Im Februar 2021 veröffentlichte die GPK-S einen Bericht, in dem sie zum Schluss kam, dass die Massnahmen zum Schutz der Biodiversität nicht wirksam genug sind. Sie richtete drei Empfehlungen an den Bundesrat, mit denen sie diesen aufforderte, eine gezielte Verstärkung der Massnahmen zu prüfen. Zwischen 2023 und 2025 informierte sich die Kommission regelmässig über die Umsetzung ihrer Empfehlungen. Sie bilanzierte namentlich den ersten Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS I) und prüfte den 2024 verabschiedeten zweiten Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS II). Die Ergebnisse ihrer Abklärungen präsentiert die Kommission heute in einem Bericht, den sie an ihrer letzten Sitzung verabschiedet hat.
Die GPK-S kommt gestützt auf ihre Abklärungen zum Schluss, dass die Massnahmen des Bundesrates nach wie vor nicht genug Wirkung zeigen und der Zustand der Biodiversität in der Schweiz weiterhin kritisch ist. Sie ist sich bewusst, dass der Handlungsspielraum des Bundesrates – insbesondere durch den Rechtsrahmen und die begrenzten Ressourcen des Bundes – eingeschränkt ist. Die Kommission ersucht den Bundesrat dennoch zu prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen innerhalb des geltenden Rechtsrahmens ergriffen werden können und ob der Rechtsrahmen angepasst werden muss.
Strategie Biodiversität Schweiz: Fortschritte sind zu verzeichnen, doch es bestehen nach wie vor Schwächen
Die GPK-S zieht eine durchzogene Bilanz der Wirkungsanalyse zum AP SBS I, die das Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2023 durchführte. Da es beim Grossteil der Massnahmen und Projekte des Aktionsplans zu Verzögerungen kam, verlängerte der Bundesrat die Laufzeit des Aktionsplans und beschleunigte dessen Umsetzung mit dem Ziel, diesen bis Ende 2024 abzuschliessen. Die Kommission bedauert, dass mit diesem Schritt eine Reduktion der Ziele des AP SBS I einherging.
Die Kommission hat die Ausarbeitung des AP SBS II durch das BAFU evaluiert und dabei festgestellt, dass der Bundesrat gewisse Lehren aus den Schwächen des ersten Aktionsplans gezogen hat. Sie bedauert jedoch, dass der Bundesrat die Ressourcen des BAFU für die Umsetzung des Aktionsplans gekürzt hat. Die GPK-S hält ausserdem fest, dass der Bund die Wirkung der Massnahmen des AP SBS und das Erreichen der SBS-Ziele nach wie vor nicht evaluieren kann, da ihm dazu ein vollständiges Set an Indikatoren fehlt. Sie bedauert zudem, dass keine Vision für den Biodiversitätsschutz nach 2030 besteht. Aus ihrer Sicht ist es daher erforderlich, dass der Bundesrat Indikatoren für eine einheitliche Evaluation der Massnahmen des AP SBS II und ein Gesamtkonzept für den Zeitraum 2030–2050 ausarbeitet. Zum letzten Punkt hat die Kommission ein Postulat eingereicht (26.3529).
Die Massnahmen in der Landwirtschaft reichen nicht
Die GPK-S begrüsst, dass die Rolle der Landwirtschaft im AP SBS II gestärkt wurde und der Bundesrat die Wirksamkeit der Biodiversitätsmassnahmen in der Landwirtschaft regelmässig evaluiert. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Massnahmen kaum ausreichen dürften, um die Situation wirksam und nachhaltig zu verbessern. Sie ersucht den Bundesrat daher, im Rahmen des geltenden Rechts weiterhin Massnahmen zugunsten der Biodiversität auszuarbeiten und die Agrarpolitik 2030+ zu nutzen, um dem Parlament Vorschläge für eine bessere Wirksamkeit der Biodiversitätsförderflächen zu unterbreiten.
Die GPK-S begrüsst zudem die Analysen des Bundesrates zu bestimmten biodiversitätsschädigenden Subventionen, ist jedoch der Meinung, dass die gesetzten Ziele mit den bisherigen Massnahmen nicht erreicht werden können. Sie ersucht den Bundesrat, seine Bemühungen, die Auswirkungen der Subventionen auf die Biodiversität transparenter zu machen, zu verstärken und insbesondere zu prüfen, ob mit gewissen Anpassungen die biodiversitätsschädigenden Auswirkungen der Agrarsubventionen verringert werden können.
Die Kommunikation über die Biodiversität muss verbessert werden
Die GPK-S ist erstaunt darüber, dass die Verbesserung der Kommunikation über die Biodiversität im AP SBS II nicht angegangen wird, nachdem im AP SBS I noch entsprechende Massnahmen vorgesehen waren. Sie ersucht den Bundesrat, die Ergänzung des Aktionsplans um solche Massnahmen zu prüfen und dafür zu sorgen, dass die Informationen im Bereich der Biodiversität vollständig, transparent und proaktiv kommuniziert werden.
Da ihre Empfehlungen noch nicht vollständig umgesetzt sind und bei mehreren Punkten nach wie vor Handlungsbedarf besteht, wird die Kommission in zwei bis drei Jahren eine zweite Nachkontrolle vornehmen.
Die GPK-S hat am 18. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.