschlagten Mitteln für die Finanzierung der Personen mit Status S, zur Entwicklung der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe sowie zu den prognostizierten Steuereinnahmen gestellt. Diese Fragen werden die Subkommissionen der FK bei der Beratung des Voranschlags eingehend behandeln.

Nachdem die FK-S formell auf den Voranschlag 2027 eingetreten ist, werden die zuständigen Subkommissionen im Oktober dessen Detailberatung vornehmen. Sie werden dann der FK-S im Hinblick auf deren Sitzung vom 16. und 17. November 2026 Anträge stellen. Der Voranschlag kommt in der Wintersession in die Räte.

Motionen im Zuständigkeitsbereich der Finanzkommission

Die Kommission hat sich erneut mit der Motion 25.3246 n («Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente (FTE) beim Bund») befasst. Die Kommission hatte an ihrer Sitzung im Mai 2026 beschlossen, die Ablehnung einer gleichlautenden Motion (Mo. Friedli Esther 25.4154 s) zu beantragen, behielt sich aber offen, die Motion 25.3246 abzuändern, indem sie ihren Beschluss auf diese Sitzung vertagte. Die Kommissionsmehrheit kann das Motionsanliegen nachvollziehen, erachtet die vorgeschlagene Umsetzung jedoch für zu starr. Die nötige Flexibilität – u. a. um dem sich abzeichnenden Bedarf im Sicherheitsbereich Rechnung zu tragen – ist in ihren Augen so nicht gegeben. Deshalb beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Mit 8 zu 4 Stimmen angenommen hat die Kommission hingegen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, im Voranschlag 2028 sowie im integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2029–2031 (und den dazugehörigen Voranschlägen) keine zusätzlichen Personalausgaben vorzusehen, die eine Plafonderhöhung erfordern würden. Aus aussergewöhnlichen exogenen Gründen sollen Ausnahmen jedoch möglich sein. Die Mehrheit ist der Meinung, dass Massnahmen ergriffen werden müssen, um den Anstieg der Personalausgaben, den sie als unverhältnismässig erachtet, einzudämmen. Für die Minderheit ist die Entwicklung des Personalbestands und der Personalausgaben nicht problematisch. Diese liege im Allgemeinen an neuen Aufgaben, welche der Verwaltung vom Parlament übertragen werden.

Darüber hinaus hat sich die FK-S mit der Motion 26.3008 («Ein gemeinschaftlicher, öffentlicher Ansatz zur schrittweisen Erarbeitung von DigiSanté») ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission befasst. Die Motion verlangt, dass die Projekte des Programms DigiSanté auf gemeinschaftliche und transparente Art und Weise erarbeitet werden, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und die Umsetzung der Projekte zu erleichtern. Die Kommission spricht sich mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Motion aus. Bei einem Programm dieser Grössenordnung ist es ihr wichtig, dass den Bedürfnissen der Nutzenden Rechnung getragen und so das Vertrauen ins Programm gestärkt wird. Die Motion greift zum Teil bereits bestehende Zielsetzungen auf, ermöglicht es aber, die Stossrichtung nochmals klar zu bekräftigen. Der gemeinschaftliche Ansatz muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des jeweiligen Projekts stehen, damit die Prozesse nicht verkompliziert werden und die Umsetzung des Programms nicht verzögert wird.

Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, die Beratung der Motionen 25.3978 («Emission einer Sicherheitsanleihe»), 25.4457 («Sicherung strategischer Investitionen für die Armee bis 2035. Mobilisierung von Kapitalreserven und dynamischen Einnahmen zur Schaffung einer Finanzierungsreserve») und 25.3233 («Justierung der Schuldenbremse des Bundes») erneut zu sistieren. Die FK-S wird diese Motionen an einer ihr​er nächsten Sitzungen behandeln, wenn das Parlament über die Vorlage zur Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer befunden hat.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat über die Absicherung von Wechselkursrisiken beim Bund diskutiert. Diese geht zwar mit Opportunitätskosten für den Bund einher, verhindert jedoch ein potenziell grösseres Risiko. Nach der Diskussion hat die Kommission darauf verzichtet, eine Änderung der aktuellen Praxis des Bundes zu beantragen.

Darüber hinaus unterstützt die Kommission ohne Gegenstimme die Änderungsanträge zur Finanzhaushaltverordnung (FHV, SR 611.01), die erforderlich sind, da die eidgenössischen Räte im Rahmen des Entlastungspakets 2027 auf den Legislaturfinanzplan verzichtet haben.

Die Kommission hat am 24. und 25. August 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Eva Herzog (SP, BS) und in Anwesenheit des Präsidenten des Direktoriums der SNB, des Vorstehers des VBS sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDI und des VBS in Bern getagt.