Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) zieht im Rahmen ihrer Inspektion über die Planung der Bahninfrastrukturvorhaben eine gemischte Bilanz: Einerseits kommt sie zum Schluss, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Vorhaben im Grossen und Ganzen effizient steuert und beaufsichtigt. Andererseits sieht sie bei verschiedenen Punkten Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der Einhaltung der Kosten sowie beim Einbezug der Kantone und Gemeinden. Zudem hält sie fest, dass das duale System für die Finanzierung, die Steuerung und die Beaufsichtigung von Bahninfrastrukturvorhaben strukturelle Herausforderungen mit sich bringt.

Bei den vom Parlament verabschiedeten Bahnausbauschritten kam es in den vergangenen Jahren regelmässig zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen. Diese führen zum Aufschub bereits geplanter Vorhaben und können das Bahnangebot mittel- bis langfristig beeinträchtigen. Die Beaufsichtigung und Steuerung dieser Vorhaben obliegt dem BAV, während die für die betreffende Infrastruktur zuständigen Bahnunternehmen, die sogenannten Infrastrukturbetreiberinnen (ISB), für die Planung, Projektierung und Realisierung der Vorhaben zuständig sind.

Vor diesem Hintergrund beauftragten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) im Januar 2025 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) damit, die Planung von Bahninfrastrukturvorhaben zu evaluieren und dabei insbesondere die Steuerung und Beaufsichtigung durch das BAV zu untersuchen.

Ausgehend von den Ergebnissen der PVK-Evaluation gelangt die GPK-S zum Schluss​, dass das BAV die Bahninfrastrukturvorhaben im Grossen und Ganzen effizient steuert und beaufsichtigt. Sie hält zudem fest, dass sich das Bundesamt des regelmässigen Auftretens von Mehrkosten und Verzögerungen bewusst ist sowie mehrere Arbeiten in Angriff genommen hat, mit denen die Nachverfolgung und Steuerung der Projekte verbessert werden soll. Darüber hinaus arbeiten das BAV und die Infrastrukturbetreiberinnen in den verschiedenen bilateralen Gremien insgesamt gut und konstruktiv zusammen und sind die Zuständigkeiten klar geregelt.

Im BAV wird nicht immer klar zwischen Aufsichts- und Steuerungsaufgaben unterschieden

Aus der PVK-Evaluation geht hervor, dass im BAV nicht immer klar zwischen den Aufsichts- und den Steuerungsaufgaben unterschieden wird. Die grosse organisatorische Nähe zwischen den zuständigen Sektionen des Bundesamtes stellt eine Gefahr für die unabhängige Entscheidfindung dar. Die GPK-S erachtet es deshalb als erforderlich, dass für eine klare Unterscheidung zwischen den Aufsichts- und den Steuerungsaufgaben gesorgt wird.

Dem Parlament werden systematisch zu tiefe Kosten und zu kurze Termine angegeben

Ausgehend von der PVK-Evaluation hält die Kommission fest, dass in den Botschaften zuhanden des Parlaments das BAV bzw. die Infrastrukturbetreiberinnen systematisch zu tiefe Kosten und zu kurze Termine angeben. Die GPK-S weist aber darauf hin, dass der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Anpassung des Planungsverfahrens ins Auge gefasst hat, um diesem Problem zu begegnen. Im Weiteren erachtet es die GPK-S zur Verbesserung des Monitorings der Projektkosten als wichtig, dass die Infrastrukturbetreiberinnen dem BAV alle nötigen Informationen zukommen lassen. Im Hinblick auf eine bessere Kostensteuerung und Kostenkontrolle muss das BAV bei Mehrkosten zudem über einen grösseren Handlungsspielraum gegenüber den Infrastrukturbetreiberinnen verfügen.

Alternativen zum dualen System für die Finanzierung, Steuerung und Beaufsichtigung prüfen

Die PVK-Evaluation zeigt auf, dass das duale System für die Finanzierung, die Steuerung und die Beaufsichtigung von Bahninfrastrukturvorhaben zu Verzerrungen führt. Derzeit wird zwischen Substanzerhaltungs- und Ausbaumassnahmen unterschieden. Die GPK-S erachtet es als notwendig, dass die Zweckmässigkeit dieses Systems überprüft wird. Gerade die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur, die der Bundesrat aktuell im Rahmen seiner Arbeiten zum Entwurf «Verkehr '45» anstellt, bieten aus Sicht der Kommission eine Chance, Optimierungen zu prüfen, mit denen eine kohärentere Steuerung der Infrastrukturprojekte gewährleistet werden kann. Sie hat deshalb ein entsprechendes Postulat (26.3527) beschlossen.

Der Einbezug der Kantone und Gemeinden muss verbessert werden

Die Kantone und Gemeinden werden nicht einheitlich und angemessen in der Bahninfrastrukturvorhaben einbezogen. Die GPK-S ist der Ansicht, dass die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des BAV und der Infrastrukturbetreiberinnen in diesem Bereich geklärt werden müssen. Im föderalistischen System der Schweiz hält es die Kommission für zentral, dass das Know-how sowie die Anliegen der Kantone und Gemeinden berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission sieben Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet.

Die GPK-S hat am 18. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.