Die Kommission hat sich von der Bundeskanzlei (BK) deren Massnahmen zur Verhinderung von Unterschriftenfälschungen im Zusammenhang mit Volksinitiativen und Referenden erläutern lassen. Zu diesen Massnahmen zählen die verstärkte Kontrolle der Unterschriften durch die BK, ein Meldungsmonitoring, ein runder Tisch zur Ausarbeitung eines Verhaltenskodexes für die Akteure im Bereich der Unterschriftensammlung, den inzwischen 23 Organisationen unterzeichnet haben, sowie der Austausch mit wissenschaftlichen Kreisen. Zudem hat die BK ihre Leitfäden für Volksinitiativen und Referenden sowie ihre Broschüre «Stimmrechtsbescheinigung» überarbeitet. Die SPK-S hat ausserdem zur Kenntnis genommen, dass die Anzeigen wegen Betrugsverdacht Unterschriftensammlungen betreffen, die vor Ergreifen der erwähnten Massnahmen stattfanden. Die Kommission erachtet die Massnahmen der BK als ausreichend und sieht keine Notwendigkeit für weitere Schritte. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates kommt in einem Bericht vom April zum gleichen Schluss. Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die SPK-S ihrem Rat deshalb, die Motionen von Ständerätin Johanna Gapany (24.3940), Ständerat Carlo Sommaruga (24.3992) und Ständerat Baptiste Hurni (24.4034), die mehr Transparenz oder eine Beschränkung der entgeltlichen Unterschriftensammlung verlangen, abzulehnen.
Die Kommission hat in diesem Zusammenhang auch Kenntnis davon genommen, dass die BK ihre Wegleitungen in Sachen Stimmrechtsbescheinigung präzisiert hat. Künftig dürfen die Gemeinden sogenannte «Familienunterschriften», bei denen eine Person mehrere Familienmitglieder in die Liste einträgt und diese nur noch ihre Unterschrift hinzufügen, nicht mehr bescheinigen. Ein solches Vorgehen ist gesetzeswidrig. Eine Ausnahme besteht lediglich für Personen, die beim Angeben der für die Unterzeichnung einer Volksinitiative oder eines Referendums erforderlichen Daten Unterstützung brauchen. Die Gemeinden gingen in solchen Fällen bei der Bescheinigung von Unterschriften teilweise unterschiedlich vor. Nun ist präzisiert, dass die Gemeinden höchstens eine Unterschrift bescheinigen dürfen. Schreibunfähige Personen oder Personen mit begrenzter Schreibfähigkeit haben nach wie vor die Möglichkeit, eine stimmberechtigte Person ihrer Wahl zu bitten, das Formular für sie auszufüllen und mit dem Verweis «im Auftrag» für sie zu unterzeichnen.
Weder volle Standesstimme noch zwei Ständeratssitze für die früheren Halbkantone
Der Kanton Basel-Landschaft verlangt mit seiner Standesinitiative 25.317 («Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft [volles Ständerecht]»), die Bundesverfassung so zu ändern, dass die früheren Halbkantone je einen zweiten Sitz im Ständerat erhalten und ihre Standesstimme bei der Bestimmung des Ständemehrs voll gezählt wird. Die Bundesversammlung hat jüngst bereits über eine ähnlich lautende Initiative des Kantons Basel-Stadt befunden. Die SPK-S ist der Ansicht, dass eine solche Änderung am historisch gewachsenen föderalen Gleichgewicht rütteln würde. Insbesondere das sprachliche Gleichgewicht in der Schweiz würde empfindlich gestört, wenn sechs deutschsprachige Kantone einen zusätzlichen Sitz im Ständerat und eine volle Standesstimme erhielten. Die Kommission beantragt aus diesen Gründen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Nachdem ihr von einer Delegation des betreffenden Kantons die wichtigsten Änderungen präsentiert worden waren, hat die Kommission ohne Gegenstimme die Gewährleistung der totalrevidierten Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden beschlossen.
Die Kommission hat am 17. August 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.