Der Ständerat beschloss in der Sommersession, den Erlassentwurf zur erleichterten Stiefkindadoption an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, ihn in die laufende Revision des Abstammungsrechtes und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) aufzunehmen, damit das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt über ein kohärentes Gesamtpaket befinden kann. Gleichzeitig soll in einem Rechtsgutachten geprüft werden, ob die geplanten Änderungen verfassungsmässig sind und namentlich Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe g der Bundesverfassung, der das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung vorsieht, eingehalten wird.
Die Kommission hält die vom Ständerat angeführten Gründe für eine Rückweisung für nicht überzeugend. Die umfassende Revision des Abstammungsrechts wird voraussichtlich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Nach Auffassung der Kommission sollten die betroffenen Kinder jedoch nicht auf eine spätere Gesamtlösung warten müssen, wenn ihre rechtliche Situation bereits heute verbessert werden kann. Die erleichterte Stiefkindadoption trägt dazu bei, ein aktuelles Problem betroffener Familien zu lösen, ohne einer späteren Gesamtrevision vorzugreifen. Gerade aus diesem Grund hatten die eidgenössischen Räte den Bundesrat mit der Motion RK-N 22.3382 «Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption» beauftragt, die Erleichterungen bei der Stiefkindadoption unabhängig von der Revision des Abstammungsrechts (Motion Caroni 22.3235 «Zeitgemässes Abstammungsrecht») rasch voranzutreiben. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im Adoptionsverfahren gewährleistet ist und die vorgeschlagenen Erleichterungen (Verzicht auf das einjährige Pflegeverhältnis) dieses nicht tangieren. Aus Sicht der Kommission besteht deshalb kein Grund, die Erleichterungen bei der Stiefkindadoption aufzuschieben. Eine rasche Umsetzung stärkt die rechtliche Absicherung der Kinder und stellt deren Wohl konsequent ins Zentrum. Eine Minderheit erachtet eine Koordination mit der Revision des Abstammungsrechts bzw. des Fortpflanzungsmedizingesetzes als sinnvoll und beantragt ihrem Rat die Zustimmung zur Rückweisung.
Unterstützung für die subsidiäre Bundesbeteiligung am runden Tisch Crans-Montana
Als Kommission des Zweitrats hat die RK-N den Entwurf 3 zum Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana vom 1. Januar 2026 (26.022) beraten. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, auf die Vorlage einzutreten und den Beschlüssen des Ständerats im Grundsatz zuzustimmen. Mit 14 zu 11 Stimmen spricht sich die Kommission namentlich dafür aus, dass sich der Bund mit einem subsidiären Betrag von höchstens 20 Millionen Franken an allfälligen Vergleichen beteiligen kann, die aus dem Austausch am runden Tisch hervorgehen. Zudem schliesst sie sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung der Auffassung des Ständerats an, wonach das Gesetz die Voraussetzungen einer Bundesbeteiligung ausdrücklich festhalten und diese nicht dem alleinigen Ermessen des Bundesrats überlassen soll. Zu verschiedenen Punkten beantragen Minderheiten jeweils abweichende Lösungen, eine weitere Minderheit lehnt die Vorlage ganz ab und beantragt dem Rat Nichteintreten.
Kommission gibt grünes Licht für drei zentrale Massnahmen zur Verschärfung der Strafverfolgung
Die Kommission hat drei vom Ständerat überwiesene Motionen vorberaten, deren Wortlaut drei Motionen entspricht, die vom Nationalrat bereits in der ausserordentlichen Session «Sicherheit» (26.9010) angenommen worden waren, die während der Frühjahrssession stattgefunden hatte. Sie hat sich mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Motion Moser 25.4718, «Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen Geldwäsche, Cybercrime und organisierte sowie grenzüberschreitende Kriminalität», ausgesprochen, die eine Stärkung der Bundeskriminalpolizei (BKP) und der Bundesanwaltschaft (BA) verlangt. Zudem hat sie mit 16 zu 8 Stimmen der Motion Moser 25.4640, «Weniger Bürokratie bei Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz- oder Aufenthaltsstatus. Effiziente Strafverfolgung ermöglichen», zugestimmt, die eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheit des Verfahrens vorsieht, um die Effizienz der Strafverfolgung von Tätergruppierungen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus zu steigern. Zu guter Letzt hat sie mit 15 zu 9 Stimmen die Motion Gössi 25.4593, «Stopp dem Gewaltextremismus. Die vorläufige Festnahme ist auf 48 Stunden zu verlängern», angenommen, die verlangt, die Höchstdauer der vorläufigen Festnahme von 24 auf 48 Stunden zu verlängern. Bei allen drei Motionen beantragt eine Minderheit jeweils die Ablehnung.
Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt
Die Kommission hat zwei Motionen vorberaten, die bezwecken, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie die Annahme der Motion Gmür-Schönenberger 25.4558, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, ein nationales Tätermonitoring im Bereich der häuslichen Gewalt einzuführen. Zudem beantragt die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion Maret 25.4556 in geänderter Fassung anzunehmen. Mit der Änderung soll der Auftrag an den Bundesrat präzisiert werden: Das Rahmengesetz soll nicht nur dem Schutz vor häuslicher Gewalt dienen, sondern auch den Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt erfassen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die bestehenden Schutzmechanismen im Bereich der häuslichen, sexualisierten und geschlechtsbezogenen Gewalt derzeit zu stark fragmentiert sind und erhebliche kantonale Unterschiede bestehen. Ein Rahmengesetz könnte zu mehr Übersichtlichkeit, besserer Koordination und einer stärkeren Vereinheitlichung beitragen. Ein nationales Tätermonitoring würde zudem helfen, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Wiederholungstaten wirksamer zu verhindern. Eine Minderheit beantragt, die Motion 25.4556 abzulehnen. Sie ist der Auffassung, dass die bestehenden Instrumente ausreichen und dass die Zuständigkeit für deren Weiterentwicklung bei den Kantonen liegt.
Gesetzliche Grundlage für die Herausgabe von Steuerdaten in familienrechtlichen Verfahren
Die Kommission hat einstimmig eine Kommissionsmotion (26.4058) eingereicht, welche den Bundesrat mit der Schaffung einer bundesrechtlichen Lösung für die Frage der Herausgabe von Steuerdaten in familienrechtlichen Verfahren beauftragt, die auch auf unverheiratete Personen Anwendung findet.
Weitere Geschäfte
- Ohne Gegenantrag hat die Kommission beschlossen, ihre Kommissioninitiative 25.436 «Landesverweisungen durch Strafbefehl» zurückzuziehen. Dies vor dem Hintergrund, dass ihre Schwesterkommission eine eigene Initiative mit breiterer Formulierung eingereicht hat, die es offen lässt, ob die Landesverweisung per Strafbefehl oder durch eine Migrationsbehörde ausgesprochen werden kann (26.405). Die RK-N hat dieser Initiative bereits zugestimmt, sodass die RK-S nun mit deren Umsetzung betraut ist.
- Die Kommission hat im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes (25.088) verschiedene Expertinnen und Experten sowie eine Vertretung des Bundesgerichts angehört. Im Zentrum der Anhörungen stand insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Urteil eines internationalen Gerichts ein Anlass für die Revision eines Urteils des Bundesgerichts geben kann.
- Die Kommission hat die Detailberatung der Revision des Erwachsenenschutzrechts (25.096) fortgesetzt und der Verwaltung im Hinblick auf eine ihrer nächsten Sitzungen einen Auftrag für Abklärungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiativen Vogler 16.428 und 16.429 erteilt.
Die Kommission tagte am 2. und 3. Juli 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Steinemann (V/ZH) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Jans in Bern.