Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung erste Entscheide zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (25.082) gefällt hatte (siehe Medienmitteilung vom 17. April 2026), hat sie sich nun mit einem weiteren zentralen Punkt der Vorlage befasst. Mit 13 zu 10 Stimmen hat sie entschieden, dass künftig eine einzige nationale Gemeinschaft als Anlaufstelle für E‑GD-Inhaberinnen und ‑Inhaber sowie Gesundheitsfachpersonen und -einrichtungen dienen soll. Sie zieht damit weitere Lehren aus dem aktuellen elektronischen Patientendossier (EPD), das dezentral angelegt ist und bei dem nun eine starke Konsolidierung der verschiedenen, sich konkurrenzierenden Stammgemeinschaften zu beobachten ist. Mit 11 zu 3 Stimmen bei 10 Enthaltungen sieht die Kommission vor, dass die Gemeinschaft für das E-GD von den Kantonen betrieben und finanziert werden soll. Eine Minderheit beantragt, diese Aufgabe beim Bund anzusiedeln.
Die Kommission liess sich zudem über die Ausgestaltung der Transition von der EPD-Infrastruktur zur E-GD-Infrastruktur informieren. Sie unterstützt die Absicht des Bundesrates, zusammen mit den Kantonen und Gemeinschaften auf eine weitere Konsolidierung der Plattformen für das EPD hinzuwirken. Auch begrüsst die Kommission, dass der Bund im Hinblick auf die Einführung des E-GD eine Beschaffung der Infrastruktur unter Vorbehalt prüfen wird, sobald die Vorgaben dazu genügend klar sind. So könne Investitionssicherheit hergestellt und der Übergang vom EPD zum E-GD so weit wie möglich beschleunigt werden.
Bereits an der letzten Sitzung hatte die Kommission die Verwaltung mit vertieften Abklärungen zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beauftragt. Sie wird ihre Beratungen nach der Sommerpause fortsetzen, wenn diese Abklärungen vorliegen.
Cannabisproduktegesetz zur Überarbeitung zurück in die Subkommission
Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, die Arbeiten an ihrer Vorlage in Umsetzung der pa. Iv. Siegenthaler «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» (20.473) fortzuführen. Sie stellt fest, dass die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung geteilt sind. Eine Mehrheit der Kantone lehnt die Vorlage in der jetzigen Form ab, eine Minderheit der Kantone und die Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren stimmen ihr eher zu. Vertretungen der Städte, Organisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention und der Hanfbranche stehen dem Entwurf mehrheitlich positiv gegenüber, während sich Organisationen aus den Bereichen der Polizei und Justiz grösstenteils neutral äussern. Unbestritten ist, dass die öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz im Zentrum einer neuen Regulierung von Cannabis stehen sollen. Es wird aber gefordert, den Jugendschutz zu stärken und spezifische Massnahmen für Minderjährige vorzusehen. Die Kantone erachten den Vollzug als zu komplex und verlangen mehr Mittel dafür. Kritisch diskutiert wird auch der Online-Verkauf.
Die Kommission begrüsst, dass zahlreiche Rückmeldungen zu ihrem Vorschlag für eine Neuausrichtung der Cannabispolitik eingegangen sind. Sie hat ihre Subkommission beauftragt, die wesentlichen Kritikpunkte aus der Vernehmlassung zu prüfen und die Vorlage zu überarbeiten. Die Subkommission wird sich im Verlaufe dieses Jahres darüber beugen. Eine Sistierung der Arbeiten bis zur vollständigen Auswertung der Pilotversuche hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Besserstellung arbeitgeberähnlicher Personen in der Arbeitslosenversicherung: Vorlage auf der Zielgeraden
In der Differenzbereinigung zu ihrer Vorlage in Umsetzung der pa. Iv. Silberschmidt «Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein» (20.406) schliesst sich die Kommission der alternativen Variante des Ständerates an. Diese basiert auf einer Regulierungsfolgeabschätzung, welche die ständerätliche SGK in Auftrag gegeben hatte. Die SGK-N begrüsst den reduzierten Umsetzungsaufwand und die verstärkte Missbrauchsbekämpfung durch diese neue Lösung ebenso wie die erstellten Kostenschätzungen.
Gesetzliche Grundlagen für die einmalige Datenerhebung im KVG
Die Kommission hat die Änderung des KVG bezüglich der Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten (26.031) mit 17 zu 8 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Zuvor war sie mit demselben Stimmenverhältnis auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission spricht sich damit für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einführung des Once-Only-Prinzips bei der Datenerhebung aus. Damit soll insbesondere das Projekt «Spitalstationäre Gesundheitsversorgung» (SpiGes) umgesetzt, aber auch die Möglichkeit einer späteren Integration von Daten aus dem ambulanten Bereich geschaffen werden. Das Projekt SpiGes zielt darauf ab, die Datenerhebung und -nutzung in den Spitälern mittels einer gemeinsamen – durch das BFS betriebene – Plattform zu vereinfachen. Die Kommission betont die Relevanz des Datenschutzes, einer Unterscheidung zwischen aggregierten und Individualdaten sowie einer klaren Regelung, wer diese Daten empfangen darf. Diese Punkte sieht sie in der Vorlage als gegeben. Minderheiten beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten oder sie an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, die einmalige Erhebung der Daten ohne zentrale Plattform umzusetzen.
In der Detailberatung beantragt die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, den Entwurf um ein Verfahren für die Anpassung der Datenerhebung zu ergänzen. Auf diese Weise erhalten die Datenempfänger, insbesondere die Leistungserbringer, über einen formalisierten Prozess die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen der zu erhebenden Daten zu beantragen (Art. 22a Abs. 5bis). Dies soll sicherstellen, dass Datenlücken vermieden und der Nutzen für die Datenempfänger durch einen, sich an ändernde Bedürfnisse anpassbaren Datensatz gesichert ist. Für eine Minderheit der Kommission reichen die existierenden Verfahren des BFS diesbezüglich aus.
Die Vorlage ist damit bereit für die Sommersession.
Weitere Geschäfte
Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin hat die SGK-N der pa. Iv. de Courten «Minimale Beitragszeiten für AHV und IV» (25.428) Folge gegeben. Die Kommission möchte damit für mehr Leistungsgerechtigkeit in der AHV und IV sorgen und verhindern, dass auch bei kurzen Beitragszeiten lebenslange Renten ausgerichtet werden.
Die Kommission beantragt mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Mo. Mühlemann «Sportvereine bei der Unfallversicherungspflicht finanziell und administrativ wirksam entlasten. Differenzierte Regelung für ehrenamtliche Tätigkeit» (25.3590) anzunehmen. Sie unterstützt das Anliegen, die finanzielle Herausforderung der risikobedingt hohen Unfallversicherungsprämien für Vereine im Breitensport durch eine differenzierte Lösung gezielt anzugehen.
Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Mo. Würth «Marschhalt bei neuen Empfehlungen zum mässigen Alkoholkonsum» (25.4153) anzunehmen. Sie weist darauf hin, dass solche Empfehlungen in die Eigenverantwortung eingreifen und deren Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Daher soll der Bundesrat sorgfältig abwägen, bevor er Richtlinien verabschiedet.
Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission eine Änderung der Mo. FK-S «Vollständige Finanzierung von Swissmedic über Gebühren und Abgaben» (25.4413). Wie der Ständerat befürwortet auch die SGK-N die Einführung einer Abgabe auf Medizinprodukte sowie die Überprüfung der bestehenden Gebühren und Abgaben. Damit diese angemessen festgesetzt werden können, muss aus ihrer Sicht aber geklärt werden, was unter einem effizienten Betrieb von Swissmedic zu verstehen ist. Zudem sollen generell die Bereiche Strafrecht und Rechtsetzung weiterhin nicht über Gebühren oder Abgaben finanziert werden.
Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, sich dem Ständerat anzuschliessen und die Mo. SGK-S «Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen» (25.3424) in der ursprünglichen Fassung anzunehmen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien), die für die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzuhalten sind, in der Anwendung gestärkt und die einschlägigen Vorgaben konkretisiert werden müssen. Im Hinblick auf die Verabschiedung eines Kommissionsvorstosses zu diesem Thema hat sie die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt. Sie wird die Arbeiten an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen. Im Rahmen dieser Beratungen wurde die pa. Iv. Hess Lorenz«Das Potenzial von Artikel 32 KVG endlich nutzen» (25.426) vom Urheber zurückgezogen.
Die Kommission hat die Vorprüfung der pa. Iv. Schmezer «Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmenden in der betrieblichen kollektiven Unfall- und Krankenversicherung (Änderung von Art. 95a VVG)» (25.457) aufgenommen. Sie hat die Verwaltung mit Abklärungen beauftragt und wird die Beratung an einer der nächsten Sitzungen fortsetzen.
Die Kommission beantragt, den folgenden parlamentarischen Initiativen und Standesinitiativen keine Folge zu geben:
- Iv. Fraktion Grüne «Die Bevölkerung will es und so denkt die Schweiz!» (25.468): mit 17 zu 8 Stimmen
- Iv. Fraktion Grüne «Für ein gerechtes KVG und die Entlastung der Spitäler, aber nicht auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten» (25.475): mit 17 zu 8 Stimmen
- Iv. de Courten «Missbräuchlichen Transfer von Ergänzungsleistungen ins Ausland verhindern» (25.429): mit 17 zu 8 Stimmen
- Iv. SG «Kostendeckende Tarife für versorgungsrelevante Spitäler» (24.304): mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen
- Iv. JU «Einfacher Zugang zu Ergänzungsleistungen für Anspruchsberechtigte» (24.316): mit 16 zu 9 Stimmen
Ausserdem tauschte sich die Kommission mit der Bundesrätin und Vertretungen der Kantone sowie der Tarifpartner über den Wechsel zum neuen ambulantenGesamttarifsystem bestehend aus TARDOC und Ambulanten Pauschalen aus. Sie stellt fest, dass die Tarifpartner unbeabsichtigte Auswirkungen oder Schwierigkeiten laufend angehen, aber es eine gewisse Zeit für die Verbesserung des neuen Systems benötigt. Sie wird sich wieder mit diesem tiefgreifenden Wechsel befassen, wenn mehr Erfahrungen vorliegen.
Die Kommission tagte am 6., 7. und 8. Mai 2026 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Regine Sauter (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.