Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) tut es ihrer Schwesterkommission des Ständerates gleich und beantragt ihrem Rat einstimmig die Zustimmung zum Bundesbeschluss zur Genehmigung des Wechsels der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura. Die SPK-N ist ebenfalls der Ansicht, dass Fragen des Finanzausgleichs nicht in diesem Bundesbeschluss geregelt werden sollen.

In der Volksabstimmung vom 22. September 2024 befürworteten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der beiden betroffenen Kantone den Wechsel der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura. Damit dieser lange, historisch bedeutsame Prozess des Kantonswechsels abgeschlossen werden kann, braucht es in einem letzten Schritt noch die Genehmigung der Bundesversammlung (24.083). Wie schon ihre Schwesterkommission des Ständerates ist SPK-N der Auffassung, dass die Anforderungen der Bundesverfassung an eine Gebietsveränderung zwischen Kantonen erfüllt sind und beantragt dem Rat einstimmig die Genehmigung. Sprechen sich beide Räte in der Frühjahrssession für eine Genehmigung aus, kann der Kantonswechsel auf den 1. Januar 2026 vorgenommen werden.

Mit 17 zu 6 Stimmen und zwei Enthaltungen spricht sich die Kommission gegen einen Antrag aus, in diesem Genehmigungsbeschluss auch zu regeln, dass die Daten der Gemeinde Moutier bei der Berechnung des Finanzausgleichs bereits zu Beginn des Kantonswechsels berücksichtigt werden, anders als dies zwischen den Kantonen Bern und Jura in ihrem Konkordat vereinbart wurde. Wie schon die Ständeratskommission ist die SPK-N der Ansicht, dass dies im ordentlichen Verfahren einer Änderung der Regelungen betreffend den Finanz- und Lastenausgleich geschehen müsste. Die Kommission hat deshalb mit 19 Stimmen zu einer bei 5 Enthaltungen beschlossen, in einem Schreiben die für diesen Bereich zuständige Finanzkommission (FK) über die von ihr geführte Diskussion zu informieren. Es obliegt dann der FK, den Handlungsbedarf zu beurteilen.

Grünes Licht für die Digitalisierung des Schengen-Visumsverfahrens

Gemäss einer neuen EU-Verordnung sind Schengen-Visumanträge künftig über eine noch zu entwickelnde elektronische Plattform der EU einzureichen. Visa werden künftig in digitaler Form ausgestellt. Diese digitalen Visa werden die Visummarke in Papierform ablösen. Einige Bestimmungen dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands bedürfen einer Umsetzung in schweizerisches Recht, damit sie anwendbar sind. Dies setzt eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) voraus (24.087).

Die Kommission ist mit 15 zu 9 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und beantragt, den Notenaustausch und die Änderungen des AIG zu genehmigen. Sie begrüsst insbesondere die Vereinfachungen für Personen und Behörden, die sich aus der Digitalisierung des Verfahrens ergeben.

Sicherheit in den Bundesasylzentren: Differenzbereinigung

Im Rahmen der Bereinigung der Differenzen in der Vorlage 24.038, mit der die Sicherheit in den Bundesasylzentren erhöht werden soll, beantragt die Kommission ihrem Rat, an drei Differenzen mit dem Ständerat festzuhalten und sich in zwei Punkten der kleinen Kammer anzuschliessen. Diskutiert wurde namentlich über die Disziplinarmassnahmen, die gegen in diesen Zentren wohnende Personen ergriffen werden können. Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, dass die Dauer, während der Asylsuchende von den Gemeinschaftsräumen ausgeschlossen werden können, bei den vom Nationalrat beschlossenen 3 Tagen bleiben soll und die 10 Tage gemäss ständerätlicher Fassung nicht übernommen werden sollen. Mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beziehungsweise 15 zu 9 Stimmen ebenfalls abgelehnt wurden zwei Anträge, wonach die Möglichkeit, für 10 Tage eine Ausgangssperre beziehungsweise einen Arrest zu verhängen, eingeführt werden sollte. Im Weiteren beantragt die Kommission, bei den Rechtsmitteln gegen Disziplinarmassnahmen an der Position des Nationalrates festzuhalten.

Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S vereinfachen

Die SPK-N hat der von Nationalrat Nause eingereichten parlamentarischen Initiative 24.412 («Integration erleichtern und Fachkräfte gewinnen!») mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass erwerbstätige, aus der Ukraine geflüchtete Personen nach drei statt wie heute fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Obwohl es sich beim Status S um einen rückkehrorientierten Status handelt, erachtet es die Kommission für wichtig, gut integrierten Personen sowie Arbeitgebern eine Zukunftsperspektive zu bieten, um so die Erwerbsquote der Personen mit diesem Status zu erhöhen. Derzeit liegt diese Quote in der Schweiz bei knapp 30 Prozent. Ziel des Bundesrates war es, bis Ende 2024 40 Prozent zu erreichen. Stimmt die ständerätliche Schwesterkommission diesem Beschluss zu, sind noch verschiedene Punkte zu prüfen. So wäre beispielsweise zu definieren, was unter «Erwerbstätigkeit» zu verstehen ist.

Vorläufig Aufgenommene sollen weiterhin weniger Sozialhilfe erhalten als Schweizerinnen und Schweizer

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die SPK-N ihrem Rat, der von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative 24.433 («Keine reduzierte Sozialhilfe für Geflüchtete mit Status F und S») keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist im Grundsatz der Auffassung, dass eine Gleichbehandlung der Schweizer Bevölkerung und von Personen, die in der Schweiz kein Aufenthaltsrecht haben, schwer zu rechtfertigen wäre. Sie weist zudem auf den Pull-Effekt hin, den eine solche Massnahme in den Herkunftsländern haben könnte, sowie auf den Anreiz für Personen, die sich bereits in der Schweiz befinden. Zu guter Letzt erinnert die Kommission an den ziemlich prekären Zustand der öffentlichen Finanzen.

Die Kommissionsminderheit möchte der Initiative Folge geben und betont, wie wichtig ein Mindesteinkommen für ein menschenwürdiges Leben ist. Armut wirke sich zudem nachweislich auf die Kriminalitätsrate aus.

Abschliessende Aufzählung der Gründe für eine vorläufige Aufnahme im Gesetz

Die Kommission beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, der von Nationalrat Rutz eingereichten parlamentarischen Initiative 24.438 («Vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Aus- oder Wegweisung. Genaue Definition der Unzumutbarkeit») Folge zu geben. Die vorläufige Aufnahme ist bekanntlich eine angeordnete Ersatzmassnahme, wenn der Vollzug einer Aus- oder Wegweisung nicht durchführbar ist, namentlich wenn er «unzumutbar» ist. In den Augen der Kommission sollten die Gründe für die «Unzumutbarkeit» einer Aus- oder Wegweisung (z. B. Krieg) im Gesetz abschliessend aufgezählt werden, um keine Tür offen zu lassen für beispielsweise rein wirtschaftliche Gründe.

Für Beibehaltung des Schutzstatus S

Die SPK-N hat sich mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Beibehaltung des Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige ausgesprochen. Damit beantragt sie ihrem Rat, der vom Kanton St. Gallen eingereichten Standesinitiative 24.313 («Missbrauchsbekämpfung durch die Aufhebung des Status S für Asylsuchende aus der Ukraine») keine Folge zu geben. Die Kommission ist sich allerdings der Probleme bewusst, denen die Kantone bei der Aufnahme und Integration von Personen aus der Ukraine begegnen. Das Parlament nahm in der Wintersession 2024 denn auch zwei Motionen (24.3035 und 24.3022) zur Unterstützung der Kantone an.

Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen soll reduziert werden

Mit 15 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat die Kommission die Einreichung einer Kommissionsmotion beschlossen (25.3018). Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung bis Dezember 2026 ein Konzept vorzulegen, wie die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen für die kommende Legislatur um mindestens einen Viertel reduziert werden kann. Die Kommission konnte im Rahmen der Kenntnisnahme des Berichts des Bundesrates über die Gesamterneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen feststellen, dass Bemühungen zur Reduktion dieser Kommissionen gemacht wurden und gemacht werden. Allerdings braucht es nicht nur punktuelle Aufhebungen, sondern eine systematische Überprüfung, damit eine nennenswerte Reduktion der Anzahl vorgenommen werden kann. Nach Ansicht der Minderheit rennt diese Motion offene Türe ein, da entsprechende Bemühungen bereits unternommen werden.

Keine Aufteilung der Schweiz in Regionen statt in Kantone

Wie schon der Ständerat sieht die Staatspolitische Kommission des Nationalrates keine Notwendigkeit, die Schweiz neu in 10 Regionen aufzuteilen und die 26 Kantone aufzuheben, wie dies mit einer Petition (22.2018) gefordert wird. Ein Antrag, die Petition mit einem Postulat umzusetzen, wonach der Bundesrat in einem Bericht die politischen und ökonomischen Vor- und Nachteile einer Gebietsreform darlegen sollte, fand mit 19 zu 6 Stimmen keine Mehrheit.

Die Kommission tagte am 30./31. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.

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