Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, den Verpflichtungskredit zur Unterstützung der globalen Umwelt in den Jahren 2027 bis 2030 (26.063) gemäss bundesrätlichem Entwurf anzunehmen. Der Rahmenkredit umfasst Beiträge an verschiedene internationale Fonds. Der grösste Teil der Mittel ist für den 1991 gegründeten Globalen Umweltfonds (GEF) bestimmt, mit dem Umweltschutzprojekte in Entwicklungsländern finanziert werden.
Nach Auffassung der Kommission ist der beantragte Kredit von rund 176 Millionen Franken angemessen. Mit Blick auf die angespannte Lage des Bundeshaushaltes sollen die Mittel gegenüber der Vorperiode (2023-2026) um rund 22 Millionen reduziert werden. Die Kommission weist darauf hin, dass auch andere Geberländer ihre Beiträge gekürzt haben. Sie sieht deshalb die Rolle der Schweiz als verlässliche und engagierte Partnerin im internationalen Umweltbereich nicht gefährdet.
Eine Minderheit beantragt Nichteintreten, weil sie angesichts der schwierigen Finanzlage weitere Ausgaben für internationale Zwecke ablehnt. Zwei weitere Minderheiten beantragen, die Beträge anzupassen: Eine Minderheit will den Schweizer Beitrag an die Wiederauffüllung des GEF auf dem bisherigen Niveau von 155,4 Millionen Franken halten und auf die vorgesehene Kürzung um 15 Prozent zu verzichten. Sie erachtet den GEF als wirksames Instrument zum Klima- und Biodiversitätsschutz. Angesichts der dringlichen globalen Herausforderungen sei eine ausreichende Finanzierung notwendig. Die andere Minderheit beantragt, den Beitrag an den GEF auf 60 Millionen Franken zu beschränken, was sie im Vergleich zu anderen Ländern als ausreichend erachtet.
Beschleunigung der schweizweiten Bodenkartierung
Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission die Motion «Die Fruchtfolgeflächen der Schweiz bis 2031 kartieren» (26.4703) eingereicht. Damit will sie den Bundesrat beauftragen, die schweizweite Bodenkartierung zu beschleunigen. Zudem soll rascher als vorgesehen eine einheitliche Methodik entwickelt und die Kartierung der Fruchtfolgeflächen prioritär bis 2031 vorangetrieben werden. Weiter fordert die Motion, dass die Kartierung der gesamten landwirtschaftlichen Fläche bis 2034 und die schweizweite Kartierung aller Böden bis 2040 erfolgen soll. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, weil aus ihrer Sicht die verfassungsrechtliche Grundlage für die Kartierung als Bundesaufgabe fehlt.
Die Bodenkartierung ist Teil der Schweizer Bodenstrategie, die am 8. Mai 2020 verabschiedet wurde. Sie dient dazu, Eigenschaften von Böden wie beispielsweise Humus- und Tongehalt, Porenvolumen oder Wasserhaushalt systematisch zu erfassen. Auf dieser Grundlage kann die Bewirtschaftung des Bodens optimiert werden.
Gemeindeübergreifende Lokale Elektrizitätsgemeinschaften
Mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, unter dem Titel «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften an technische Gegebenheiten ausrichten» eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten (26.473). Ziel der Initiative ist, die Bildung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) auch über Gemeindegrenzen hinweg zu erlauben. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglichen es ihren Mitgliedern, erneuerbaren, vor Ort produzierten Strom zu beziehen, und dabei von einem Rabatt auf die Netzkosten zu profitieren. Solche Gemeinschaften können seit dem 1. Januar 2026 gebildet werden und sind nach geltendem Recht nur innerhalb derselben Gemeinde möglich. Die übrigen Voraussetzungen zur Bildung von LEG sollen nicht geändert werden, so gilt weiterhin, dass die Mitglieder nahe beieinander ans gleiche Stromnetz angeschlossen sein müssen.
Einheitliche Regelung zur Wildschadenentschädigung
Mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 26.422 Folge gegeben. Diese hat zum Ziel, dass Wildschäden generell mit kantonalen oder nationalen Mitteln entschädigt werden und grundsätzlich nicht der Jägerschaft auferlegt werden dürfen. Die Kommissionsmehrheit befürwortet eine national einheitliche Regelung zur Wildschadenentschädigung und möchte die Jägerschaft angesichts der steigenden Kosten durch Wildschäden entlasten.
Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags
Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative 25.467 ohne Gegenantrag Folge gegeben. Diese verlangt, die Befristung der Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags für konzessionierte Schifffahrtslinien sowie für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Natursteinabbau und die Berufsfischerei aufzuheben. Die Kommission will verhindern, dass diese Branchen ab 2031 steuerlich stärker belastet werden als bisher.
Zugang zu Informationen über Eigentumsbeschränkungen vereinfachen
Einstimmig hat die Kommission den Entwurf zur Änderung des Geoinformationgesetzes (26.035) in der bundesrätlichen Fassung angenommen. Mit der Vorlage sollen Doppelspurigkeiten zwischen dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) und dem Grundbuch beseitigt werden. Belastete Standorte, Waldgrenzen, Grundwasserschutzzonen oder andere öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, sollen grundsätzlich im ÖREB-Kataster erfasst werden. Zudem sollen bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt und der Inhalt des Katasters um geplante Eigentumsbeschränkungen ergänzt werden. Die Vorlage sieht ferner vor, dass die Informationen im ÖREB-Kataster öffentlich zugänglich sind, wobei der Bundesrat Ausnahmen vorsehen kann. Eine Minderheit möchte die Ausnahmemöglichkeiten auf ein striktes Minimum beschränken.
Gemeindeschutz- und Windschutzinitiativen
Nach Anhörung der Initiativkomitees der Gemeindeschutz- und der Waldschutzinitiativen (26.055 und 26.056) hat die Kommission eine erste Diskussion durchgeführt. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung die Volksinitiativen beraten.
Die Kommission hat am 12. und 13. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.