Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates verabschiedet mit 9 zu 1 Stimmen ihren Entwurf 3 zu einer Beteiligung des Bundes an allfälligen Vergleichslösungen, die aus dem Austausch am runden Tisch im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans-Montana hervorgehen, nachdem die Räte diese Fragen in der Frühjahrsession aus der bundesrätlichen Vorlage herausgetrennt hatten (26.022).

Die Kommission nahm die Gelegenheit wahr, sich mit dem Neuenburger alt Staatsrat Laurent Kurth austauschen, der vom Bundesrat am 22. April 2026 zum Leiter des Runden Tisches ernannt wurde. Nach einer ausführlichen Diskussion hat sie sich zum Prinzip der Selbstorganisation des runden Tisches bekannt und darauf verzichtet, den Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des runden Tisches im Gesetz vorzugeben. Unbestritten war sodann der Grundsatz, dass sich der Bund mit einem Betrag von insgesamt höchstens 20 Millionen an Vergleichen beteiligen kann, die aus dem Austausch am runden Tisch hervorgehen. Mit 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und dem Stichentscheid des Präsidenten beantragt sie ihrem Rat, die Voraussetzungen, nach denen der Bundesrat über die Beteiligung an Vergleichen entscheidet, im Gesetz exemplarisch zu nennen (etwa das Kriterium, dass die Gleichbehandlung der Opfer oder ihrer Angehörigen gewährleistet ist oder dass der Vergleich auch von einer Mehrheit der Opfer oder ihrer Angehörigen getragen wird). Eine Minderheit ist demgegenüber der Ansicht, dass das Gesetz dem Bundesrat keine Kriterien vorgeben soll. Die Vorlage wird in der Sommersession vom Ständerat und vom Nationalrat voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

PACS für die S​chweiz

Die Kommission hat mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Caroni 22.448, «Ein PACS für die Schweiz» im Hinblick auf die Vernehmlassung verabschiedet. Der Vorentwurf verfolgt das Ziel, in einem Spezialgesetz die formelle Lebenspartnerschaft (Pacte civile de solitarité, PACS) als neues Rechtsinstitut für Paarbeziehungen in der Schweiz zu schaffen. Sie soll mit Blick auf ihre Rechtswirkungen zwischen dem Konkubinat und der Ehe angesiedelt sein und sich insbesondere am bewährten Vorbild der Kantone Neuenburg und Genf orientieren. Die Vernehmlassung zur Vorlage wird noch vor der Sommersession eröffnet.

Unterhaltspflicht für volljährige Jugen​dliche

Die Kommission hat mit 6 zu 5 Stimmen der parlamentarischen Initiative Maillard 25.446 «Unterstützung der Ausbildung und Harmonisierung der Unterhaltspflicht für Jugendliche» Folge gegeben. Während Eltern verpflichtet sind, für den Unterhalt volljähriger Jugendlicher in Ausbildung ihr gesamtes Einkommen oberhalb des Existenzminimums einzusetzen, entfällt eine solche Pflicht grundsätzlich, wenn sich volljährige Jugendliche nicht in Ausbildung befinden. Gehen sie zudem keiner Erwerbstätigkeit nach, liegt die Verantwortung in diesen Fällen in erster Linie beim Staat in Form von Sozialhilfe. Die Kommission erachtet diese Situation als unbefriedigend. Sie ist der Ansicht, dass in einer zweiten Phase zu prüfen ist, wie die Unterhaltspflicht der Eltern angepasst werden kann, damit staatliche Mittel gezielter für die Förderung von Ausbildungen eingesetzt werden können. Das Geschäft geht nun an die Schwesterkommission, die darüber entscheidet, ob sie dem Beschluss, der Initiative Folge zu geben, zustimmt.

Weitere Gesch​äfte

  • Weiter hat die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen der Standesinitiative des Kantons Tessin 25.309 «Änderung von Artikel 7 der Strafprozessordnung. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder ihrer kommunalen gesetzgebenden Behörden für Äusserungen im Gemeinderat oder in der Gemeindeversammlung auszuschliessen oder zu begrenzen» Folge gegeben. Die Kommission teilt die Einschätzung, dass die Mitglieder kommunaler Behörden einen besseren Immunitätsschutz geniessen sollten. Das Geschäft geht nun an die Schwesterkommission.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen die Ablehnung der Motion Funiciello 24.3676 «Betroffene schützen. Strafverfolgungsbehörden aus- und weiterbilden» sowie der Motion der RK-N 26.3000 «Anpassung der Strafprozessordnung (StPO) betreffend Aus- und Weiterbildung der Strafbehörden». Sie ist der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, in diesem Bereich in die Kompetenz der Kantone einzugreifen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der beiden Motionen.
  • Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates vom 26. September 2025 in Erfüllung des Postulats 23.3205 «Jugendkriminalität, Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Sanktionen und Prävention» zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang hat sie der Verwaltung den Auftrag erteilt, zusätzliche Ausführungen zu Intensivtätern vorzulegen, und beschlossen, an einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen durchzuführen. Die Beratung der Motion Fehr Düsel 24.3115 «Verschärfung des Jugendstrafrechts» hat sie bis dahin sistiert.
  • Die Kommission hat im letzten Quartal die Kommissionsinitiative 26.405 «Verfahren der Landesverweisungen vereinfachen» eingereicht. Ihre Schwesterkommission hat dieser Initiative an ihrer Sitzung vom 16. April 2026 zugestimmt, sodass die Kommission nun den Auftrag hat, eine Vorlage im Sinne der Initiative auszuarbeiten. Da das Anliegen der Motion 25.3428 «Landesverweisungen durch Strafbefehl» und der Initiative 25.436 «Landesverweisungen durch Strafbefehl» somit aufgenommen ist, lehnt die Kommission diese ohne Gegenantrag ab.
  • Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Nantermod 25.425, «Folgen einer unrechtmässigen Änderung des Aufenthaltsortes des Kindes» mit 4 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten, keine Folge gegeben. Das Geschäft geht zurück an die Schwesterkommission.

Die Kommission hat am 23. April 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL, AR) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans in Bern getagt.

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