Die Verkehrskommission des Ständerates will den Bundesrat mit zwei Motionen beauftragen, rasch die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit der öffentliche Verkehr auch im laufenden Jahr auf hohem Niveau funktionieren kann.

Die Coronapandemie und die Massnahmen zu deren Eindämmung treffen den öffentlichen Verkehr auch in diesem Jahr massiv. Wie bereits ihre Schwesterkommission, hält die ständerätliche Verkehrskommission fest, dass die Lage immer noch dominiert wird von den Auswirkungen der Coronapandemie. Inzwischen haben die meisten Transportunternehmen ihre finanziellen Reserven aufgebraucht. Die Kommission sieht den Bund nun in der Pflicht, nicht nur im regionalen Personenverkehr, sondern auch im Ortsverkehr und im touristischen Verkehr eine zuverlässige Finanzierungsperspektive aufzuzeigen. Dazu soll der Bundesrat rasch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorlegen. Auch im Fernverkehr, der prinzipiell eigenwirtschaftlich funktioniert, sind aufgrund der dramatischen Lage Massnahmen nötig. Im Schienengüterverkehr wurden bereits im letzten Jahr die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, der Bundesrat soll nun die entsprechenden finanziellen Mittel dem Parlament beantragen. Die Kommission hat deshalb zwei Motionen beschlossen: 21.3593 Beiträge des Bundes an die finanziellen Lücken im öV auch fürs Jahr 2021 (11 zu 1 Stimmen) und 21.3594 Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021 (11 zu 1 Stimmen).

Der Schienengüterverkehr in der Schweiz befindet sich seit Jahren, auch unabhängig der Covid-19-Situation, in einer sehr herausfordernden Lage. Die Bedürfnisse der Wirtschaft, der Regionen und der Politik stehen teilweise in einem Spannungsfeld mit der wirtschaftlichen Rentabilität. Die Kommission hat deshalb einstimmig ein Postulat beschlossen (21.3597), mit welchem der Bundesrat mit der Erarbeitung eines Berichts zur zukünftigen Ausrichtung der Schienen-Güterverkehrs-Politik beauftragt werden soll. Im Bericht sollen die ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen für den Gütertransport auf der Schiene in und aus der Schweiz aufgezeigt und Vorschläge für deren Weiterentwicklung unterbreitet werden.

Im Weiteren hörte die Kommission Vertreterinnen und Vertreter aus den Kantonen Genf, Neuenburg und Jura an, um sich über die drei kantonale Initiativen 20.309 s Kt. Iv. Genf. Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz, 20.314sKt. Iv. Neuenburg. Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes und 21.305 s Kt. Iv. Jura. Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes informieren zu lassen. Die Standesinitiativen fordern ein Moratorium für den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes, die Einführung eines nationalen Funkwellen-Katasters und den Einbezug der Kantone bei der Planung der Funkabdeckung sowie bei der Durchführung einer Präventionskampagne zur Mobilfunkstrahlung. Die Kommission beschloss mit 11 zu 1 Stimmen den Initiativen keine Folge zu geben, da die Anliegen weitgehen erfüllt sind und die gesetzliche Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen nicht geändert werden soll. Sie anerkennt aber, dass bei der künftigen Nutzung im Millimeterwellenbereich sehr umsichtig vorgegangen werden muss. Namentlich die Kantone und Gemeinden sind in geeigneter Form einzubeziehen. Aus diesem Grund hat sie oppositionslos ein Postulat (21.3596) eingereicht, welches den frühzeitigen Informationsfluss zwischen Behörden und der Bevölkerung sicherstellt, sowie den Einbezug der Kantone und der zuständigen Parlamentskommissionen in eine künftige Nutzung von Frequenzen im sogenannten Millimeterwellenbereich garantiert. In einem weiteren Punkt soll mit dem Postulat gewährleistet werden, dass Forschungsergebnissen über die Auswirkung solcher Millimeterwellen auf Umwelt und Gesundheit miteinbezogen werden.

Einstimmig unterstützt die Kommission zudem die Motion 20.3524 n Mo. Nationalrat (Storni). Weniger Sozialdumping und mehr Kostenwahrheit beim Strassentransport. Berufschauffeure und Berufschauffeusen sollen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen. An ihrer Sitzung hörte die Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite der Transportbranche an, um sich ein genaues Bild der Arbeitsbedingungen für Chauffeure in der Schweiz und in der EU zeichnen zu lassen. Alle Anwesenden unterstrichen, dass die Umsetzung der Motion den Schutz der Berufsfahrerinnen und –fahrer verbessert, den fairen Wettbewerb weiter fördert und eine rechtliche Angleichung der wöchentlichen Ruhezeiten zwischen der EU und der Schweiz bietet.

Schliesslich hat sich die Kommission mit Bundesrätin Sommaruga und Vertretern des BAZL über die aktuelle Situation im Luftverkehr allgemein und bei Swiss im Speziellen ausgetauscht. Sie erwartet, dass sämtliche getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden, Swiss weiterhin die Flugverbindung der Schweiz an die Welt sicherstellt und sich als vorbildliche Arbeitgeberin zeigen wird.