Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat die Berechnungsfehler des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei den eidgenössischen Wahlen 2023 untersucht und keine grundlegenden Versäumnisse des BFS erkannt. Sie ist allerdings der Ansicht, dass das Bundesamt die Risiken im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Wahlergebnisse in Echtzeit unterschätzt hat. Sie begrüsst deshalb die angekündigten Verbesserungsmassnahmen und ersucht den Bundesrat, sicherzustellen, dass diese Verbesserungen vor den nächsten eidgenössischen Wahlen erfolgen.

Der korrekte Umgang mit den Wahldaten weist eine grosse Bedeutung für das Vertrauen in die Schweizer Institutionen auf. Deshalb hat die GPK-N die Umstände, die zu den Berechnungsfehlern des BFS im Nachgang an die eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober 2023 geführt hatten, sowie die nachfolgende Aufarbeitung durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) untersucht. Die Kommission hat ihre Abklärungen heute abgeschlossen und dem Bundesrat ihre Erkenntnisse sowie Forderungen mitgeteilt.

Die GPK-N bedauert es sehr, dass es zu diesem Berechnungsfehler des BFS kam. Sie hält aber anerkennend fest, dass das BFS und das EDI diesen Fall nach dessen Bekanntwerden prioritär und angemessen behandelt haben.

BFS hat Risiken der Veröffentlichung von Wahlstatistiken in Echtzeit unterschätzt

Ein Zusammenspiel aus mehreren technischen und organisatorischen Faktoren ist dafür verantwortlich, dass dieser Berechnungsfehler vor den Wahlen nicht erkannt wurde. Aus der vom EDI in Auftrag gegebenen Administrativuntersuchung geht allerdings hervor, dass das BFS grundsätzlich über ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem verfügt und im betreffenden Fall weder eine offensichtliche Sorgfaltspflichtverletzung noch eine Dienstpflichtverletzung vorliegt.

Die GPK-N stellt fest, dass die Veröffentlichung von Wahlergebnissen in Echtzeit das BFS vor neue Herausforderungen stellt. So müssen unter Einhaltung hoher Qualitätsstandards innert sehr kurzer Zeit Daten erhoben und veröffentlicht werden. Im Nachhinein ist festzustellen, dass das BFS die Risiken im Zusammenhang mit dieser Entwicklung offensichtlich unterschätzt hat. Nach Auffassung der GPK-N hätte das Bundesamt zusätzliche Massnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass allfällige Berechnungsfehler vor dem Wahltag erkannt werden.

Verbesserungen müssen vor den nächsten eidgenössischen Wahlen erfolgen

Die GPK-N begrüsst vor diesem Hintergrund die vom BFS angekündigten Verbesserungsmassnahmen. Diese umfassen zum einen die Modernisierung der amtsinternen Wahlstatistiken und zum anderen die Verbesserung der Übermittlung der kantonalen Wahldaten. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines Standardformats für die Übermittlung der kantonalen Wahldaten an das BFS eine Priorität darstellen muss. Sie begrüsst die entsprechenden Schritte des BFS und ersucht den Bundesrat, die Kantonsregierungen für dieses Thema zu sensibilisieren.

Die GPK-N erwartet vom Bundesrat, dass die angekündigten Massnahmen bis spätestens zu den nächsten eidgenössischen Wahlen umgesetzt werden. Sie schliesst ihre Arbeiten in diesem Dossier vorerst ab und wird im Herbst 2026 eine erneute Standortbestimmung vornehmen.

Die Kommission hat am 11. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich Hess (SVP, BE) in Bern getagt.