Nachdem der Nationalrat die Motion der KVF-N «Neue Ausschreibung für die UKW-Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027» (25.3950) am 9. September 2025 angenommen hat, hat die KVF-S verschiedene betroffene Akteure angehört und beantragt ihrem Rat mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion ebenfalls anzunehmen. Die Kommission ist der Ansicht, dass auf die Einstellung des UKW-Rundfunks per Ende 2026 verzichtet werden soll, um der Umstellung auf DAB+ mehr Zeit einzuräumen. Die Kommission zeigt sich besorgt über die Abnahme der Anzahl Radiohörerinnen und -hörer, nachdem die SRG Anfang Jahr UKW abgeschaltet hat. Ihres Erachtens stellt sich die Frage, ob die Einstellung des UKW-Rundfunks dazu führt, dass die Radiohörerschaft noch stärker auf ausländische Radiosender ausweicht.
Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie weist darauf hin, dass die Initiative zur Abschaltung von UKW ursprünglich von der Radiobranche selbst ausging und der Wechsel zu DAB+ frühzeitig angekündigt wurde. Ausserdem hält sie fest, dass eine Weiterführung des UKW-Sendebetriebs mit Kosten verbunden ist.
Des Weiteren hat sich die Kommission den Bericht «Verkehr 2045» von dessen Autor, Prof. Ulrich A. Weidmann, präsentieren lassen und insbesondere die darin vorgeschlagene Priorisierung der Verkehrsprojekte intensiv diskutiert. In Kenntnis der Ergebnisse dieses Berichts hat die KVF-S die Beratung der drei gleichlautenden Standesinitiativen der Kantone Obwalden, Luzern und Nidwalden «Durchgangsbahnhof Luzern» (24.322, 24.329, 24.330) abgeschlossen, die sie im April begonnen hatte. Die Kommission anerkennt den Stellenwert, welchen das Projekt für die Verkehrs- aber auch die Regionalentwicklung hat, und unterstützt die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern. Dabei verweist sie auch auf die entsprechende Einschätzung im Bericht «Verkehr 2045». Allerdings merkt sie an, dass die eingereichten Initiativtexte zu eng gefasst sind. Das genannte Ziel einer Eröffnung des Durchgangsbahnhofs bis spätestens 2040 stellt sie aufgrund der nötigen Koordination der verschiedenen Projekte beim Ausbau der Bahninfrastruktur folglich in Frage. Trotz dieses Kritikpunktes hat die Kommission den drei Standesinitiativen aufgrund des unbestrittenen Handlungsbedarfs einstimmig Folge gegeben.
Die KVF-S unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Motion Poggia. Bekämpfung von Hassreden im Internet. Öffentliche Gelder sollten nicht zur Unterstützung anonymer Kommentare eingesetzt werden (23.4530), wonach Hassreden im Internet bekämpft werden müssen. Allerdings lehnt sie die von der Motion vorgenommene Verknüpfung der Mediensubventionierung mit den geforderten Präventionsmassnahmen ab, da sich die Subventionen in der Regel gerade nicht auf Onlineangebote, sondern auf Print-Produkte und lineare Radio- und Fernsehprogramme beziehen. Zudem verweist die Kommission auf die von der Medienbranche erlassene Selbstregulierung, welche Massnahmen gegen Hassreden vorsieht und auch Anwendung findet. Deshalb beantragt die KVF-S ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion. Ihres Erachtens müssen auch die Medien rechtlich zur Bekämpfung von Hassreden verpflichtet werden, was in der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage zum neuen Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen nicht vorgesehen ist.
Des Weiteren hat die Kommission beschlossen, den Text der Motion Bulliard «Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen» (24.4020) abzuändern. Neu sollen nicht nur Hosting- und Cloud-Anbieter, sondern auch Kommunikations- sowie Content-Sharing-Plattformen und damit alle relevanten Intermediäre und technische Dienstleister verpflichtet werden, Verdachtsfälle von kinderpornografischen Inhalten den Behörden zu melden. Mit dieser Präzisierung möchte die Kommission den Auftrag an den Bundesrat konkretisieren und den Schutz von Kindern im digitalen Raum weiter stärken und beantragt daher ihrem Rat ohne Gegenstimmen die abgeänderte Motion anzunehmen.
Die Kommission hat schliesslich die Motion 25.4409 Mo. KVF-S. Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten Güterverkehr mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eingereicht. Diese fordert den Bundesrat auf, den SBB für die Leistungsperiode 2026 bis 2029 verschiedenste Vorgaben zu machen. So sollen die Partner von SBB Cargo sich darauf verlassen können, dass die publizierten Konditionen für die gesamte Leistungsperiode stabil bleiben. Im kombinierten Verkehr (KV) soll SBB Cargo weiterhin alle Terminalanlagen in den Regionen, welche die Mindestmengen nach Gütertransportgesetz erreichen, regelmässig im Einzelwagenladungsverkehr bedienen. Schliesslich soll der Bundesrat einen «Umsetzungsplan Entwicklung KV Schweiz bis 2035» vorlegen. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.