Die Verkehrskommission des Ständerates beantragt, die Raserbestimmungen im SVG klarer zu formulieren, um allfälligen Unsicherheiten in deren Auslegung vorzubeugen. Zudem befürwortet sie die Einbindung des Mendrisiotto ins IC-Streckennetz.

Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (21.080) hat sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) vertieft mit der Formulierung der Raserbestimmungen befasst. In diesem Zusammenhang hat sie die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) sowie Experten des Bundesamtes für Justiz (BJ) angehört. Inhaltlich begrüsst die Kommission den politischen Kompromiss des Nationalrates, welcher strengere Raserbestimmungen beinhaltet, um ein allfälliges Referendum gegen die Vorlage zu verhindern. Ebenfalls stimmt sie mit ihrer Schwesterkommission überein, was die Kombination von harten Strafen für Raser und grösstmöglichem Spielraum für die Richter bei besonderen Umständen betrifft. Allerdings bestehen in Bezug auf die Formulierung von Artikel 90 Absatz 3bis rechtsdogmatische Vorbehalte. Die Kommission beantragt daher mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Bestimmung dahingehend anzupassen und um den neuen Abs. 3ter zu ergänzen, dass mehr Klarheit in Bezug auf die Auslegung des Gesetzesartikels geschaffen wird. Damit verknüpft beantragt sie mit gleichem Stimmenverhältnis, die Formulierung von Artikel 16c Abs. 2 Bst. abis entsprechend anzupassen.

Ausserdem hat die KVF-S die Motion Das Tessin und die Schweiz enden nicht in Lugano. Das Mendrisiotto muss ins Streckennetz für den Bahnfernverkehr (IC-Streckennetz) eingebunden werden (20.3736) beraten und beantragt ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese anzunehmen. Die Kommission teilt die Einschätzung, dass die gegenwärtige Fernverkehrserschliessung des Mendrisiotto seiner wirtschaftlichen und geographischen Bedeutung nicht gerecht wird. Deshalb möchte die Kommission den Bundesrat beauftragen, das Mendrisiotto in das IC-Streckennetz einzubinden.

Ferner hat die KVF-S sich auch mit der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission KVF-N.Anschubfinanzierung für Busse mit umweltfreundlichen Antrieben im Strassen-öV durch den Bund (22.452) befasst und mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Beratung zu vertagen. So wird mit der parlamentarischen Initiative verlangt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es ermöglicht, bei der Beschaffung von Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben im Strassen-öV eine Anschubfinanzierung vorzusehen. Da diesem Anliegen im Entwurf des Bundesrates zum neuen CO2-Gesetz (22.061) entsprochen wird, hat die Kommission beschlossen, dessen Beratung abzuwarten. Im Anschluss wird sie entscheiden, ob betreffend Anschubfinanzierung gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Die Kommission hat die Motion Maret Marianne. Touristischer Verkehr. Ein vernachlässigter Bereich im öffentlichen Verkehr? (22.3229) vorberaten und beantragt ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen. Sie begrüsst den weiterreichenden Auftrag an den Bundesrat, ein gemeinsames Projekt zur Koordination des öffentlichen Verkehrs für den Tourismus zu schaffen. Die Kommission ist der Ansicht, dass damit, ergänzend zu bereits bestehenden Instrumenten, die besten Synergien im touristischen öffentlichen Verkehr erreicht werden können und dessen Bedeutung durch ein solches Mandat auch bestmöglich unterstrichen wird.

Des Weiteren hat sich die Kommission von der Verwaltung über die nächsten Schritte zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und insbesondere über die Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb auf den neusten Stand setzen lassen.

Schliesslich hat sie sich vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) über aktuelle Angelegenheiten informieren lassen.