Die Gerichtskommission hat heute ihre Vorbereitungsarbeiten fortgesetzt und formell ein Verfahren zur Nichtwiederwahl einer Richterin und eines Richters eröffnet.

Die Gerichtskommission hat heute ihre Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Gesamterneuerung des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2027–2032 fortgesetzt. Mit 12 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie gegen die Richterin Beatrice van de Graaf und den Richter Yves Donzallaz ein Verfahren zur Nichtwiederwahl wegen des Verdachts auf Amtspflichtverletzung eröffnet. Dieser Verfahrensentscheid greift dem Vorschlag, den die Kommission der Vereinigten Bundesversammlung im Hinblick auf die Wiederwahl der beiden betroffenen Personen unterbreiten wird, in keiner Weise vor. Ein Kommissionsmitglied hat einen Antrag auf Nichtwiederwahl eingereicht, der an der nächsten Sitzung im Rahmen der materiellen Diskussion beraten wird. Den Betroffenen wird vor dem Entscheid das rechtliche Gehör gewährt.

Die Kommission hat am 4. November 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller in Bern getagt.

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