Die Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung gaben in den vergangenen Jahren wiederholt Anlass zu Diskussionen. Nach dem Ständerat spricht sich nun auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) dafür aus, mit einer Anpassung des Bundespersonalrechts solche Abgangsentschädigungen für die obersten Kader zu untersagen.

Der Ständerat nahm in der Sommersession 2026 eine Reihe von Änderungen am Bundespersonalrecht an, mit denen die von alt Ständerat Thomas Minder eingereichte und von Ständerat Jakob Stark übernommene parlamentarische Initiative 23.432 umgesetzt werden soll. Neu sollen Abgangsentschädigungen an Mitglieder von Geschäftsleitungen der zentralen Bundesverwaltung unzulässig sein. Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach Kadern im Rahmen einer vereinfachten Kündigung eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Vom Verbot ausgenommen sind die Fälle, in denen die Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Härtefall darstellt. Im Weiteren soll es künftig nicht mehr möglich sein, mit Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitgliedern von Unternehmen und Anstalten des Bundes vertraglich Abgangsentschädigungen zu vereinbaren oder solche Entschädigungen in den Statuten vorzusehen. Die SPK-N hat den Entwurf ohne Änderungen mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. In ihren Augen hat die geltende Regelung zu Missbräuchen geführt, weshalb ein Festhalten an ihr nicht mehr vertretbar ist. Der Nationalrat wird dieses Geschäft in der Herbstsession behandeln.

Präzisierung der Regeln für dringliche Kredite

Die Erfahrungen bei der parlamentarischen Genehmigung der Kredite betreffend die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Frühjahr 2023 haben die SPK-N veranlasst, eine Vorlage zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes auszuarbeiten (24.400). Künftig soll im Gesetz ausdrücklich festgehalten sein, dass die Nichtgenehmigung dringlicher Kredite durch die Bundesversammlung immer Rechtswirkung hat. Nachdem die SPK-N von der Stellungnahme der Finanzkommission und der Finanzdelegation, die am geltenden Recht festhalten wollen, Kenntnis genommen hatte, hat sie mit 20 zu 3 Stimmen ihren Willen bekräftigt, auf die Vorlage einzutreten. Sie hat anschliessend ihre Beschlüsse vom November 2025 bestätigt: Damals hatte sie den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 4 Stimmen zuhanden ihres Rates verabschiedet. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Eine andere Minderheit will dem Bundesrat bei der Umsetzung eines ablehnenden Beschlusses der Bundesversammlung einen grösseren Handlungsspielraum einräumen. Der Bundesrat hat nun Gelegenheit, zur Vorlage Stellung zu nehmen, bevor diese voraussichtlich in der Wintersession in den Nationalrat geht.

Ja zur Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene

Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen der parlamentarischen Initiative 25.488 von Nationalrat Martin Bäumle Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass bestimmte Finanzbeschlüsse des Parlaments (z. B. über Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen, die einen bestimmten Schwellenwert übersteigen) dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass ein solches Finanzreferendum auf Bundesebene die direkte Demokratie wesentlich stärken würde. Die Bürgerinnen und Bürger könnten so über wichtige Ausgaben befinden und hätten damit ein ähnliches Mitspracherecht wie bei vom Parlament beschlossenen Gesetzen. Zudem belegen Studien, dass die Möglichkeit eines Finanzreferendums eine dämpfende Wirkung auf das Ausgabenwachstum hat. Bundesrat und Parlament könnten auf diese Weise zu mehr Zurückhaltung bei den Ausgaben angehalten werden, was insbesondere angesichts des deutlichen Anstiegs der Bundesausgaben in den letzten 20 Jahren sinnvoll erscheint. Zu guter Letzt weist die Mehrheit darauf hin, dass sich dieses Instrument in zahlreichen Kantonen und Gemeinden bestens bewährt hat und es keine wesentlichen Gründe gibt, weshalb dies nicht auch auf Bundesebene der Fall sein sollte. Welche Finanzbeschlüsse dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind und welche Schwellenwerte für diese Beschlüsse gelten sollen, kann bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs diskutiert werden.

Die Minderheit der Kommission betont, dass die meisten Ausgaben des Bundes bereits auf referendumsfähigen Bundesgesetzen beruhen. Sie befürchtet, dass sich die Einführung eines Finanzreferendums negativ auf die Handlungsfähigkeit des Bundes und die Planung der staatlichen Politik, etwa der Agrarpolitik, auswirkt. Schliesslich weist die Minderheit darauf hin, dass sich die Schuldenbremse sicherlich besser dafür eignet, eine solide Finanzpolitik sicherzustellen.

Bundesrat soll Rechtmässigkeit des Erlasses von Notrecht in Bericht darlegen müssen

Die Kommission hat einstimmig den von ihrer Schwesterkommission im Rahmen der Initiative Caroni 23.439 ausgearbeiteten und vom Ständerat angenommenen Gesetzesentwurf gutgeheissen. Mit diesem soll die Pflicht des Bundesrates eingeführt werden, beim Erlass einer Verordnung nach Artikel 184 Absatz 3 oder Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung in einem Bericht das Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen darzulegen. Diese Pflicht soll auch für Verordnungen gelten, die der Bundesrat gestützt auf eine gesetzliche Ermächtigung zur Krisenbewältigung erlässt. In seiner Rechtsanalyse soll der Bundesrat insbesondere die Auswirkungen auf die Grundrechte sowie die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht prüfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies die Nachvollziehbarkeit und die Legitimität der Krisenmassnahmen des Bundesrates erhöhen würde. Ebenfalls einstimmig hat sie den Antrag des Bundesrates abgelehnt, die Begründungspflicht auf die Verordnungen zu begrenzen, die gestützt auf die Verfassung erlassen werden. Die Beratung im Nationalrat findet voraussichtlich in der Herbstsession statt.

Keine Wiedereinführung des Botschaftsasyls

Die Kommission lehnt die parlamentarischen Initiative von Nationalrat Tschopp « Sichere Migrationswege. Wiedereinführung des Botschaftsasyls» (25.491) mit 17 zu 8 Stimmen ab. Mit dieser Initiative wird verlangt, dass auf Schweizer Vertretungen im Ausland wieder Asylgesuche gestellt werden können. Das sog. Botschaftsasyl wurde im Rahmen der Revision des Asylgesetzes, die 2013 vom Volk angenommen wurde, aufgehoben. Die Kommission ist der Meinung, dass durch die Wiedereinführung des Botschaftsasyls ein grosser administrativer Aufwand entstehen würde. Zudem würde aufgrund des fehlenden gesamteuropäischen Bestrebens eine unerwünschte Sogwirkung ausgelöst. Für Personen, deren Leben oder körperliche Unversehrtheit unmittelbar und ernsthaft bedroht ist, bestehen andere legale Möglichkeiten, in der Schweiz Schutz zu erhalten wie das humanitäre Visum oder die Resettlement-Programme. Eine Minderheit der Kommission befürwortet die Wiedereinführung des Botschaftsasyls aus humanitären Gründen. Sie sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Schaffung sicherer Migrationswege und zur Bekämpfung von Schlepperkriminalität.

Status der Parlamentarierinnen und Parlamentarier: keine Verschärfung der Regeln betreffend Interessenkonflikte

Die Kommission beantragt mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 14 zu 9 Stimmen, den parlamentarischen Initiativen 25.470 und 25.471 von Nationalrätin Greta Gysin keine Folge zu geben. Die erste Initiative verlangt, dass Kommissionsmitglieder bei Debatten und Abstimmungen in den Ausstand treten müssen, wenn sie einschlägige Interessenbindungen aufweisen und entsprechende Vergütungen beziehen, einschliesslich finanzieller Unterstützung für Wahlkampagnen. Nach Ansicht der Kommission wäre die Umsetzung dieser Initiative mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden, auch wenn durchaus einzuräumen ist, dass bestimmte Interessenbindungen von Ratsmitgliedern mitunter Fragen aufwerfen. Zudem lässt sich das Initiativanliegen nur schwer mit dem Milizsystem vereinbaren. Für die Minderheit ist es inakzeptabel, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die ein direktes finanzielles Interesse im Zusammenhang mit dem Geschäft haben, an dessen Beratung in der Kommission teilnehmen.

Die zweite Initiative verlangt, dass die Parlamentsmitglieder verpflichtet werden, Einkünfte aus ausserparlamentarischen Mandaten, aufgeschlüsselt nach Einkommensklassen, zu deklarieren. Die Kommission ist der Meinung, dass eine solche Pflicht nicht auf einem sachbezogenen öffentlichen Interesse beruht, keinen objektiven Mehrwert brächte und fälschlicherweise von der Annahme ausgeht, dass zwischen der Höhe der Einkünfte und der Intensität, mit welcher ein Parlamentsmitglied ein Interesse vertritt, ein Zusammenhang besteht. In den Augen der Minderheit sind solche Informationen für die Bürgerinnen und Bürger mit Sicherheit von Interesse und sollten daher veröffentlicht werden.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 22 zu 2 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 25.472 von alt Nationalrat Beat Flach keine Folge zu geben. Diese verlangt die Schaffung eines neuen Instruments, der digitalen Petition, als Ergänzung zu den bestehenden Volksrechten. Bereits heute können Petitionen ganz einfach und ohne strenge Formvorschriften eingereicht werden. Auch die Einreichung digitaler Petitionen ist schon möglich. Die Kommission ist der Ansicht, dass man an diesem einfachen System festhalten und dieses nicht verkomplizieren sollte.

Zu guter Letzt hat sich die Kommission ohne Gegenstimme dafür ausgesprochen, die totalrevidierte Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu gewährleisten (26.050).

Die Kommission tagte am 3./4. September 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern.