Am 17. Juni 2016 hat der Bundesrat seinen
Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien verabschiedet (16.043). Die KVF hat zu diesem Bericht eine umfangreiche Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen und Verbänden durchgeführt: Verband Schweizer Medien, SRG, Verband Schweizer Privatradios, Telesuisse, 3+.
In der anschliessenden Diskussion waren sich die Kommissionsmitglieder einig, dass es ein Nebeneinander von privaten Anbietern und der SRG braucht. Sie bedauert, dass sich der Bericht zu sehr auf den Status quo beschränkt. Die Kommissionsmehrheit kritisiert den Bericht zudem als unvollständig und wenig zukunftsgerichtet. Ausserdem fehlt in den Augen der KVF der Fokus auf die neuen technologischen Entwicklungen und die entsprechenden Möglichkeiten respektive Abgrenzungen zwischen der SRG und den Privaten. Im Sinne einer Ergänzung des Berichts hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen der Verwaltung den
Auftrag für die Erstellung eines Zusatzberichts bis Ende Jahr erteilt. Die Diskussion in der Kommission soll im Januar 2017 fortgesetzt werden. Ebenfalls nach Vorliegen des Zusatzberichts sollen die zielgruppenspezifische Werbung für die SRG, sowie die damit zusammenhängenden Fragen betreffend einer offenen Branchenlösung hinsichtlich Zugang zu den aggregierten Nutzerdaten vertieft werden. Damit die wichtige Thematik des Service public danach auch in einem breiteren Kontext diskutiert werden kann, beantragt die Kommission dem Büro, den Bericht in der Frühjahrssession 2017 im Nationalrat zu traktandieren.
Ausserdem hat die KVF mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen respektive einstimmig zwei Kommissionsvorstösse im Zusammenhang mit dem Service public beschlossen. Eine Kommissionsmotion (16.3628) will den Bundesrat damit beauftragen, Online-Werbung für die SRG auch nach 2018 nicht zuzulassen. Mit einem Postulat (16.3630) will die Kommission den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie in der Schweiz eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen geschaffen werden könnte. Zusätzlich soll die Zusammenführung der unabhängigen Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen mit der Aufsicht im Bereich Fernmeldewesen geprüft werden.
Zur gleichen Thematik hatte die KVF verschiedene parlamentarische Initiativen vorliegen. Mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin bzw. 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt sie den
parlamentarischen Initiativen Rutz Gregor. Bewilligung nicht konzessionierter Tätigkeiten nur bei zwingender Notwendigkeit (15.495) und
Hiltpold. Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz. Vorprüfung (16.422) Folge zu geben. Während die pa.Iv. Rutz fordert, dass nichtkonzessionierte Tätigkeiten der SRG nur bewilligt werden, wenn dafür eine zwingende volkswirtschaftliche Notwendigkeit besteht, will die pa.Iv. Hiltpold die Zusammenarbeit mit anderen Medienunternehmen nur ermöglichen, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt sind.
In Bezug auf die
parlamentarische Initiative Müller Thomas. SRG-Konzession. Neu soll das Parlament zuständig sein (15.457) hat die KVF mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion (16.3629) beschlossen. Die Motion fordert eine duale Kompetenz für die SRG-Konzession mit einer Rahmenkonzessionskompetenz bei der Bundesversammlung und einer Betriebskonzessionskompetenz beim Bundesrat. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass damit die Forderung der Initiative in sinnvoller Art und Weise umgesetzt werden kann. In der Folge hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben.
Mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission weiter, der
parlamentarischen Initiative Graf-Litscher. Förderung journalistischer Medien im Online-Bereich. Definition und Finanzierung (15.497) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die privaten Online-Medien mit Blick auf ihre journalistische Unabhängigkeit nicht staatlich gefördert werden sollen.
Überdies hat sich die Kommission mit der parlamentarischen Initiative
15.500 Via sicura. Nein zur Dreifachbestrafung! befasst. Die Kommission hat entschieden die Beratung dieser wichtigen Thematik an ihrer Sitzung vom 13./14. Februar 2017 fortzusetzen.
Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat eine Motion des Ständerates (15.4092 Lärmschutzmassnahmen bei Strassen nach 2018) anzunehmen. Die Mehrheit teilt die Ansicht des Ständerates, es sei im Interesse des Lärmschutzes, die Sanierungsfrist etwas flexibler zu handhaben.
Nachdem beide Räte der parlamentarischen Initiative 15.456 von Nationalrat Maximilian Reimann (Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr) Folge gegeben haben, hat die Kommission mit grossem Mehr (23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) beschlossen, diese rasch und mit einer schlanken Gesetzesänderung umzusetzen. Sie hat der Verwaltung deshalb den Auftrag erteilt, ihr bis Ende Oktober einen Vorentwurf für eine Vernehmlassung vorzulegen.
Ohne Gegenstimmen hat die Kommission schliesslich entschieden, der Standesinitiative des Kantons Neuenburg (15.318 Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen) keine Folge zu geben, da deren Anliegen bereits erfüllt ist.
Die Kommission hat ferner eine Aussprache mit dem Präsidenten der Postcom, Hans Hollenstein, geführt und einen Entwurf der strategischen Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post behandelt. Von verschiedener Seite wurde Unmut über einzelne Projekte und Tätigkeiten der Schweizerischen Post geäussert, insbesondere die teilweise Adressbearbeitung in Vietnam stiess auf grosses Unverständnis. Die Kommission hat beschlossen, für ihre nächste Sitzung die Verantwortlichen der Post und die zuständige Bundesrätin zu diesem Thema einzuladen und dann über allfälligen parlamentarischen Handlungsbedarf zu beschliessen.