Die Frage, inwieweit sich Asylverfahren und der Vollzug von Wegweisungen auslagern lassen, beschäftigt das Parlament schon länger. Die SPK-N hat an der Sitzung von letztem Freitag drei Geschäfte behandelt, die sich damit befassen. Einerseits hat sie den bundesrätlichen Bericht zum Postulat Caroni «Auslegeordnung zum Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland» (23.4490) zur Kenntnis genommen. Im Bericht legt der Bundesrat dar, dass dieser Weg grundsätzlich möglich ist, aber nur ergänzend zu den Verfahren im Inland, und dass er in rechtlicher, wirtschaftlicher und praktischer Hinsicht hohe Anforderungen stellt.
Andererseits hat sie zwei Motionen behandelt. Die Motion Müller Damian «Rücküberstellung von Dublin-Fällen aus Italien nach Albanien» will erreichen, dass die aus der Schweiz nach Italien rückzuweisenden Dublin-Fälle von Italien wieder übernommen werden und in die Aufnahmezentren überstellt werden können, die von Italien in Albanien betrieben werden. Die Kommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Ziffer 1 der Motion anzunehmen. Die beiden weiteren Ziffern sind mit jeweils 13 zu 12 Stimmen abgelehnt worden.
Die Kommission ist einhellig der Ansicht, dass weiterhin versucht werden soll, Italien dazu zu bewegen, die in seine Zuständigkeit fallenden Dublin-Fälle wieder zu übernehmen. Mit Annahme der Ziffer 1 der Motion will sie den Bundesrat, der die Verhandlungen hierzu schon aufgenommen hat, in seinem Bestreben bestärken. Die Ziffern 2 und 3 lehnt die Kommissionsmehrheit ab, weil das Auslagerungsmodell Italiens nach Albanien einerseits nicht wirklich funktioniert und sehr teuer ist. Andererseits spricht sich Albanien bisher explizit gegen eine Ausdehnung auf weitere Staaten aus. Ändern sich diese Bedingungen, könne eine Beteiligung immer noch geprüft werden. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Schweiz alle möglich scheinenden neuen Lösungswege beschreiten muss, um die Zahl der Asylsuchenden zu senken.
Mit 15 zu 10 Stimmen hat die Kommission die Motion Gössi «Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten» (26.3244) angenommen. Diese verlangt, dass sich die Schweiz an ins Ausland ausgelagerte Rückkehrzentren beteiligt. Nach Auffassung der Mehrheit braucht es die abschreckende Wirkung, die von solchen Return-Hubs ausgeht. Ausserdem ermöglichten diese, dass abgewiesene Asylsuchende nicht mehr in der Schweiz, sondern in Drittstaaten auf die Rückkehr in ihre Heimatländer warteten.
Die Minderheit hat einerseits Bedenken, ob bei Return-Hubs die Grundrechte von besonders vulnerablen Personen gewährt werden. Andererseits will sie den Bundesrat nicht bereits heute verpflichten, an solchen Projekten teilzunehmen, obwohl weder deren Tauglichkeit noch erwiesen ist, dass sie sich mit vernünftig hohen Kosten betreiben lassen.
Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien auf die Liste der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten
Die Kommission spricht sich mit 16 zu 9 Stimmen dafür aus, dass Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien auf die Liste der verfolgungssicheren Heimat- und Herkunftsstaaten aufgenommen werden. Dies hat sie bei der Beratung der von Ständerat Schwander eingereichten Motion 26.3407 «Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten» beschlossen. Da die Europäische Union Ägypten, Marokko und Tunesien im Februar 2026 als sichere Herkunftsstaat deklariert hat, könne auch die Schweiz dies übernehmen. Die Kommission lehnt jedoch mit 13 zu 12 Stimmen ab, die Türkei auf diese Liste aufzunehmen. Der Nationalrat hat in der Sommersession 2026 denselben Beschluss für die gleichlautende Motion 26.3067 gefasst.
Umsetzung der Asylstrategie 2027 voranbringen
Die Motion 25.4278 von Ständerat Benedikt Würth, «Asyl-Beschleunigungspaket dringlich angehen, andere Strategieübungen zurückstellen», verlangt, die an den Bundesrat überwiesene Motion 24.4271 der FK-S «Beschleunigungspaket für das Asylwesen» prioritär umzusetzen und die Asylstrategie zurückzustellen. Die Kommission stellt fest, dass die Umsetzungsarbeiten zur von Bund, Kantonen, Städte und Gemeinden gemeinsam erarbeiteten Asylstrategie 2027 vorangehen und viel erreicht worden ist, seit die Motion eingereicht wurde. Sie unterstützt den eingeschlagenen Weg zur Asylstrategie, durch die das Schweizer Asylsystem verbessert und weiterentwickelt werden soll. Ihr ist es jedoch ein Anliegen, dass die Arbeiten zur Beschleunigung der Asylverfahren rasch vorangehen. Aus diesen Gründen beschliesst die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, die Motion zu unterstützen und dahingehend zu ändern, dass die Gesetzesanpassungen, die zur Umsetzung der Forderungen der Motion 24.4271 im Rahmen der Umsetzung der Asylstrategie nötig sind, dem Parlament bis spätestens August 2027 vorgelegt werden.