Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beantragt die Ablehnung der Gemeindeschutz- und der Waldschutz-Initiative. Die beiden Volksinitiativen widersprechen aus Sicht der Kommission der aktuellen Energiepolitik und kämen einem Technologieverbot nahe. Sie setzt somit weiterhin auf die Windenergie als wichtigen Bestandteil der Winterstromproduktion.

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N), die Volksinitiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)» (26.055) abzulehnen. Die Initiative verlangt, dass Windkraftprojekte künftig der Zustimmung der Standortgemeinden sowie der besonders betroffenen Nachbargemeinden bedürfen. Für Anlagen, die nach dem 1. Mai 2024 errichtet wurden, müsste diese Zustimmung nachträglich eingeholt werden. Bleibt sie aus, müssten die Anlagen auf Kosten der Ersteller zurückgebaut werden. Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Initiative, da sie der Mitsprache der betroffenen Gemeinden grosse Bedeutung beimisst.

Aus Sicht der Kommission ist die Initiative nicht notwendig, da das Energiegesetz im Rahmen des Beschleunigungserlasses (23.051) bereits dahingehend angepasst wurde, dass die Standortgemeinden in den Planungsprozess von Windkraftanlagen einbezogen werden, sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht. Aus demselben Grund lehnte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung auch einen Antrag auf einen direkten Gegenentwurf ab, der die obligatorische Zustimmung der Standortgemeinden auf Verfassungsstufe verankern sollte und damit die kantonalen Gesetzgebungen übersteuern würde. Eine Minderheit beantragt, dem Gegenentwurf zuzustimmen.

Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission auch die Ablehnung der Volksinitiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)» (26.056). Die Initiative verlangt, dass im Wald sowie in einem Umkreis von 150 Metern um Wälder und Waldweiden keine neuen Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Auch sie sieht eine rückwirkende Regelung vor: Windkraftanlagen, die nach dem 1. Mai 2024 erstellt wurden, müssten bei einer Annahme der Initiative auf Kosten der Ersteller zurückgebaut werden.

Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Waldschutz-Initiative, da sie diese für einen wirksamen Schutz des Waldes als notwendig erachtet. Die Kommissionsmehrheit hingegen ist der Ansicht, dass die Initiative zu weit geht und faktisch einem Technolo​gieverbot gleichkäme, da sich die meisten für Windkraftanlagen geeigneten Gebiete innerhalb eines Abstands von 150 Metern zum Wald befinden. Zudem weist sie darauf hin, dass die für die geplanten Windkraftanlagen beanspruchte Waldfläche vergleichsweise gering ist und der Wald bereits ausreichend geschützt wird.

Grundsätzlich stehen aus Sicht der Kommission beide Initiativen im Widerspruch zur aktuellen Energiepolitik, in der die Windenergie eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Winterstromversorgung spielen soll. Zudem kämen die Bestimmungen der Rückwirkungsklauseln Enteignungen gleich, was zu erheblichen Kosten für Bund und Kantone führen könnte.

Bewilligungsfreier Einbau von Split-Klimaanlagen

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative 26.429, die den bewilligungsfreien Einbau von Split-Klimaanlagen ohne Begrenzung der Kühlleistung verlangt, mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge gegeben. Sie erachtet die heutige Situation als unbefriedigend und spricht sich deshalb für eine Anpassung der Bundesgesetzgebung aus. Sie weist darauf hin, dass derzeit ohne Bewilligung lediglich mobile Klimageräte installiert werden können. Diese sind allerdings wenig effizient und verbrauchen viel Strom. Split-Klimaanlagen dagegen bieten eine bessere Leistung. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Lärmbelastung mit der Zunahme solcher Geräte ansteigen könnte. Sie betont deshalb, dass sie die geltenden Lärmvorschriften beibehalten will. Mit Blick auf den Energieverbrauch hält sie fest, dass der zusätzliche Strombedarf für die Klimatisierung hauptsächlich in Zeiten hoher Solarstromproduktion anfällt.

Sofern die Kommission des Ständerates zustimmt, wird die UREK-N einen Erlassentwurf ausarbeiten und dabei insbesondere darauf achten, dass dieser verfassungskonform ist. Für die Kommission steht ausser Frage, dass die Zuständigkeiten der Kantone gewahrt bleiben müssen.

Ein Teil der Kommission hingegen spricht sich gegen eine Gesetzesänderung aus. Er ist der Ansicht, dass die Regelung von Klimaanlagen weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone bleiben muss. Diese arbeiten bereits an Lösungen, weshalb ein Eingreifen auf Bundesebene aus seiner Sicht nicht erforderlich ist.

CO2-Grenzausgleich für Zementimporte

Die Kommission hat die Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzesentwurf für einen CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zement (21.432) beraten. Der Grenzausgleich soll die Differenz zwischen den in der Schweiz anfallenden CO2-Kosten und den tieferen oder gänzlich fehlenden CO2-Kosten in Drittländern ausgleichen. Damit soll einer Verlagerung der Zementproduktion und der damit verbundenen Emissionen ins Ausland entgegengewirkt werden. Die Kommission lehnt es mit 15 zu 10 Stimmen ab, einen Mechanismus zur Auslösung der Ausgleichspflicht zu ergänzen, wie es der Bundesrat empfohlen hat. Nach Ansicht der Kommission würde ein solcher Mechanismus die Rechts- und Planungssicherheit für die schweizerische Zementindustrie beeinträchtigen und damit das zentrale Ziel der Vorlage infrage stellen. Zudem hält die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen an ihrem Beschluss fest, auf eine Sunset-Klausel zu verzichten. Als Nächstes wird der Nationalrat die Vorlage beraten. 

Keine Lenkungsabgabe für Kurzstreckenflüge

Die Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt 25.313 keine Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass die geforderte Lenkungsabgabe auf Kurzstreckenflüge kaum zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen würde. Vielmehr befürchtet sie, dass eine solche Abgabe zu einer Verlagerung von Flügen auf ausländische Flughäfen führen könnte. Diese Problematik stellt sich insbesondere beim EuroAirport. Zudem verweist die Kommission auf bereits bestehende Massnahmen zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Flugverkehrs, insbesondere die Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe.

Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben, da so die Umweltkosten des Flugverkehrs stärker internalisiert werden könnten. Sie betont, dass die Abgabe Flugstrecken betreffen würde, die sich gut mit anderen Verkehrsmitteln zurücklegen lassen.

Empfehlungen zur Stromreserveverordnung

Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission beschlossen, dem Bundesrat Empfehlungen zur geplanten Stromreserveverordnung zu unterbreiten. Mit dieser Verordnung wird die gesetzliche Grundlage zur Stromreserve, die im Juni 2025 beschlossen wurde, konkretisiert. Die Kommission empfiehlt, die Verordnung dahingehend anzupassen, dass das Potenzial und die Kosteneffizienz von Notstromgruppen, Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) und der verbrauchsseitigen Reserve bei der Ausgestaltung der Stromreserve besser ausgeschöpft werden. Damit setzt sich die Kommission für eine ausgewogene Stromreserve ein, die weniger stark auf Reservekraftwerke ausgerichtet ist und stattdessen das Potenzial sämtlicher Elemente der Stromreserve möglichst umfassend nutzt.

Ausserdem hat sich die Kommission mit der Erreichung der Klimaziele für 2030 und der Rolle von Auslandmassnahmen in der schweizerischen Klimapolitik befasst. Sie wird diese Fragen im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit von 2031 bis 2040 vertieft behandeln. Der Bundesrat wird die entsprechende Vernehmlassung voraussichtlich im April 2027 eröffnen.

Die Kommission hat am 2. und 3. November 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.

​