Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt (15.310) keine Folge zu geben. Diese verlangt die Einführung einer landesweiten obligatorischen Erdbebenversicherung. Ein solches Obligatorium, das eine Verfassungsrevision voraussetzen würde, ist in den Augen der Kommission nicht mehrheitsfähig. Aufgrund der Risiken und des Schadenpotenzials eines grossen Erbebens befürwortet aber die Kommission ein interkantonales Konkordat und hält die Konferenz der Kantonsregierungen an, auf eine entsprechende Lösung hinzuwirken. Die Kommission hat beschlossen, sich zu der vom Bundesrat beantragten Abschreibung der Motion Fournier (14.054) erst zu einem späteren Zeitpunkt zu äussern. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Basler Standesinitiative Folge zu geben, weil die Behebung der durch ein grösseres Erdbeben verursachten Schäden die finanziellen Kapazitäten der betroffenen Regionen klar übersteigen würde. Ihrer Meinung nach lassen sich solche Schäden nur über eine Bundeslösung bewältigen.
Stromlieferungen: Vorränge an der Grenze sollen gestrichen werden
Die Kommission hat sich mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich für eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes ausgesprochen. Der Entwurf, der im Rahmen der Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 15.430 „Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz" ausgearbeitet wurde, will den Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und für Lieferungen aus erneuerbaren Energien aufheben. Dadurch soll einer allfälligen Netzüberlastung vorgebeugt werden, damit die Systemstabilität und schliesslich die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden können. Der Vorrang für Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen (Langfristverträge) ist von der Änderung nicht betroffen.
Nein zur Stromeffizienz-Initiative
Die Kommission hat mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, die Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung» (14.026) zur Ablehnung zu empfehlen. Sie ist der Auffassung, dass die im Rahmen der Energiestrategie 2050 (13.074) getroffenen Massnahmen in die richtige Richtung zielen und mit den Initiativanliegen vergleichbar sind. Die Minderheit empfiehlt die Annahme der Initiative.
Schliesslich hat die Kommission Anhörungen zur Stromnetzstrategie (16.035) durchgeführt. Sie wird die Beratung der Vorlage im nächsten Quartal aufnehmen.
Die Kommission hat am 1. September 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) in Bern getagt.