Die Volksinitiative verlangt eine einheitliche Regelung der ordentlichen Einbürgerung auf nationaler Ebene und eine Herabsetzung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich demnach bereits nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen können, sofern sie nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hätte einen Anspruch auf Einbürgerung.
Die Kommission hat das Initiativkomitee angehört und sich die Botschaft durch den Bundesrat präsentieren lassen. Nach einer vertieften Prüfung kommt die Kommissionsmehrheit zum Schluss, dass die Initiative zu weit geht. Sie lehnt die vorgesehenen Erleichterungen bei der ordentlichen Einbürgerung ab. Die deutliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von zehn auf fünf Jahre sowie der Verzicht auf kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsfristen würden dazu führen, dass sich auch Personen einbürgern lassen könnten, deren Aufenthalt in der Schweiz noch wenig gefestigt ist.
Weiter hält die Kommission fest, dass mit der Initiative eine zentrale Voraussetzung des geltenden Rechts entfällt: indem die Integrationskriterien weitgehend wegfallen, ist das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen nicht mehr gegeben. Die Kommissionsmehrheit erachtet diesen Aspekt als wesentlich für eine nachhaltige Integration und für die Akzeptanz des Bürgerrechts.
Die SPK-N zeigt sich zudem besorgt über die institutionellen Folgen der Initiative. Die geforderte Vereinheitlichung würde die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden in der ordentlichen Einbürgerung stark einschränken. An der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden soll aus Sicht der Kommission festgehalten werden.
Aus diesen Gründen empfiehlt die SPK-N die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» zur Ablehnung.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Initiative. Sie ist der Ansicht, dass einheitliche nationale Regeln die Transparenz erhöhen, die Chancengleichheit verbessern und den Zugang zu politischen Rechten erleichtern würden.
Weitere Minderheiten schlagen direkte Gegenentwürfe vor: einerseits eine Erweiterung der erleichterten Einbürgerung auf die zweite Ausländergeneration und andererseits der Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten beim Erwerb des Bürgerrechtes durch Einbürgerung.
Die Volksinitiative kann in einer der nächsten Sessionen im Nationalrat behandelt werden.
Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht: Mobilitätshürden abbauen
Die Kommission sieht dennoch Handlungsbedarf im Bereich der Einbürgerung, insbesondere bei den Wohnsitzfristen. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sie beschlossen, eine Kommissionsinitiative (26.403) einzureichen, welche die zunehmende Mobilität der Bevölkerung berücksichtigt. Ein Umzug kann verschiedene Gründe haben, etwa einen Stellenwechsel oder familiäre Umstände. Solche Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton sollen nicht zu einer übermässigen Verlängerung der Dauer bis zu einer möglichen Einbürgerung führen.
Nationaler Adressdienst: Differenzen bereinigt
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, bei den beiden verbleibenden Differenzen im Entwurf für ein Adressdienstgesetz (23.039) dem Ständerat zu folgen. Differenzen bestanden zum einem bei der Möglichkeit, die Bekanntgabe der Daten des nationalen Adressdienstes in bestimmten Fällen zu beschränken (Art. 9 Abs. 1bis), zum anderen bei der Befreiung gewisser Behörden und Körperschaften von den Gebühren (Art. 14 Abs. 2 Bst. b).
Ferner hat die Kommission mehrere Motionen behandelt:
Mit 16 zu 9 Stimmen empfiehlt die Kommission, die Motion Schmid Martin «Lernenden für die gesamte Lehrzeit die Grenzgängerbewillligung erteilen » (25.3624) zur Annahme. Aus Sicht der Kommission lohnt es sich, gesetzlich zu regeln, dass für die Aufenthaltsbewilligung von Lernenden nicht jährlich ein Gesuch gestellt werden muss. Damit soll der Aufwand der zuständigen kantonalen Behörden gesenkt und unnötige Hürden für jene, die Lehrlinge beschäftigen, abgebaut werden.
Die Kommission lehnt mit 16 zu 9 Stimmen die Motion Chiesa «Sozialhilfe. Fehlanreize im Asylwesen beseitigen» (25.3742) ab. Die Forderung der Motion ist bereits heute für drei von vier Aufenthaltstitel so gesetzlich geregelt: Der Unterstützungsansatz für Asylsuchende, für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und für vorläufig aufgenommene Personen muss zwingend unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen. Was die Personen mit Schutzstatus S mit Aufenthaltsbewilligung betrifft, ist gerechtfertigt, dass sie in Bezug auf die Sozialhilfe gleich behandelt werden wie andere Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung. Die Kommission weist auf die Notwendigkeit hin, dass generell für den Status S bis spätestens im Frühling 2027 eine Anschlusslösung gefunden werden muss.
Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen, die vom Ständerat bereits ohne Gegenstimme gutgeheissene Motion Binder 25.3807 («De[m] Antisemitismusbericht Rechnung tragen und Massnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus entsprechend sicherstellen») anzunehmen.
Die Kommission hat zudem beschlossen, vor ihrem Entscheid zur Motion Stark «Fehlanreize in der Asylpolitik reduzieren» (25.3689) Anhörungen durchzuführen. Die Motion verlangt, dass ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufgenommenen Personen, Personen mit einem Ausweis N oder ohne Ausweis nicht bereits nach 5 Jahren, sondern frühestens nach 10 Jahren möglich ist.
Die Kommission tagte am 22./23. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern.