Die Frage, ob das Stabilisierungspaket Schweiz - EU dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden soll, ist von grossem staatspolitischem Interesse. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat deshalb hierzu öffentliche Anhörungen von Sachverständigen durchgeführt.

Der SPK-S wurden verschiedene Bestandteile des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung zwischen der Schweiz und der EU (Bundesbeschluss 1 der Vorlage 26.023 «Bilaterale III») zur Vorberatung zugeteilt. Dazu gehört auch die Frage, welcher Form des Referendums dieser Beschluss unterstehen soll. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den Beschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Die Kommission hat dazu eine Expertin und zwei Experten des Staatsrechts sowie einen Historiker und einen Politologen angehört. Frau Prof. Astrid Epiney und Herr Prof. Stefan G. Schmid sind der Ansicht, dass es für ein sogenanntes Referendum «sui generis», wonach das Parlament von sich aus einem Beschluss dem obligatorischen Referendum unterstellen kann, keine Verfassungsgrundlage gibt. Ebenfalls fehle eine hinreichende Praxis zur Begründung eines Gewohnheitsrechts. Herr Prof. Andreas Glaser hingegen argumentiert, dass die Verfahren zur dynamischen Rechtsübernahme die Initiativ- und Antragsrechte des Parlamentes und das Schiedsgerichtsmodell die Unabhängigkeit des Bundesgerichts einschränken würden. Dadurch erhalte der Bundesbeschluss Verfassungscharakter und sei deshalb dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Prof. Glaser argumentiert zudem, dass die Änderungen des Personenfreizügigkeitsabkommens mehr Zuwanderung bringen würden oder bringen könnte und somit nicht konform mit Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung seien. Dieser Auffassung schliesst sich auch Prof. Schmid an. Er sieht den Ausweg in einer Änderung der Bundeverfassung, die dem Bundesrat die Kompetenz gibt, die Verträge zu ratifizieren. Als jüngeres Verfassungsrecht ginge diese Bestimmung Artikel 121a vor. Gemäss Prof. Epiney hingegen tangieren die Neuerungen in erster Linie die Aufenthaltsrechte von Personen, die sich schon in der Schweiz aufhalten, so dass kein Konflikt mit Artikel 121a der Bundesverfassung bestehe.

Der Historiker Prof. Oliver Zimmer zeigte die historische Bedeutung des Ständemehrs auf. Er sieht in den Änderungen der Abkommen eine Verlagerung der gesetzgeberischen Macht vom Parlament auf die Verwaltung und die Gerichte, weshalb ein obligatorisches Referendum angezeigt sei. Der Politologe Prof. Adrian Vatter zeigte auf, dass sich das Bevölkerungswachstum der Kantone so entwickelt hat, dass die Diskrepanz zwischen bevölkerungsreichen und bevölkerungsarmen Kantonen immer grösser wurde. Das Erfordernis des doppelten Mehrs von Volk und Stände stelle somit eine zusätzliche und immer grösserer werdende Hürde dar, indem heute mindestens 55% der Abstimmenden einer Vorlage zustimmen müssen, damit diese das Ständemehr erreicht. Dies bedeute eine Einschränkung des Demokratieprinzips, also des Grundsatzes «one person one vote».

Die Ausführungen der Sachverständigen regte in der anschliessenden Fragerunde die Kommissionsmitglieder zu vielen Fragen an. Die SPK-S wird sich an ihren nächsten Sitzungen vertieft mit diesen Argumenten beschäftigen. Das gleiche gilt für die anderen Teile des Bundesbeschlusses, die ihr zur Vorberatung zugeteilt sind. Die Kommission hat sich bereits an dieser Sitzung die Botschaft zum Anhang 4 mit den notwendigen Anpassungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes präsentieren lassen. Die Detailberatung hierzu wird sie an späteren Sitzungen vornehmen.

Die Kommission hat am 26./27. März 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.