Nachdem die Kommission bereits an einer früheren Sitzung auf die Vorlage eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung abgeschlossen. Dabei ist sie mehrheitlich den Anträgen des Bundesrates gefolgt. Eine Anpassung hat sie bei der Aufbewahrung der rechtsmedizinischen Dokumentation von Verletzungen und Spuren sowie der Spuren vorgenommen: Die Aufbewahrungsdauer soll für die Dokumentation mindestens 15 Jahre und für die Spuren mindestens 5 Jahre betragen. Zudem hat die Kommission präzisiert, dass die Kantone sicherstellen müssen, dass Opfern und ihren Angehörigen «genügend» Notunterkünfte sowie vorübergehende Unterkünfte zur Verfügung stehen. Eine Minderheit beantragt hingegen, die entsprechende Bestimmung zum Unterkunftsangebot vollständig aus dem Entwurf zu streichen. Eine weitere Minderheit beantragt, die Kantone zu verpflichten, die Weiterleitung der Kontaktdaten von Opfern und deren Angehörigen – mit deren Zustimmung – an eine Beratungsstelle sicherzustellen. Schliesslich verlangt eine Minderheit, dass der Bundesrat die Anforderungen an die spezialisierten medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen in einer Verordnung konkretisiert und entsprechende Qualitätsstandards festlegt.
Eintreten auf die Reform des Bundesgerichtsgesetzes
Die RK-N hat sich als Kommission des Zweitrates mit dem Entwurf zur Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes (25.088) befasst, den der Ständerat in der Frühjahrssession verabschiedet hatte. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten, hat aber beschlossen, vor der Detailberatung Anhörungen durchzuführen. Die Kommission möchte die interessierten Kreise insbesondere zu den Änderungen durch den Erstrat und zur Frage der Revision von Bundesgerichtsentscheiden, die als Verletzung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz angesehen werden, konsultieren.
Strafbarkeit von Aufrufen zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts
Gestützt auf die Zustimmung der beiden Räte hat die Kommission, nachdem sie einen Abschreibungsantrag mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt hatte, die Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen 21.513, 21.514, 21.515, 21.516, 21.522 und 21.527 aufgenommen. Diese gleichlautenden Initiativen verlangen, die Diskriminierung und den Aufruf zu Hass aufgrund des Geschlechts unter Strafe zu stellen.
Massnahmen im Sanktionenvollzug
Die Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen die Annahme der Motion 25.4415 ihrer Schwesterkommission beschlossen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, zweckmässige Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen für den Sanktionenvollzug vorzulegen. Dabei soll er unter anderem prüfen, ob Anpassungen notwendig sind, damit Nutzen und Kosten für stationäre Massnahmen nach Artikel 59 StGB in einem angemessenen Verhältnis stehen. Demgegenüber hat die Kommission ihre Kommissionsinitiative 24.464 zurückgezogen. Im selben Zusammenhang hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen, die Kommissionsmotion (26.3516) «Keine stationären therapeutischen Massnahmen bei Landesverweisung» einzureichen. Sie beauftragt den Bundesrat, das Strafgesetzbuch so anzupassen, dass der Widerspruch zwischen dem Vollzug stationärer therapeutischer Massnahmen im Sinne von Artikel 59 StGB und der in Artikel 66a StGB vorgesehenen obligatorischen Landesverweisung beseitigt wird. Zu beiden Motionen beantragt eine Minderheit ihrem Rat die Ablehnung.
Automatisierte Ermittlung und künstliche Intelligenz
Die Kommission hat sich mit verschiedenen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz sowie der digitalen Kommunikation befasst. Mit einem einstimmig angenommenen Kommissionspostulat (26.3517) soll der Bundesrat dazu aufgefordert werden, die Strafprozessordnung im Hinblick auf ihre Tauglichkeit zu analysieren, den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden. Es soll insbesondere der Einsatz von automatisierten Verfahren bei der Ermittlung oder der Umgang mit digitalen und cloudbasierten Beweismitteln beleuchtet und die Frage geklärt werden, ob der gesetzliche Rahmen allenfalls angepasst werden muss. Weiter hat die Kommission die Frage diskutiert, ob eine gesetzliche Grundlage für eine Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten geschaffen werden soll. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie im Grundsatz einen Handlungsbedarf bejaht, aber noch kein konkretes parlamentarisches Instrument beschlossen. Die Frage wird an einer nächsten Sitzung wieder aufgenommen.
Überschuldete Privatpersonen: Weitgehende Übereinstimmung mit dem Ständerat
Die Kommission beantragt ihrem Rat im Geschäft 25.019 mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, in der Frage des Einbezugs der Mietkosten (Art. 339 Bst. b SchKG) an der Version des Nationalrats festzuhalten. Bei den übrigen Differenzen beantragt sie mit teilweise knappen Stimmenverhältnissen, sich den Beschlüssen des Ständerats anzuschliessen.
Weitere Geschäfte
- Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission der von ihrer Schwesterkommission eingereichten Initiative 26.405, «Verfahren der Landesverweisungen vereinfachen», zugestimmt. Mit der Initiative wird verlangt, dass die Landesverweisung in Zukunft durch eine geeignetere Behörde (per Strafbefehl oder durch die Migrationsbehörde) angeordnet werden kann. Nun ist es Aufgabe der RK-S, einen entsprechenden Erlassentwurf auszuarbeiten.
- Die Kommission hat im Zusammenhang mit der Vorlage des Bundesrates zur Revision des Erwachsenenschutzrechtes (25.096) Anhörungen durchgeführt. Sie hat die Standpunkte verschiedener in diesem Bereich tätiger Organisationen und von Fachpersonen aus der Praxis eingeholt. So konnte sie sich ein umfassendes Bild verschaffen und alle Informationen zusammentragen, die sie benötigt, um ihre Arbeiten an einer der nächsten Sitzungen fortzusetzen.
- Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 25.4395 anzunehmen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Rechtsgrundlagen für die Organisation des Bundesstrafgerichts zu unterbreiten. In erster Linie geht es um die klare Trennung der ersten und zweiten Instanz.
Die Kommission tagte am 16. und 17. April 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Steinemann (V/ZH) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Jans in Bern.