Die SGK-S hat sich mit einer Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren (GDK) über Kosten und Nutzen, den Geltungsbereich und die Mechanismen des Gesundheitsabkommens im Weiterentwicklungsteil des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III; 26.023) ausgetauscht. Die Kommission nahm die Unterstützung der Kantone für das neue Abkommen zur Kenntnis. Da sich das Abkommen auf die Gesundheitssicherheit beschränkt, sehen die Kantone kaum Kompetenzverschiebungen im stark kantonal geprägten Gesundheitswesen. Aufgrund der technischen Natur des Abkommens beschränkt sich die inländische Umsetzung zudem auf Anpassungen auf Verordnungsstufe sowie die Regelung von Modalitäten des Einbezugs des Parlaments im Rahmen der institutionellen Bestimmungen sowie des Decision Shapings. Die Mitwirkung der Kantone in der Zusammenarbeit mit der EU funktioniere und werde weiter gestärkt.
Mit dem Gesundheitsabkommen erhält die Schweiz Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU, zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die Möglichkeit, sich wenn gewünscht am Mehrjahresprogramm der EU im Gesundheitsbereich beteiligen zu können. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens auf weitere Themen wie die Patientenmobilität müsste den regulären demokratischen Prozess zur Genehmigung eines völkerrechtlichen Abkommens durchlaufen. Die institutionellen Elemente des Abkommens sollen dessen Umsetzung im Hinblick auf Gesundheitskrisen jederzeit aktuell halten und sind klar von denjenigen der Binnenmarktabkommen abgegrenzt. Beim Beschluss allfälliger Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten behält die Schweiz ihre volle Souveränität; das ECDC erhält keine Entscheid- oder Durchsetzungsbefugnis der Schweiz gegenüber.
Die Kommission liess sich über den Umsetzungsaufwand und den konkreten Mehrwert des Abkommens für die Schweiz informieren. Namentlich die Überwachung weiterer Krankheitserreger dürfte einen gewissen Mehraufwand für Kantone und Leistungserbringer bedeuten, während die Schweiz vom Zugang zu aktuellen epidemiologischen Daten der Nachbarländer und zur Expertise des ECDC profitieren dürfte. Sie hat die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt und wird die Beratungen an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Die Kommission tagte am 30. und 31. März 2026 in Bern unter der Leitung von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.