Angesichts der sich verschärfenden Engpässe bei medizinischen Gütern hält es die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) für notwendig, dem Bund neue Kompetenzen einzuräumen. Sie spricht sich grundsätzlich für den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» aus, der das Initiativanliegen aufnimmt, aber einen gezielteren Ansatz vorschlägt.

Die Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen auf den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»(26.036) eingetreten. Die Initiative, die von rund zwanzig Akteuren des Gesundheitswesens lanciert wurde, zielt darauf ab, die Versorgung mit Arzneimitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern zu verbessern. Sie will dem Bund eine neue verfassungsmässige Kompetenz übertragen, mit welcher dieser entlang der gesamten medizinischen Wertschöpfungskette ‒ von der Forschung bis zur Abgabe von Heilmitteln ‒ neue Befugnisse erhält.

Der Bundesrat teilt das Initiativanliegen. Dennoch hat er dem Parlament einen direkten Gegenentwurf unterbreitet, mit welchem in seinen Augen die aktuellen Herausforderungen im Versorgungsbereich verhältnismässiger und wirksamer bewältigt werden können. Dieser Gegenentwurf räumt dem Bund neue Kompetenzen in Sachen Versorgungssicherheit bei wichtigen medizinischen Gütern ein, allerdings nur in den Bereichen, in denen die Kantone und die Industrie Versorgungsengpässe nicht allein zu beheben vermögen. Der Bund hätte zu definieren, welche Güter als «wichtige medizinische Güter» gelten, und deren Versorgungslage aktiv zu überwachen. Nötigenfalls wäre er befugt, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und unter Berücksichtigung der Rolle der Kantone und der Wirtschaft Massnahmen zu ergreifen, um Versorgungsprobleme zu verhindern oder zu beheben. Er könnte so beispielsweise wirtschaftliche Anreize setzen und wichtige medizinische Güter beschaffen, herstellen lassen oder – als letzte Option – selbst produzieren. Zudem würde er sich auf internationaler Ebene für eine Verbesserung der Versorgungssicherheit einsetzen.

Die Kommission weist darauf hin, dass Versorgungssicherheit immer wichtiger wird. Nach der Anhörung des Initiativkomitees sowie von Vertreterinnen und Vertretern von Leistungserbringern, Versicherern und Herstellern medizinischer Produkte stellt sie fest, dass die Akteure des Gesundheitswesens tagtäglich mit Engpässen bei medizinischen Gütern konfrontiert sind. Diese kritische Situation kann der Patientensicherheit schaden und zu Mehrkosten führen. Aus Sicht der Kommission besteht Handlungsbedarf. Sie ist wie der Bundesrat der Meinung, dass die Verteilung der in der Verfassung verankerten Kompetenzen so zielgerichtet und pragmatisch wie möglich überdacht werden sollte. An ihrer nächsten Sitzung wird die Kommission den Text des Gegenentwurfs eingehend prüfen, insbesondere in Bezug auf die Subsidiarität und das Ausmass der Interventionsmöglichkeiten des Bundes.

Eine Minderheit ist der Auffassung, dass der Gegenentwurf keine Verbesserung gegenüber dem Status quo darstellt, und beantragt daher Nichteintreten.

Versandhandel mit Arzneimitteln: Kommission will Vernehmlassungsergebnisse abwarten

Die Kommission hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung mit der Revision 3a des Heilmittelgesetzes (25.074) befasst.

In der Sommersession nahm der Ständerat in diese umfassende Revision eine Bestimmung auf, die den Versandhandel mit Arzneimitteln gestattet (Art. 27). In den Augen der Kommission hat diese Änderung weitreichende Auswirkungen und sollte daher eingehend geprüft werden. Der Bundesrat wiederum möchte diese Frage im Rahmen der Revision 3b regeln und hat kürzlich seinen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Kommission möchte eine kohärente Gesetzgebung gewährleisten, weshalb sie einstimmig beschlossen hat, entsprechende Anträge erst nach Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse im vierten Quartal auszuarbeiten. Zudem hat sie die Verwaltung um Auskünfte zur Regelung der Hospital Exemptions für nicht zugelassene neuartige Therapien (Art. 9c) ersucht. Sie wird die Beratung dieser beiden Differenzen im November fortsetzen.

Bei den anderen Differenzen hat sie die folgenden Anträge beschlossen:

  • Betreffend Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe c zur befristeten Zulassung beantragt sie ohne Gegenantrag, sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.
  • In Bezug auf die Versorgung mit Tierarzneimitteln beantragt die Kommission ohne Gegenantrag, die vom Ständerat beschlossenen Änderungen der Artikel 14 und 14a zu übernehmen. Da sie diese Massnahmen für die Sicherstellung der Versorgung jedoch für unzureichend hält, beantragt sie mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, am neuen Artikel 14b festzuhalten, welchen der Nationalrat angenommen hatte.
  • Der Ständerat beschloss, Finanzhilfen des Bundes für die Betreiber von elektronischen Systemen für Medikationspläne vorzusehen (Art. 26abis). Die Kommission beantragt mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese neue Bestimmung zu streichen, da sie der Meinung ist, dass die Entwicklung dieser Instrumente dem Markt überlassen bleiben sollte.
  • Die Kommission ist der Auffassung, dass im Rahmen von stationären pädiatrischen Behandlungen für alle Arzneimittel – und nicht nur für Arzneimittel, die ausserhalb der Zulassung angewendet werden – ein elektronisches System zur Entscheidunterstützung genutzt werden sollte. Sie beantragt ohne Gegenantrag, Artikel 26b Absatz 1 entsprechend zu präzisieren.
  • Bei Artikel 43a beantragt sie mit 15 zu 10 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Sie erachtet die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit bei Tierarzneimitteln für neuartige Therapien als verhältnismässig und notwendig.
  • Bei der Nachbeobachtung der Wirksamkeit und der unerwünschten Wirkungen (Art. 59a) spricht sich die Kommission ohne Gegenantrag für den präziseren Wortlaut des Ständerates aus.
  • Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin beantragt die Kommission, am neuen Artikel 64h festzuhalten, der vorsieht, dass die Pflicht zur Nutzung des Informationssystems Antibiotika in der Veterinärmedizin auf Arzneimittel mit antiparasitären oder anderen antimikrobiellen Wirkstoffen ausgeweitet werden kann.
  • Zu guter Letzt lehnt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Bestimmung ab, wonach der Bund verpflichtet werden soll, weiterhin die Datenbank SwissPedDose zu finanzieren (Art. 67a).

Im Hinblick auf die Beratung der Differenzen im Nationalrat, die voraussichtlich in der Wintersession stattfindet, wurden mehrere Minderheitsanträge eingereicht.

Für eine pragmatische Umsetzung der Revision des Tabakproduktegesetzes

Die Kommission wurde zur geplanten Revision der Tabakprodukteverordnung konsultiert, mit der die rechtlichen Anpassungen infolge der Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» konkretisiert werden. Die Kommission hat sich mit jeweils 16 zu 9 Stimmen den drei Empfehlungen ihrer ständerätlichen Schwesterkommission angeschlossen (siehe Medienmitteilung der SGK-S vom 26. Juni 2026). So spricht sie sich dafür aus, Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos für alle volljährigen Personen zu erlauben und nicht nur für solche, die bereits zur Kundschaft des Unternehmens gehören (Art. 20c Abs. 1). Auch möchte sie darauf verzichten, dass die Verkaufsförderung in einem getrennten Bereich durchgeführt werden muss, wenn sie an einem öffentlich zugänglichen Ort stattfindet (Art. 20c Abs. 2). Zu guter Letzt empfiehlt sie, dass die Alterskontrolle im Internet nur einmal, nämlich bei der Einrichtung des Benutzerkontos, erfolgt (Art. 20g Abs. 2).

Um dem Willen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen, ohne den betroffenen Kreisen unverhältnismässigen Aufwand zu verursachen, hat die Kommission zudem beschlossen, folgende Empfehlungen an den Bundesrat zu richten:

  • 14: mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin: Verzicht auf die Änderung betreffend Warnhinweis zu krebserregenden Stoffen;
  • Artikel 18 und Anhang 1: mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen: Verzicht auf die Änderungen betreffend Fläche der kombinierten Warnhinweise;
  • 20a Abs. 1 Bst. a Ziff. 1: mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen: Präzisierung, dass Werbung in Publikationen erlaubt ist, die mehrheitlich über Abonnemente erhältlich sind und nicht verkauft werden;
  • 20d Abs. 3: mit 16 zu 9 Stimmen: Präzisierung, dass die Alterskontrolle anhand eines Ausweises nur dann erfolgt, wenn Zweifel an der Volljährigkeit der betreffenden Person bestehen;
  • 20f Abs. 1 Bst. d: mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung: Erbringung des Nachweises der Volljährigkeit im Internet mindestens durch Anforderungen der Vertrauensstufe 2 statt 3;
  • 20f Abs. 2: mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung: Streichung des neuen Absatzes zu einem Authentifizierungsverfahren, das den technologischen Entwicklungen entspricht;
  • 46a Abs. 2: mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin: Streichung des neuen Absatzes zur Erhebung von Gebühren;
  • 46b: mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin: Streichung des neuen Artikels zur Gebührenbemessung;
  • 46c: mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen: Streichung des neuen Artikels zu den Auslagen;
  • 47 Bst. c: mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen: dahingehende Änderung des neuen Buchstabens, dass Anhang 3a nur bei einer nachgewiesenen signifikanten Änderung der als Durchschnittsverbrauch geltenden Menge angepasst wird;
  • 49 Abs. 2: mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen: auf die Anpassung der Übergangsbestimmung zu verzichten;
  • Anhänge: mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen: Präzisierung der zollfreien Höchstmengen für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten zum oralen Gebrauch, und mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin Präzisierung des Zolltarifs für den Reiseverkehr.

Nein zur obligatorischen Krankenversicherung für Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz

Mit 16 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen ist die Kommission nicht auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des KVG zur Versicherung von inhaftierten Personen (25.099) eingetreten. Damit folgt sie dem Entscheid des Ständerats, der in der Sommersession bereits nicht auf die Vorlage eingetreten war. Die Vorlage sieht eine Ausdehnung der Versicherungspflicht auf inhaftierte Personen ohne Schweizer Wohnsitz vor. Zusätzlich sollen die Kantone und die Versicherer für alle inhaftierten Personen spezielle Versicherungsformen vereinbaren können. Derzeit kommen die Kantone für die Behandlungskosten der inhaftierten Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz auf. Die Kommission lehnt die Vorlage ab, da sie nicht vom Prinzip abweichen möchte, dass eine Versicherungspflicht nach KVG grundsätzlich nur für Personen mit Schweizer Wohnsitz vorgesehen ist. Eine Verlagerung der Kosten von den Kantonen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung sieht sie als nicht zielführend an. Viele der betroffenen Personen dürften ohnehin auf Prämienverbilligungen angewiesen sein. Zudem müsse die Gesundheitsversorgung für diese Personen auch ohne Versicherungspflicht gewährleistet werden.

Die Vorlage kommt in die Herbstsession.

Weitere Geschäfte

Mit 18 zu 6 Stimmen hat die Kommission die Mo. «Transparenz und Gleichberechtigung im Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen für medizinische Gutachten» (26.4057) eingereicht. Mit einer Verordnungsanpassung sollen das Schlichtungsverfahren präzisiert sowie die Transparenz und die Beteiligungsrechte der versicherten Personen gestärkt werden, ohne das Verfahren zu verzögern. Die Beratung ihrer im Ständerat abgelehnten Vorlage zur Umsetzung der pa. Iv. Roduit «Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV» (21.498) wird die SGK-N wieder aufnehmen, wenn die Räte über die Motion entschieden haben.

Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin resp. mit 13 zu 11 Stimmen bei jeweils 1 Enthaltung hält die Kommission an der pa. Iv. SGK-N «BVG-Altersgutschriften. Nur noch zwei statt vier Gutschriftensätze» (26.400) sowie der pa. Iv. SGK-N «BVG-Alterssparen ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag» (26.401) fest und unterbreitet diese ihrem Rat mit dem Antrag auf Folge geben. Die SGK-S hatte den parlamentarischen Initiativen Ende März die Zustimmung verweigert und in ihrem Postulat 26.3521 eine Gesamtschau möglicher Verbesserungen in der beruflichen Vorsorge verlangt. Die SGK-N betont den weitgehend unbestrittenen Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, angesichts der fehlenden Unterstützung für grössere Reformen immerhin punktuelle Verbesserungen im BVG anzugehen.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, die Mo. Rieder «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» (25.4578) anzunehmen. Diese verlangt, dass auf Trinkgeldern keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu bezahlen sind. Die SGK-N betont den freiwilligen Charakter der Trinkgelder und möchte Ungleichbehandlungen aufgrund der Zahlungsart beseitigen.

Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Poggia «Parallelimporte von Generika zulassen und Patientensicherheit gewährleisten» (25.4501) abzulehnen. Die Kommission unterstützt zwar das Anliegen, den Einsatz von Generika zu fördern und so zur Eindämmung der Gesundheitskosten beizutragen, ist aber der Meinung, die Motion werfe zu grosse Fragen auf, namentlich in Sachen Haftung und Patientensicherheit.

Die Kommission hat einstimmig die Mo. «Stärkung der WZW-Kriterien zur Sicherstellung angemessener Leistungen in der Gesundheitsversorgung» (26.4059) eingereicht. Ziel ist, besser eingrenzen zu können, wann eine Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist und folglich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird. Namentlich sollen künftig klinische Leitlinien eingefordert werden können, wenn diese beispielsweise veraltet oder nicht genügend klar sind.

Die Kommission hat sich über die Revision der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung informieren lassen. Mit dieser Revision soll die Pro-rata-Vergütung von Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause für Personen, die teilweise in einem Heim oder einem Spital leben, geregelt werden. Der Bundesrat schlägt progressive Vergütungen vor anhand von drei Stufen von mindestens 60, 90 und 120 Tagen, welche die Personen zu Hause verbringen. Die Kommission empfiehlt ihm mit 15 zu 8 Stimmen, zwei weitere Stufen von 150 und 180 Tagen einzuführen.

Die Kommission liess sich weiter über die neuen Finanzperspektiven von AHV, IV, EO und EL informieren. Sie zeigt sich besorgt über die Verschlechterung der finanziellen Aussichten der IV und wird sich der Problematik im Rahmen der anstehenden Reformen von AHV und IV annehmen.

Die Kommission tagte am 2. und 3. Juli 2026 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Regine Sauter (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.