Die Kommission unterstützt den Armeeeinsatz (25.095) einstimmig und ohne Anpassungen. Sie begrüsst die Entscheidung, die betroffenen Kantone zu unterstützen und ist der Ansicht, dass die Schweiz damit ihrer Verantwortung gerecht wird und Solidarität mit Frankreich zeigt.
Während der Beratung des Geschäfts liess sich die Kommission über grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Sicherheitsmassnahmen rund um den G7-Gipfel in Évian informieren. Diese betrafen unter anderem die Aspekte Kooperation mit den französischen Behörden, Kosten des Einsatzes, den Schutz der völkerrechtlich geschützten Personen und der ansässigen Bevölkerung sowie den Umgang mit möglichen Demonstrationen in Schweizer Städten. Dabei hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die Armee keinen Ordnungsdienst leistet und dies ausschliesslich Aufgabe der Polizeikorps ist. Die Armee unterstützt die Kantonspolizeien jedoch, indem sie insbesondere Aufgaben in den Bereichen Objektschutz, Überwachung, Erkundung, Transport und Logistik übernimmt.
Das Geschäft wird im Rahmen eines Sonderverfahrens in der Frühlingssession in beiden Räten gleichzeitig behandelt. Auch die SiK des Ständerates empfiehlt ihrem Rat einstimmig, das Geschäft ohne Anpassungen anzunehmen. Nach Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen, wenn mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert.
Abkommen im Bereich Sicherheit und Verteidigung
Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt die SiK-N ihrem Rat, an der ursprünglichen Fassung der Motion (25.3529) festzuhalten. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, mit der Europäischen Union (EU) Gespräche über die Aufnahme von Verhandlungen für ein Abkommen zu einer Partnerschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung (SDP) zu führen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Sondierungen soll der Bundesrat ein entsprechendes Verhandlungsmandat ausarbeiten und dieses den Sicherheitspolitischen sowie Aussenpolitischen Kommissionen vorlegen. Der Ständerat sprach sich für eine Änderung der Motion aus und wollte den Bundesrat beauftragen, solche Gespräche nicht nur mit der EU, sondern auch mit der NATO zu führen. Die Mehrheit der SiK-N weist darauf hin, dass mit der NATO bereits seit 1996 eine Kooperation im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) besteht und die Ziele und Inhalte dieser Kooperation jeweils in einem rechtlich unverbindlichen Abkommen mit der NATO, dem sogenannten Individually Tailored Partnership Programme (ITPP), festlegt werden. Hingegen biete die NATO keine mit der EU vergleichbare SDP an. Aus diesen Gründen spricht sich die Mehrheit gegen die Fassung des Ständerats aus. Die Kommissionsminderheit ist aus Gründen der Neutralität gegen eine Annäherung an die NATO und die EU im Bereich der Sicherheit und Verteidigung. Sie beantragt daher die Ablehnung der Motion.
Sicherung des Lauftraums: Aktualisierung des Risikoszenarios
Die Kommission liess sich an der Sitzung über den aktuellen Stand des Projektes Air 2030 informieren. Angesichts der aktuellen Herausforderungen bei der Beschaffung des Kampfflugzeugs F-35A empfiehlt die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Bundesrat mittels eines Postulats (26.3021) zu beauftragen, ein aktualisiertes Risikoszenario für die Jahre 2028-2030 vorzulegen und dabei insbesondere die Möglichkeit eines befristeten Weiterbetriebs der F-5 Tiger bis Ende 2030 als Risikoabsicherung zu prüfen. Zusätzlich soll eine erweiterte Nutzungsverlängerung der F/A-18 Flotte über 2030 hinaus geprüft werden.
Eine Minderheit ist der Ansicht, dass mit dem Postulat kein Mehrwehrt in den aktuellen Debatten bezüglich der Herausforderungen in der Luftraumsicherung geschaffen wird. Speziell die Frage eines Weiterbetriebs der F-5 Tiger-Flotte wurde bereits mit der Armeebotschaft 2025 abschliessend geklärt, mit welcher die Ausserdienststellung dieses Flugzeugtyps vom Parlament beschlossen wurde.
Massnahmen gegen Gewaltextremismus
Die SiK-N sieht Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Gewaltextremismus. Sie erachtet gewalttätige Vorfälle bei Demonstrationen sowie Gewalttaten gegen die Ordnungskräfte als inakzeptabel und prüft Massnahmen zur Schliessung von Regelungslücken, insbesondere in Bezug auf gewalttätige Zusammenrottungen, die kollektive Begehung von Straftaten aus einer Menschenmenge heraus sowie Konstellationen, in denen Täter/Innen aufgrund der Vermummung und der Dynamik der Lage faktisch straflos bleiben oder die Strafverfolgung erheblich erschwert ist. Vor diesem Hintergrund hat die SiK-N die KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und die KKPKS (Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten) sowie interessierte Kreise angehört (Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz, Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, Schweizerischer Anwaltsverband sowie die Schweizerische Menschenrechtsinstitution). Die Kommission wird ihre Beratungen an einer nächsten Sitzung fortsetzen.
Überdies liess sich die SiK-N über die aktuelle Lage im Nahen Osten, die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine und die aktuelle Lage zur Inneren Sicherheit in der Schweiz sowie über die Sicherheitspolitische Strategie 2026 informieren, die sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Schliesslich wurde die Kommission über den Stand der Top Projekte des VBS, insbesondere des Projektes RLE@NDP, informiert.
Die Kommission hat am 23. und 24. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP, VD) und teils in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister in Bern getagt.