Die Vorlage sieht verschiedene punktuelle Änderungen des Zivilgesetzbuches vor. Dazu gehören die ausdrückliche Regelung der Begründung von Stockwerkeigentum bei noch nicht erstellten Bauten, ein Klagerecht zur Errichtung eines Erneuerungsfonds sowie eine gesetzliche Grundlage für die Regelung von Sondernutzungsrechten. Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf, das geltende Stockwerkeigentumsrecht an die heutigen Bedürfnisse anzupassen und bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage ab. Sie erachtet das geltende Stockwerkeigentumsrecht als bewährt und sieht keinen grundsätzlichen Anpassungsbedarf. Die bestehenden Regelungen böten den Gemeinschaften ausreichend Gestaltungsspielraum und gewährleisteten dank gefestigter Lehre und Rechtsprechung bereits heute Rechtssicherheit. Die Kommission wird die einzelnen Bestimmungen an ihrer nächsten Sitzung im Rahmen der Detailberatung prüfen.
Kommission verlangt Prüfung der zivilrechtlichen Haftung und des Risikomanagements bei der F-35-Beschaffung
Die Kommission hat einstimmig ein Kommissionspostulat (26.4713) eingereicht, das eine Prüfung möglicher zivilrechtlicher Haftungsansprüche des Bundes gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Beschaffung der F-35-Kampfflugzeuge verlangt. Die Kommission geht davon aus, dass dem Bund ein Schaden entstanden ist, weil sich der bei der Beschaffung als verbindlich erachtete Fixpreis letztlich nicht als solcher erwiesen hat. Im Fokus stehen insbesondere die externen Rechtsvertretungen, die den Bund bei der Beschaffung rechtlich beraten und begleitet haben. Der Bundesrat soll aufzeigen, welche Massnahmen zur Wahrung allfälliger Ansprüche erforderlich sind und welche rechtlichen oder gerichtlichen Schritte gegen diese Dritte infrage kommen. Darüber hinaus verlangt die Kommission eine Überprüfung der rechtlichen Strukturen und des Risikomanagements bei internationalen Rüstungsbeschaffungen.
Kommission spricht sich gegen eine Anpassung der Altersgrenzen aus
Die Kommission hat mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission (26.456), die eine einheitliche Altersgrenze von 70 Jahren für die von der Bundesversammlung gewählten Personen vorsieht, nicht zuzustimmen. Gleichzeitig hat sie mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, ihre eigene Kommissionsinitiative (26.452) zur Anhebung der Altersgrenze für die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt auf 70 Jahre zurückzuziehen. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass eine Anpassung der Altersgrenzen aufgrund der geltenden sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung verbunden wäre und sich eine einzelfallbezogene Lösung für die Bundesanwaltschaft nicht aufdrängt.
Für ein Verbot von Nazisymbolen
Die Kommission ist mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf den Entwurf des Bundesrates zu einem Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (26.057) eingetreten. Sie erachtet das Verbot nationalsozialistischer Symbole als wichtiges Signal dafür, dass die öffentliche Verwendung solcher Symbole in der Schweiz nicht toleriert wird. Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, Verstösse mittels Ordnungsbusse unmittelbar zu ahnden, ohne dass dafür ein ordentliches Strafverfahren erforderlich ist. Eine Minderheit lehnt das Gesetz ab. Sie ist der Ansicht, dass die Vorlage keinen Beitrag zur Verhinderung von antisemitischen Vorfällen leistet und verweist auf die bereits existierende Möglichkeit, die Diskriminierung und Aufruf zu Hass gemäss Artikel 261bis Strafgesetzbuch zu bestrafen. Die Kommission wird die Einzelfragen der Vorlage im Rahmen der Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung vertiefen.
Schweizer Recht auch für Iranerinnen und Iraner
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, das Änderungsprotokoll zum Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran (25.100) zu genehmigen. Damit wird die Sonderregelung aus dem Jahr 1934 aufgehoben, wonach iranische Staatsangehörige in bestimmten Bereichen des Personen-, Familien- und Erbrechts dem iranischen Recht unterstehen. Künftig würden die allgemeinen Regeln des internationalen Privatrechts und grundsätzlich das schweizerische Recht gelten, was die Rechtssicherheit erhöht, Verfahren vereinfacht und die Rechtsanwendung für die Gerichte erleichtert.
Bekämpfung von Zwangsarbeit
Mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin beantragt die Kommission ihrem Rat, die parlamentarische Initiative Gredig 21.427 «Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht» abzuschreiben. Die Kommission ist der Auffassung, dass das Anliegen der Initiative im Rahmen der bevorstehenden Beratungen zur Konzernverantwortungsinitiative 2.0 und zu einem allfälligen Gegenentwurf behandelt werden kann. Eine Minderheit spricht sich hingegen dafür aus, die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative gerade mit Blick auf diese Beratungen um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Weitere Geschäfte:
- Die Kommission hat Anhörungen zur Befragung von Kindern durchgeführt, die Opfer von Gewalt geworden sind. Sie wird die Beratungen zu diesem Thema sowie zum besseren Schutz minderjähriger Zeuginnen und Zeugen an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen.
- Mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einen Antrag auf Rückzug ihrer Kommissionsinitiative 24.401 «Hassrede in den Katalog der Landesverweisung aufnehmen» abgelehnt. Stattdessen spricht sie sich dafür aus, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zu beauftragen.
- Die Kommission ist einstimmig auf den vom Ständerat in der Herbstsession verabschiedeten Entwurf der Verordnung der Bundesversammlung über die Anpassung der Lohnbestimmungen für die von der Vereinigten Bundesversammlung gewählten Personen (26.424) eingetreten. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft wird in der Wintersession vom Nationalrat beraten.
Die Kommission tagte am 29. und 30. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Steinemann (V/ZH) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans und Bundesrat Martin Pfister in Bern.