Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen zusätzliche Steuerabzüge zur Förderung energieeffizienter Gebäudesanierungen aus, weil sie die kantonale Hoheit wahren und Mitnahmeeffekten vorbeugen will.

​Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei den Steuerabzügen für energieeffiziente Gebäudesanierungen (Ziffern 2a und 2b des Anhangs zur Vorlage 13.074) am geltenden Recht festzuhalten. Damit beantragt sie ihrem Rat, nicht von seinem Beschluss abzurücken, den er bei der Erstberatung der Energiestrategie gefasst hat. Für die Kommissionsmehrheit wäre es ein Eingriff in die Hoheit der Kantone, ihnen solche Abzüge vorzuschreiben. Zudem bestünde das Risiko erheblicher Mitnahmeeffekte. Die steuerlichen Massnahmen hätten aus energetischer Sicht ohnedies nur wenig Wirkung und könnten zu einem unerwünschten administrativen Mehraufwand führen.

Die Kommissionsminderheit unterstützt eine Ausweitung der Steuerabzüge auf die Rückbaukosten für Liegenschaften im Privatvermögen. Damit will sie sich dem Nationalrat annähern und zusätzliche Anreize schaffen, um das im Bereich von Altbauten brachliegende Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz bestmöglich zu nutzen. Die Vorlage ist nun behandlungsreif und kann in der Sommersession im Ständerat beraten werden (für die weiteren Kommissionsbeschlüsse zu diesem Geschäft siehe Medienmitteilung vom 19. April 2016). Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, über die Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung» (14.026) erst im nächsten Quartal Beschluss zu fassen, um eine optimale Koordination mit der Energiestrategie 2050 zu ermöglichen.

 

Die Kommission hat am 17. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 18. Mai 2016 Parlamentsdienste