Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Organisation der Justiz geprüft. Sie spricht sich insbesondere dafür aus, ein Disziplinarsystem für die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte einzuführen.

Mit 15 zu 9 Stimmen hat die RK-N der Einführung eines Disziplinarsystems für die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte grünes Licht gegeben (25.401). Sie ist trotz der Skepsis einer Minderheit der Ansicht, dass diese von den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) vorgeschlagene und von der RK-S angenommene Massnahme die Glaubwürdigkeit der Justiz stärken wird. Bei der Umsetzung ist allerdings darauf zu achten, dass die Grundsätze der Gewaltentrennung und der Unabhängigkeit der Justiz gewahrt bleiben. Es ist nun an der RK-S, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten. Die Kommission hat sich zudem erneut mit dem Bericht der GPK über die Evaluation des Systems der nebenamtlichen Richterinnen und Richter an den eidgenössischen Gerichten befasst und die Stellungnahme der Gerichte zur Kenntnis genommen. Mit 13 zu 9 Stimmen hat sie beschlossen, dazu und zum System ausserordentlichen Richterinnen und Richter, das in einigen Kantonen (BE, GR, LU, VS) zum Einsatz kommt, Anhörungen durchzuführen. Im Weiteren hat die RK-N einstimmig dem Beschluss der RK-S zugestimmt, ein eigenes Lohnsystem für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte einzuführen (26.424), deren Besoldung sich aktuell auf die Lohnklassen des Bundes stützt. Mit diesem Vorhaben sollen in erster Linie Mehrkosten vermieden werden, die sich anderenfalls durch die Änderung des Lohnsystems der Bundesverwaltung ergäben (siehe Medienmitteilung der RK-S vom 31. März 2026). Davon betroffen sind auch der Bundesanwalt, die stellvertretenden Bundesanwälte und der EDÖB.

Revision des Erwachsenenschutzrechts

Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Teilrevision des Erwachsenenschutzrechts (25.096) eingetreten und hat mit 15 zu 9 Stimmen einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat abgelehnt. Mit der Vorlage sollen insbesondere die Selbstbestimmung und die Stärkung der Solidarität in der Familie gefördert werden. Dazu soll u.a. das Institut des Vorsorgeauftrags wirksamer ausgestaltet werden und der Einbezug nahestehender Personen verbessert werden. Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen.

Förderung der ausgeglichenen Betreuung des Kindes nach einer Trennung oder Scheidung

Die Kommission hat mit 19 zu 5 Stimmen einen Entwurf verabschiedet, mit welchem die parlamentarische Initiative Kamerzin 21.449, «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern», umgesetzt wird. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Vorlage soll eine möglichst gleichmässige Beteiligung an der Betreuung des Kindes fördern, wenn die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und es ihnen nicht gelingt, sich auf ein Betreuungsmodell zu einigen. Die Behörde soll in diesem Fall die Eltern über die Möglichkeit einer alternierenden Obhut informieren und diese prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Sie gibt ihr den Vorzug, wenn sie dem Kindeswohl am besten entspricht. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach die blosse Weigerung eines Elternteils der Anordnung der alternierenden Obhut nicht entgegensteht, wird damit ausdrücklich gesetzlich verankert. Eine Minderheit beantragt, dass bei Vorfällen häuslicher Gewalt die alternierende Obhut ausgeschlossen ist. Eine weitere Minderheit möchte, dass die Behörde die Möglichkeit einer Beteiligung der Eltern an der Betreuung des Kindes zu gleichen Teilen prüft. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen den erläuternden Bericht verabschieden und danach die Stellungnahme des Bundesrates einholen.

Die Kommission hat sich gleichzeitig dafür ausgesprochen, längerfristig auf den Begriff der «Obhut» zu verzichten. Sie hat mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsmotion eingereicht (26.3526), mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die massgeblichen Bestimmungen im Bundesrecht anzupassen und auf den Begriff der «Obhut» in der Gesetzgebung zu verzichten respektive diesen dort, wo nötig durch einen Begriff zu ersetzen, der die elterliche Verantwortung beider Eltern besser betont, wie zum Beispiel der Begriff der «Betreuungsverantwortung». Die Kommission ist der Ansicht, dass mit dem Verzicht auf den Begriff der «Obhut» die Berechnung des Kindesunterhalts vereinfacht bzw. fliessender gestaltet werden könnte. Damit soll verhindert werden, dass sich die Eltern unter dem Vorwand der Betreuung über die Unterhaltsfrage streiten. Zudem würden sich mehr Eltern in der Ausübung ihrer Betreuungsverantwortung anerkannt fühlen, wenn beiden Eltern ein Teil der Betreuungsverantwortung zukommt. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Mütter im Erwerbsleben

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen, der Standesinitiative 24.318 des Kantons Tessin, «Kündigungsschutz für Adoptivmütter», keine Folge zu geben, die in Bezug auf den Kündigungsschutz eine rechtliche Gleichstellung von Adoptivmüttern mit leiblichen Müttern fordert. Mit 14 zu 8 Stimmen lehnt sie auch das Anliegen der parlamentarischen Initiative Kälin 25.484, «Teilzeit für Eltern erleichtern!», ab, welche ein Recht auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads nach der Geburt oder der Adoption eines Kindes fordert. Minderheiten beantragen jeweils, den Initiativen Folge zu geben. Die Kommission hält jedoch mit 12 zu 11 Stimmen an ihrem Vorhaben fest, den Kündigungsschutz für Mütter nach der Geburt von heute 16 auf neu 20 Wochen zu verlängern und wird dazu eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten (22.455).

Wirksamere Instrumente gegen Serienkriminalität bei Vermögensdelikten

Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative Wyssmann 25.476, «Angst und Elend in Solothurn. Serien-Kriminalität ist kein Kavaliersdelikt», Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass Untersuchungs- und Sicherheitshaft auch dann angeordnet werden kann, wenn eine beschuldigte Person innerhalb von drei Monaten wiederholt Vermögensdelikte begangen hat. Die Kommission sieht bei der Bekämpfung serieller Vermögensdelikte klaren Handlungsbedarf. Sie erachtet es als problematisch, wenn den Strafverfolgungsbehörden in Fällen bekannter Serientäterinnen und Serientäter keine ausreichenden Instrumente zur Verfügung stehen, um weitere Delikte wirksam zu verhindern. Gleichzeitig ist sie der Auffassung, dass bei der Umsetzung der Initiative auch alternative Lösungsansätze geprüft werden sollen, um dem Problem der Serienkriminalität angemessen zu begegnen.

Arbeiten am Straftatbestand zur Folter werden nicht eingestellt

Die Kommission hat Anfangs 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt zu einem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Einführung eines spezifischen Foltertatbestandes in das schweizerische Strafrecht (20.504) und an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2025 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Sie wollte den kritischen Stimmen in der Vernehmlassung Rechnung tragen und hat die Verwaltung damit betraut, die vorgeschlagene Strafnorm entsprechend zu überarbeiten. Sie liess sich nun über den Stand dieser Arbeiten informieren. Die Kommission ist zum Schluss gelangt, dass die bisherigen Arbeiten insgesamt eine gute Grundlage für die weiteren Überlegungen bilden und ist zuversichtlich, dass sich die grundsätzlichen Vorbehalte gegen eine neue Strafnorm, wie sie insbesondere auch von den Kantonen geäussert wurden, damit entkräften liessen. Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt sie ihrem Rat deshalb, die Frist für die Behandlung der Initiative zu verlängern. Eine Minderheit erkennt keinen ausreichenden Mehrwert in einer Weiterführung der Arbeiten und beantragt ihrem Rat, die Initiative abzuschreiben.

Weitere Geschäfte:

  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 13 zu 7 Stimmen bzw. mit 12 zu 7 Stimmen, den beiden parlamentarischen Initiativen Funiciello 25.454, «Feministische Verfassungsrevision. Finanzielle Autonomie garantieren», und 25.455, «Feministische Verfassungsrevision. Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung», keine Folge zu geben. Die erste Initiative verlangt, Artikel 8 der Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass die Behörden die eigenständige Existenzsicherung, die soziale Absicherung von unbezahlter Sorgearbeit sowie die Gleichstellung im Erwerbsleben und in der beruflichen Vorsorge fördern und so dafür sorgen, dass alle Menschen finanziell autonom sein können. Die zweite Initiative fordert, Artikel 10 der Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass für alle Menschen insbesondere der Zugang zu medizinischer Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit gewährleistet ist. Die Minderheit beantragt, beiden Initiativen Folge zu geben.
  • Die Kommission hat einstimmig dem Beschluss der RK-S zugestimmt, der parlamentarischen Initiative Schwander 24.434 Folge zu geben. Diese verlangt, die für KMU geltenden Regeln in Sachen Buchführung und Prüfung der Zwischenabschlüsse zu klären und zu vereinfachen. Der RK-S obliegt es nun, einen Entwurf auszuarbeiten, mit dem für Rechtssicherheit gesorgt wird, ohne die Unabhängigkeit der Revisionsstellen einzuschränken.
  • Die Kommission hat mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Vorentwurf für eine neue Strafnorm zum Cybermobbing angenommen, nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2025 die Abschreibung der pa.IV. Suter 20.445 abgelehnt hatte. Die Kommission wird dazu noch in diesem Monat eine Vernehmlassung eröffnen.

Die Kommission tagte am 7. und 8. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Steinemann (V/ZH) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Jans in Bern.