Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) führte an der Sitzung vom 30. Juni 2020 die Detailberatung zur Vorlage des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative 15.451: «Stärkung der GPK» durch und lehnte die Vorlage in der Gesamtabstimmung ab.

Der Nationalrat nahm die von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) ausgearbeitete Vorlage zur parlamentarischen Initiative 15.451 am 20. Dezember 2019 an. Die GPK-S, beschloss als vorberatende Kommission des Zweitrates an der Sitzung vom 21. Februar 2020 mit 7 zu 3 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung führte die Kommission an der Sitzung vom 30. Juni 2020 durch. In diesem Rahmen nahm die Kommission verschiedene Änderungen an der Fassung des Nationalrates vor. Die wichtigsten Änderungen hierbei betreffen die Beteiligungsrechte des Bundesrates und der betroffenen Personen. Die GPK-S folgt hier dem Antrag des Bundesrates, der beantragt hat, die Beteiligungsrechte des Bundesrates und der betroffenen Personen nicht auf die Verfahren einer parlamentarischen Untersuchungskommission zu beschränken, sondern auch auf die Verfahren vor den Aufsichtsdelegationen anzuwenden.

Die GPK-S lehnte die Vorlage jedoch in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 4 Stimmen ab, womit dem Ständerat Nichteintreten beantragt wird. Die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass die Einführung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation nicht notwendig ist, da die derzeitige Ausgestaltung der parlamentarischen Oberaufsicht als angemessen erachtet wird. Eine Minderheit beantragt dem Ständerat Eintreten.

Die Motion 19.4390 («Anlaufstelle in Sachen Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen») beauftragt den Bundesrat, eine oder mehrere Stellen zu bezeichnen, welche über die erforderlichen Verfahrenskenntnisse bezüglich Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen verfügen, sich über den aktuellen Wissensstand und die Rechtsprechung in diesem Bereich auf dem Laufenden halten und dadurch bei Bedarf anderen Einheiten des Bundes Rechtsauskünfte erteilen und diese beraten können. Nach der Überweisung der Motion durch den Nationalrat, beantragt die GPK-S dem Ständerat ebenfalls die Annahme und die Überweisung an den Bundesrat. Dieser Entscheid wurde an der Sitzung vom 30. Juni 2020 gefällt. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.

Die GPK-S hat am 30. Juni 2020 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.